Betreff
Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Finanzierung der Schulsozialarbeit
Vorlage
2014/0179
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat folgt der Beanstandung des Oberbürgermeisters vom 09.09.2014 und hebt seinen Beschluss vom 25.08.2014 zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage Nr. 2014/0136 auf.

 

gezeichnet:                                                  

In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 09.09.2014 an alle Ratsmitglieder den rechtwidrigen Ratsbeschluss vom 25.08.2014 beanstandet.

 

Diese Beanstandung ist der Ratsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Zur Begründung der Ratsvorlage wird auf das Schreiben (Anlage 1) Bezug genommen.

 

Sollte der Rat bei seinem Beschluss verbleiben, muss gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung eingeholt werden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 214/0179

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner/ Dez. II / 88 23..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nicht etatisiert

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)