Beschlussentwurf:
Der Rat folgt der Beanstandung des Oberbürgermeisters vom 09.09.2014 und hebt seinen Beschluss vom 25.08.2014 zu dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage Nr. 2014/0136 auf.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Der Oberbürgermeister hat mit Schreiben vom 09.09.2014 an alle Ratsmitglieder den rechtwidrigen Ratsbeschluss vom 25.08.2014 beanstandet.
Diese Beanstandung ist der Ratsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Zur Begründung der Ratsvorlage wird auf das Schreiben (Anlage 1) Bezug genommen.
Sollte der Rat bei seinem Beschluss verbleiben, muss gemäß § 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung eingeholt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 214/0179
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner/ Dez. II / 88 23..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht etatisiert
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)