Beschlussentwurf:
Der Planung der öffentlichen Stellplätze an der Straße An der Fuchskuhl wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die vorliegende Planung sieht gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplans 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ die Erstellung von fünf neuen Stellplätzen
in Senkrechtaufstellung und die Befestigung des Randstreifens an der Westseite
der Straße An der Fuchskuhl vor.
Darüber hinaus soll der zurzeit unbefestigte und mit großen Absackungen
versehene Parkstreifen in der „Dreiecksfläche“ an der Einmündung An der Fuchskuhl
/ Reuschenberger Straße ausgebaut werden. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Parkstreifen
mit acht Stellplätzen in Schrägaufstellung zu ertüchtigen. Zur kontrollierten
Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers sind Anpassungsarbeiten in Form
von Straßenabläufen an die bestehende städt. Vorflut geplant.
Die Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 85.000 €.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen
Genehmigung für 2015 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0181
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme: Restausbau An der Fuchskuhl
Finanzstelle 66721205021114 , Finanzposition 783200
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)