Betreff
Ausbau von Stellplätzen An der Fuchskuhl
Vorlage
2014/0181
Aktenzeichen
660-ws
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der öffentlichen Stellplätze an der Straße An der Fuchskuhl wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

Deppe

Begründung:

 

Die vorliegende Planung sieht gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 188 B/II „An der Fuchskuhl-Süd“ die Erstellung von fünf neuen Stellplätzen in Senkrechtaufstellung und die Befestigung des Randstreifens an der Westseite der Straße An der Fuchskuhl vor.

 

Darüber hinaus soll der zurzeit unbefestigte und mit großen Absackungen versehene Parkstreifen in der „Dreiecksfläche“ an der Einmündung An der Fuchskuhl / Reuschenberger Straße ausgebaut werden. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Parkstreifen mit acht Stellplätzen in Schrägaufstellung zu ertüchtigen. Zur kontrollierten Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers sind Anpassungsarbeiten in Form von Straßenabläufen an die bestehende städt. Vorflut geplant.

 

Die Kosten für diese Maßnahme betragen ca. 85.000 €.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung für 2015 vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0181

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme: Restausbau An der Fuchskuhl

 

Finanzstelle  66721205021114  , Finanzposition 783200

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)