Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2015 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:

 

1a.Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

     Erträge:                               7.032.000 €

     Aufwand:                            10.626.000 €

 

1b.Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

     Einnahmen:                            405.000 €

     Ausgaben:                            405.000 €

 

1c.Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

1d.Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

1e.Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2015

      wird auf 9.900.000 € festgelegt.

 

gezeichnet:

 

                                                           In Vertretung                                     In Vertretung

Buchhorn                                           Stein                                                  Adomat

 

Begründung:

 

1.

Der Eigenbetrieb Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“

als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbständig geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter der Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

 

Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

 

 

2.

Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln.

 

Der Wirtschaftsplan 2015 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

 

3.

Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den

akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,8 Mio. € im

Wirtschaftsjahr 2014.

 

Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,1 Mio. im Wirtschaftsjahr 2014 entgegen, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird rund 680.000 € an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden.

 

Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH und Co. KG (EVL) bei, die in 2014 in Gänze ausgefallen sind. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung der RW Holding AG samt Steuergutschriften.

 

Der SPL erwartet, entsprechend den Prognosen der Gesellschaften, im Wirtschaftsjahr 2015 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen in Höhe von 2.747.000 €.

 

Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt.

 

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel rund 680.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Im Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (unter Einbeziehung der Abschreibung für das Geschäftsjahr, den Steuern auf Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern) erwartet der SPL einen Verlust von 3.585.000 €.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt in Bezug auf Aufgabenaufgabe („SPL Konzept 2007“), Aufgabenoptimierung (Umsetzung Bäderkonzept) und Aufgabenaktualisierung (z.B. Ausbau Aquavital).

 

 

 

4.

Ergebnisprognose 2014

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff)

 

Das Geschäftsjahr 2014 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einen Verlust von 5.399.000 € nach GuV ab.

 

Dieses Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.

 

 


 

5.

Erfolgsplan 2015

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr zurückhaltend kalkuliert ist.

 

Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt.

 

Für das neue Hallen- und Freibad Wiembachtal wird ein sich weiter verbesserndes Ergebnis erwartet durch die Erhöhung der Besucherzahlen (Verstärkung der Kursangebote, gezielte Marketingmaßnahmen im näheren Umland und guten Sommerumsätzen).

 

Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt.

 

Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

 

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.

 

 

6.

Vermögensplan 2015

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff)

 

Im Wirtschaftsjahr 2015 sind Investitionen/Anlagenzugänge in Höhe von insgesamt 405.000 geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt.

 

 

7.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2015

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 29 ff)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt.

 

Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt.

 

 

8.

Stellenübersicht 2015

(siehe hierzu auch Erläuterungen 5., Seite 40 ff)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2015 eine Gesamtzahl von 72,26 und im Stellensoll 2014 eine Gesamtzahl von 73,26 ausgewiesen.

 

 

9.

Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 680.000 € verausgabt.

 

Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0202

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL, 0214-8684010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Wirtschaftsplan 2015

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

siehe Wirtschaftsplan 2015

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe Wirtschaftsplan 2015

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)