Beschlussentwurf:
1.
Der Wirtschaftsplan 2015 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark
Leverkusen" wird wie folgt festgestellt:
1a.Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 7.032.000 €
Aufwand: 10.626.000 €
1b.Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 405.000 €
Ausgaben: 405.000 €
1c.Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
wird zur Kenntnis genommen.
1d.Die Stellenübersicht wird in der beigefügten
Fassung beschlossen.
1e.Der Höchstbetrag der Kassenkredite im
Wirtschaftsjahr 2015
wird auf 9.900.000 € festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
1.
Der Eigenbetrieb
Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der
Bestimmungen der Satzung der
Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark
Leverkusen“
als ein
organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von dem Betriebsleiter
selbständig geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung.
Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der
notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von
Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und
Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung
für die Stadt Leverkusen an Sportstätten,
sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter der Beachtung
kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan
genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln.
Unternehmensphilosophie ist es, den Bürger als Kunden zu verstehen, der
Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu
erhalten.
2.
Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem
Wirtschaftsjahr 1996 selbständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen
Mitteln.
Der Wirtschaftsplan 2015 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien
kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten
Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan
für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von
Deckungsmitteln für Investitionen in
Neuanlagen im Vermögensplan, der
mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der
Stellenübersicht.
3.
Finanzierung des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen
und den
akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,8 Mio. € im
Wirtschaftsjahr 2014.
Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,1 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2014 entgegen, da der
überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden
Entgelten/Preisen angeboten wird rund 680.000 € an Sportfördermitteln/Beihilfen
gezahlt werden.
Darum ist der SPL mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz
kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen
Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und
Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH und Co. KG (EVL) bei, die in
2014 in Gänze ausgefallen sind. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
(IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung
der RW Holding AG samt Steuergutschriften.
Der SPL erwartet,
entsprechend den Prognosen der Gesellschaften, im Wirtschaftsjahr 2015 Erträge aus Beteiligungen und Finanzanlagen
in Höhe von 2.747.000 €.
Die Beteiligungen
und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder)
eingelegt.
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel rund 680.000 € zur Förderung des SportBund
Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes
Rheinland gezahlt.
Im Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
(unter Einbeziehung der Abschreibung für das Geschäftsjahr, den Steuern auf
Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern) erwartet der SPL einen Verlust von 3.585.000 €.
Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte
Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche
Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche
Erfolge erzielt in Bezug auf Aufgabenaufgabe („SPL Konzept 2007“),
Aufgabenoptimierung (Umsetzung Bäderkonzept) und Aufgabenaktualisierung (z.B.
Ausbau Aquavital).
4.
Ergebnisprognose
2014
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff)
Das Geschäftsjahr 2014 schließt nach der aktuellen Prognose
voraussichtlich mit einen Verlust von 5.399.000
€ nach GuV ab.
Dieses Ergebnis
nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe
der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.
5.
Erfolgsplan 2015
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen
Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr
zurückhaltend kalkuliert ist.
Im Aufwandsbereich
sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand
(Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten,
angemessen berücksichtigt.
Für das neue Hallen- und Freibad Wiembachtal wird
ein sich weiter verbesserndes Ergebnis erwartet durch die Erhöhung der
Besucherzahlen (Verstärkung der Kursangebote, gezielte Marketingmaßnahmen im
näheren Umland und guten Sommerumsätzen).
Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“
sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend,
hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt.
Nach der Umsetzung
aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“
sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen
Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des
SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und
Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie
sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und
-qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.
6.
Vermögensplan 2015
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff)
Im Wirtschaftsjahr 2015 sind Investitionen/Anlagenzugänge in Höhe von
insgesamt 405.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die
Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden,
denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt.
7.
Mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2015
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 29 ff)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter
Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der
mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt.
Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der
zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt.
8.
Stellenübersicht
2015
(siehe hierzu auch Erläuterungen 5., Seite 40 ff)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2015 eine Gesamtzahl von 72,26 und im Stellensoll 2014 eine Gesamtzahl von 73,26 ausgewiesen.
9.
Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder
Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 680.000 € verausgabt.
Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und
die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch
weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon
heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben
qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur
Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und
mit konkreten Hilfen ausgebaut.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0202
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer, SPL,
0214-8684010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2015
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Wirtschaftsplan 2015
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Wirtschaftsplan 2015
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)