Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung einer Winter-Linde in Romberg
Vorlage
2014/0207
Aktenzeichen
322-13-12-5-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung des Naturdenkmales Nr. 2.3-18 Winter-Linde in Romberg aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 14.10.14

 

gezeichnet:                                      

Schiefer                                            Finke

Bezirksvorsteher                              Bezirksvertretungsmitglied

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Arborist des Fachbereichs Stadtgrün hat bei der turnusgemäßen Regelkontrolle am 02.10.2014 an einer Winter-Linde mehrere Auffälligkeiten festgestellt. Daher ist eine „Baumuntersuchung Stufe I“ (mit Stechbeitel, Schonhammer, Sondierstab) durchgeführt worden.

 

Diese ergab, dass die Linde in ihrer Vitalität so stark beeinträchtigt ist, dass der Baum nicht mehr stabil steht und bei jedem Sturm umstürzen kann.

 

Die Winter-Linde (Tilia cordata), Stammdurchmesser 160cm (einstämmig), Baumhöhe 25m, Alter am Standort ca. 195 Jahre, steht in Romberg. Der Baum weist eine eingerissene Vergabelung auf, die vor 2 Jahren mit mehreren Maßnahmen gesichert wurde. Die Faulstelle am nördlichen Wurzelanlauf war vor 2 Jahren schon sichtbar, aber ohne kritischen Klopfbefund. In diesem Jahr zeigt sich, dass der komplette Wurzelanlauf eingefault ist, weiterhin sind Pilzfruchtkörper des Flachen Lackporling aufgetreten. Die Untersuchung der Stufe 1 lässt vermuten, dass in ca. 2m Breite im unmittelbaren Stammfußbereich, in nördlicher Richtung, keine intakten Wurzelanläufe und Haltewurzeln mehr vorhanden sind.

 

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Stabilität sind nicht möglich.

 

Der Befund ist so eindeutig, dass weitere (kostenintensive) Untersuchungen zur Absicherung entbehrlich sind.

 

Aus Gründen der Gefahrenabwehr muss die Winter-Linde gefällt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1014/0207

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich Stadtgrün/ Telefon: 406 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN1305, Finanzposition 720000 - Öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

1.400 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da der Baum bei jedem Sturm umstürzen kann, ist eine möglichst umgehende Fällung notwendig, um Schäden zu verhindern.