- Fällung einer Winter-Linde an der Langenfelder Straße
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung des geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4-10 (Winter-Linde) an der Langenfelder Straße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.
Leverkusen, den 15.10.14
gezeichnet:
Sidiropulos Schmitz
Bezirksvorsteherin stellvertretender Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet
Buchhorn
Begründung:
Die Winter-Linde
(Stammdurchmesser ca. 95 cm, Baumhöhe ca. 19 m) steht auf einem städtischen
Grundstück an der Langenfelder Straße. Der Baum wurde am 24.09.2014 von einem
Arborist des Fachbereichs Stadtgrün auf seine Verkehrssicherheit hin
kontrolliert. Der schlechte Gesamtzustand und mehrere Schadsymptome machen die
Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig.
Die Linde wurde mit Stechbeitel, Messer und Sondierstab untersucht. Eine Höhlung im Stammfuß auf der südöstlichen Seite hat eine Größe von ca. 130x70 cm und ist mindestens 45 cm tief. Der Sondierstab lässt sich nach oben und unten mindestens ca. 50 cm problemlos einführen. Es liegt eine starke Fäulnisentwicklung vor, die im Zusammenhang mit der stark geschädigten Vitalität die mangelnde Standsicherheit verursacht.
Über eine Nachpflanzung wird im Rahmen der Umgestaltung der Kreuzung entschieden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0214
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich 67/ Telefon: 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fällung einer Winter-Linde in Hitdorf
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 – Öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
1.000 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
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D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Da der Baum jederzeit umstürzen kann und dann am Haus oder/und auf der Straße großen Schaden anrichten würde, ist eine möglichst umgehende Fällung erforderlich.