Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Fällung einer Winter-Linde an der Langenfelder Straße
Vorlage
2014/0214
Aktenzeichen
322-13-13-3-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung des geschützten Landschaftsbestandteiles 2.4-10 (Winter-Linde) an der Langenfelder Straße in Hitdorf aus Gründen der Gefahrenabwehr wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 15.10.14

 

gezeichnet:                                      

Sidiropulos                                       Schmitz

Bezirksvorsteherin                           stellvertretender Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Winter-Linde (Stammdurchmesser ca. 95 cm, Baumhöhe ca. 19 m) steht auf einem städtischen Grundstück an der Langenfelder Straße. Der Baum wurde am 24.09.2014 von einem Arborist des Fachbereichs Stadtgrün auf seine Verkehrssicherheit hin kontrolliert. Der schlechte Gesamtzustand und mehrere Schadsymptome machen die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig.

 

Die Linde wurde mit Stechbeitel, Messer und Sondierstab untersucht. Eine Höhlung im Stammfuß auf der südöstlichen Seite hat eine Größe von ca. 130x70 cm und ist mindestens 45 cm tief. Der Sondierstab lässt sich nach oben und unten mindestens ca. 50 cm problemlos einführen. Es liegt eine starke Fäulnisentwicklung vor, die im Zusammenhang mit der stark geschädigten Vitalität die mangelnde Standsicherheit verursacht.

 

Über eine Nachpflanzung wird im Rahmen der Umgestaltung der Kreuzung entschieden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0214

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich 67/ Telefon: 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fällung einer Winter-Linde in Hitdorf

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 – Öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

1.000 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da der Baum jederzeit umstürzen kann und dann am Haus oder/und auf der Straße großen Schaden anrichten würde, ist eine möglichst umgehende Fällung erforderlich.