Betreff
Einführung einer Katzensteuer, Verwendung der Hundesteuer und Aufstellung von Automaten zur Hundekotsammlung/-beseitigung
- Bürgerantrag vom 09.10.14
Vorlage
2014/0226
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Haltung von Katzen im Gegensatz zur Haltung von Hunden keiner fiskalischen Maßnahme zu ihrer Eindämmung bedarf und lehnt die Einführung einer Katzensteuer ab.

 

2. Der Ausschuss lehnt die Aufstellung von Automaten zur Hundekotsammlung/-beseitigung in der Stadt Leverkusen aufgrund des hohen finanziellen Aufwandes und des zu geringen positiven Effektes ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 09.10.2014 (s. Anlage 1) regt der Petent an, in der Stadt Leverkusen eine Katzensteuer einzuführen. Außerdem bittet er um Aufklärung, wofür die Einnahmen aus der Hundesteuer verwendet werden. Er regt außerdem an, in der Stadt Leverkusen Automaten zur Hundekotsammlung/-beseitigung aufzustellen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Zu der Frage in Bezug auf eine Besteuerung von anderen Haustieren (Katzen, Pferde, Vögel) hat der Verwaltungsgerichtshof München in seinem Urteil vom 27.06.1984 (AZ: 4 B 83 A.113) Stellung genommen. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass die Besteuerung des Haltens von Hunden nicht deswegen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil das Halten anderer Haustiere nicht besteuert wird. Im Gegensatz zur Hundehaltung bedürfe nämlich die Katzen-, Pferde- und Vogelhaltung unter ordnungspolitischen und hygienischen Gesichtspunkten keiner fiskalischen Maßnahme zu ihrer Eindämmung.

 

Deshalb gibt es bis heute in Nordrhein Westfalen, im Gegensatz zur Hundesteuer, noch keine Besteuerung von Katzen.

 

Die Hundesteuer stellt ihrem Wesen nach eine Aufwandsteuer im Sinne des Artikel 105 Abs. 2 a Grundgesetz dar, deren Erhebung nach § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach der Definition des Begriffes Steuern, ist die Hundesteuer eine Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand (das Halten von Hunden) zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

 

Die Hundesteuer ist demnach im Gegensatz zu Gebühren (z. B. Kanal- oder Abfallgebühren) eine Geldleistung ohne konkrete Gegenleistung. Sie stellt, wie auch alle übrigen Steuereinnahmen der Gemeinde, ein allgemeines Finanzierungsmittel ohne jegliche Zweckbindung in Bezug auf die Aufgabenerfüllung der Gemeinde dar.

 

Die Erfahrungen in anderen Städten und in der neuen bahnstadt opladen, wo Kotbeutelspender aufgestellt wurden, haben gezeigt, dass dieses Angebot zwar angenommen wird. Jedoch ist der Anteil der Hinterlassenschaften in den Grünanlagen trotz Rückgang immer noch sehr groß.

 

Von dem Angebot der Hundekotbeutel wird anscheinend fast nur der Kreis von Hundehaltern angesprochen, der ohnehin darauf achtet, keinen Unrat zu hinterlassen.

 

Die Verwaltung hat sich zuletzt anlässlich des Antrags der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III vom 21.10.2013, Nr. 2454/2013, betreffend Hundekotsammlung am Oulusee intensiv mit dem Thema befasst. Es wurde ermittelt, dass allein die Anschaffungskosten für Spenderboxen und Beutel für alle Leverkusener Grünanlagen schon bei über 22.000 Euro liegen würden. Bei dem zu erwartenden - vergleichsweise geringen - positiven Effekt wäre das ein hoher Betrag. Zudem wäre eine derartige Ausgabe keine kommunale Pflichtaufgabe. Dies gilt auch für die Folgebeschaffung von Kotbeuteln.

 

Ungeklärt ist dabei noch die Frage, wer die Spenderboxen regelmäßig überprüfen und für den Nachschub an Beuteln sorgen würde. Da städtische Personalressourcen hierfür nicht zur Verfügung stehen, wäre eine laufende Betreuung der Spenderboxen nur denkbar, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Personen für einen ehrenamtlichen Einsatz finden würde.

 

Der Antrag zur Hundekotsammlung am Oulusee wurde am 08.05.2014 von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III mit großer Mehrheit abgelehnt.