Betreff
Notwendige Baumfällungen im Zuge des Kanalbaus in der Hebbelstraße
Vorlage
2014/0232
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung von drei Kastanien-bäumen in der Hebbelstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme „Kanalerneuerung Geibelstraße, Hebbelstraße, Walter-Flex-Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 e) bb) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Bereich der Geibelstraße, der Hebbelstraße und der Walter-Flex-Straße finden derzeit Bauarbeiten zur Kanalerneuerung durch die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) statt. In der entsprechenden Baubeschlussvorlage der TBL wurde die erforderliche Baumfällung bereits thematisiert.

 

In der Hebbelstraße befinden sich neun alte Kastanien und Jungbäume, wobei nur drei der Kastanien und vier Jungbäume für dieses Bau-Los die Kanaltrasse tangieren. Erforderlich ist ein durchgängiger Rückschnitt der Baumkronen über der Fahrbahn von rund 6,0 – 8,0 m, um ausreichend Lichtraum für die Baugeräte herzustellen. Die im Kanalgraben vorhandenen Wurzeln werden durch den Kanalbau entfernt oder beschädigt werden.

 

Auf Grund ihres Alters und der Vorschädigung werden die drei alten Kastanien nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtgrün nach Durchführung der Kanalbaumaßnahme nicht dauerhaft zu erhalten sein. Es ist daher eine Beseitigung im Vorfeld und die Ersatzpflanzung im Nachgang zur Kanalbaumaßnahme vorgesehen. Die Jungbäume in diesem Teilabschnitt sind so vital, dass eine Schädigung nicht zu erwarten ist.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0232 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rausch / TBL / 6988

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Maßnahme wird aus dem Wirtschaftsplan der TBL finanziert. Entsprechende Mittel sind dort unter der Investitionskostenstelle PK 701.0.837 eingestellt.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Baumaßnahme plangemäß umsetzen zu können, ist ein Beschluss über die Fällung der Bäume in diesem Sitzungsturnus erforderlich.