Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung von drei
Kastanien-bäumen in der Hebbelstraße im Zuge der Kanalbaumaßnahme „Kanalerneuerung
Geibelstraße, Hebbelstraße, Walter-Flex-Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 e) bb) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen
zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Bereich der Geibelstraße, der Hebbelstraße und der Walter-Flex-Straße finden derzeit Bauarbeiten zur Kanalerneuerung durch die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) statt. In der entsprechenden Baubeschlussvorlage der TBL wurde die erforderliche Baumfällung bereits thematisiert.
In der Hebbelstraße befinden sich neun alte Kastanien und Jungbäume,
wobei nur drei der Kastanien und vier Jungbäume für dieses Bau-Los die
Kanaltrasse tangieren. Erforderlich ist ein durchgängiger Rückschnitt der
Baumkronen über der Fahrbahn von rund 6,0 – 8,0 m, um ausreichend Lichtraum für
die Baugeräte herzustellen. Die im Kanalgraben vorhandenen Wurzeln werden durch
den Kanalbau entfernt oder beschädigt werden.
Auf Grund ihres Alters und der Vorschädigung werden die drei alten
Kastanien nach Einschätzung des Fachbereichs Stadtgrün nach Durchführung der
Kanalbaumaßnahme nicht dauerhaft zu erhalten sein. Es ist daher eine
Beseitigung im Vorfeld und die Ersatzpflanzung im Nachgang zur Kanalbaumaßnahme
vorgesehen. Die Jungbäume in diesem Teilabschnitt sind so vital, dass eine
Schädigung nicht zu erwarten ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0232 Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rausch / TBL / 6988
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Maßnahme wird aus dem Wirtschaftsplan der TBL finanziert. Entsprechende Mittel sind dort unter der Investitionskostenstelle PK 701.0.837 eingestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Baumaßnahme plangemäß umsetzen zu können, ist ein Beschluss über die Fällung der Bäume in diesem Sitzungsturnus erforderlich.