Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt das als Anlage beigefügte integrierte
Handlungskonzept (IHK) Hitdorf zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Umsetzung der Maßnahmen und
Projektvorschläge des IHK Hitdorf vorbehaltlich
§
einer
Aufnahme in den städtischen Haushalt 2015,
§
der
Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 für
das Haushaltsjahr 2015 und
§
einer
Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung für die als förderfähig
eingestuften Maßnahmen.
3.
Sofern
die Zuschüsse nicht oder nur teilweise bewilligt werden, ist über die Umsetzung
der einzelnen Maßnahmen erneut zu entscheiden.
4.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von
Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften
Maßnahmen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Die Verwaltung hatte Ende Oktober 2013 die Erstellung eines integrierten Handlungs-konzeptes (IHK) beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung, die in enger Abstimmung mit der Fachöffentlichkeit und den lokalen Akteuren erarbeitet wurden, liegen vor.
Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich die Verwaltung mit den demografischen und stadtplanerischen Entwicklungen in der Gesamtstadt und in den Stadtteilen. Stadtentwicklungsplanerisch ist es erforderlich, jeden Stadtteil für sich und im städtischen Kontext zu analysieren, entsprechende Stärken und Schwächen zu ermitteln und insbesondere neue Bedarfe zu erkennen, um schließlich Maßnahmen zur Stärkung der Orte zu entwickeln und nach Möglichkeit umzusetzen. Die integrierten Handlungskonzepte bieten hierbei eine umfassende und ganzheitliche Methode der Untersuchung. Integrierte Handlungskonzepte sind aber seit einigen Jahren auch die notwendige Voraussetzung um Fördermittel bspw. des Landes einwerben zu können. Vor diesem Hintergrund und basierend auf den Erkenntnissen aus dem Fachtag zum Sozialbericht, in dem ebenfalls für Hitdorf Handlungsbedarf identifiziert wurde, hat die Verwaltung einen externen Gutachter zur Erstellung des IHK Hitdorf beauftragt.
Parallel dazu wurde durch die private Initiative „Villa Zündfunke e.V.“ an die ersten Ideen und Ansätze engagierter, privater Akteure angeknüpft und das Projekt zu einem Gesamtkonzept für Hitdorf weiter entwickelt. Nicht zuletzt auf politischen Beschluss (Ratssitzung am 29.09.2014) und vor dem Hintergrund der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wurde die Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes angestrebt.
Das IHK beschreibt in einer umfangreichen Untersuchung des Ist-Zustandes die heutigen Entwicklungen sowie die Stärken/Chancen, Schwächen/Risiken des Ortes und zeigt Wege zur Weiterentwicklung und Stärkung des Stadtteils auf. In den folgenden Handlungsfeldern werden zahlreiche Maßnahmen- und Projektvorschläge formuliert:
• Städtebau und Wohnen
• Freiraum und Naherholung
• Öffentlicher Raum und Verkehr
• Ehrenamtsstrukturen und Akteursnetze
• Soziale Infrastruktur
• Lokale Wirtschaft
Eine Voraussetzung für die Förderung der Maßnahmen ist, dass generell alle oder zumindest die wesentlichen Maßnahmen eines integrierten Handlungskonzepts umgesetzt werden. Bis zur Förderantragstellung kann das Fördergebiet auch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden. Entscheidend ist, dass das Zusammenspiel und die Umsetzung der Maßnahmen als ein ganzheitliches, zusammenhängendes Gesamtprojekt verstanden werden.
Durch die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet, da insbesondere für die Maßnahme Hitdorfer Straße zusätzliche Fördermittel, die ursprünglich bisher nicht etatisiert waren, erwartet werden.
Deshalb können Finanzmittel im Haushalt – unter anderem für die Realisierung und Unterstützung des Projektes Villa Zündfunke – veranschlagt werden. Alle kostenintensiven Maßnahmen sind im Entwurf des Haushaltes 2015 und der Folgejahre berücksichtigt. Eine Umsetzung der IHK-Maßnahmen ist allerdings nur möglich, wenn eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans 2015 vorliegt.
Gleichzeitig dient das Konzept als Grundlage und Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Vorlage eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Es fanden Gespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem zuständigen Landesministerium zu einer möglichen Förderung der Maßnahmen aus Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2015 für einen Zeitraum von fünf Jahren statt. Eine erste Fördervoraussetzung ist, dass die einzelnen Projekte einen Quartiersbezug haben und aus einem integrierten Handlungskonzept hergeleitet werden müssen. Auch können die vorgeschlagenen Maßnahmen nur gefördert werden, wenn eine entsprechende finanzielle Sicherung durch den Haushalt der Stadt Leverkusen vorliegt. Weitere Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist die formelle Ausweisung eines einfachen Sanierungsgebietes. Diese Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen können beim Fördergeber nachgereicht werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0222
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dr. Zerweck, FB 61, 6120
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Integriertes Handlungskonzept (IHK) für Leverkusen-Hitdorf
Umsetzung der IHK-Maßnahmen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2015 wie folgt veranschlagt:
Umbau Hitdorfer
Straße
Finanzstelle 66611205021098,
Finanzposition 783200 Finanzposition 681100
(Baukosten) (Zuschuss)
2015 410.000 € 176.400 €
2016 1.300.000 € 546.000 €
2017 1.940.000 € 814.800 €
Hitdorfer Straße
Aufwertung öffentlicher Raum:
Finanzstelle 66611205021099‚
Finanzposition 783200 Finanzposition 681100
(Baukosten) (Zuschuss)
2017 30.000 € 21.000 €
2018 130.000 €
sp. Jahre 1.000.000 € 791.000 €
Straßenanliegerbeiträge nach BbauG u. KAG
Finanzstelle 66001205022001
Finanzposition 683100
2016 700.000 €
2018 700.000 €
Sanierung Sporthalle
Lohrstraße
Finanzstelle PN 0170
Finanzposition 723107 Finanzposition 614100
(Baukosten) (Zuschuss)
2016 340.000 € 238.000 €
Förderung Umbau Villa
Zündfunke
Finanzstelle 51000610011001
(Baukosten)
2015 140.000 €
Finanzposition 781800 Finanzposition 681100
(Weiterleitung Zuschuss) (Zuschuss)
2015 1.120.000 € 1.120.000 €
Honorare,
Personalkosten u. ä. Villa Zündfunke
Produktgruppe 0525 Finanzposition 614100
(Zuschuss)
2015 20.500 € 14.350 €
2016 20.500 € 14.350 €
2017 20.500 € 14.350 €
2018 20.500 € 14.350 €
Produktgruppe 0610 Finanzposition 614100
(Zuschuss)
2015 10.000 € 7.000 €
2016 10.000 € 7.000 €
2017 10.000 € 7.000 €
2018 10.000 € 7.000 €
Produktgruppe 0615 Finanzposition 614100
(Zuschuss)
2015 10.000 € 7.000 €
2016 10.000 € 7.000 €
2017 10.000 € 7.000 €
2018 10.000 € 7.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es entstehen für die Investitionen nach Inbetriebnahme Folgekosten durch Abschreibungen gem. der anzusetzenden Nutzungsdauern sowie Betriebskosten etc.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Zuschussbehörde macht die Bewilligungen von zu beantragenden Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans vorliegt.
Da die Stadt Leverkusen für das Projekt Villa Zündfunke Antragssteller und Zuwendungsempfänger ist und eventuelle Zuschüsse nur im Innenverhältnis an den Förderverein weitergeleitet werden, haftet die Stadt für die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel für den gesamten Bewilligungseitraum (voraussichtlich 20 Jahre).
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Vor dem Hintergrund der Beantragung in 2014 von Städtebaufördermitteln ab
dem Jahr 2015 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen dieses Konzeptes, ist
die Dringlichkeit geboten für einen Beschluss des Rates in der Sitzung am
01.12.2014.