Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung für den Rückbau und die Umgestaltung von vier Baumscheiben in der Straße Alte Ziegelei zu. Die Beschlussfassung und Mittelfreigabe über 15.000 € erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Mittelbereitstellung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Gestaltung der Baumhochbeete in der Straße Alte Ziegelei entspricht weitgehend der Situation, wie sie aus der Kolonie II bekannt ist. Es gibt dort also auch die gleichen Probleme im Hinblick auf die Standsicherheit der Bäume und die Verkehrssicherheit durch die wurzelbedingten Schäden an der Pflasterung und den Hochbeeten.
Die Mauern der Hochbeete sind durch den Druck der Baumwurzeln gesprengt worden, stehen bereits schräg und drohen in Teilen umzufallen. Bodennahe Baumwurzeln haben die Pflasterdecke angehoben, so dass Stolperfallen entstanden sind.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, möglichst zeitnah auch in der Straße Alte Ziegelei die Hochbeete abzutragen. Betroffen sind vier Baumstandorte. Ein Baum ist aus unklaren Gründen bereits nahezu abgestorben. Die verbliebenen drei Bäume müssen ebenfalls entfernt werden, weil nach dem Entfernen der Aufmauerungen das ungestützte Erdreich fortgespült würde und damit endgültig massiv die Standsicherheit der Bäume gefährdet wäre.
Die Baumfällungen sollen in den Wintermonaten erfolgen.
Die Baumscheiben werden nach dem Rückbau ebenerdig neu angelegt und zunächst als wassergebundene Decke ausgeführt. Die Kosten für die Baumfällungen, Stubbenrodungen, den Rückbau und die Neuanlage der Fläche werden 15.000 € betragen. Die Standorte sollen auf jeden Fall wieder mit geeigneten Bäumen bepflanzt werden. Die bekannte Haushaltslage lässt derzeit aber keine Aussage darüber zu, wann die Ersatzpflanzung erfolgen könnte.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0275
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer, 67, 6730 und Herr Katein, 67, 6735
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Maßnahme dient der dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und ist damit eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305
Finanzposition 720000
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
15.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)