Beschlussentwurf:
1.
Der
Entwurfsplanung des Architekturbüros huber.becker wird zugestimmt.
2.
Die
prognostizierten Gesamtbaukosten für die Sporthalle, Erweiterung und Umbau
betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 3.370.000 € inklusive
Mehrwertsteuer.
3.
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel
werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitbestellung durch den Rat
mit dem Haushalt 2015 im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011085,
Finanzposition 783100 in Höhe von insgesamt 3.270.000 € und im Ergebnisplan unter
der Finanzstelle PN0170 Finanzposition 723107 in Höhe von insgesamt 100.000 €
bereitgestellt.
4.
Die weitere
Planung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
5.
Mit der
Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen
Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Deppe Stein
Begründung:
Mit der Verwaltungsvorlage Nr. 1796/2012 hat sich die Stadt Leverkusen für eine Optimierung der Schul- und Kindertagesstätten-Standorte in Rheindorf-Nord entschlossen.
In Abstimmung zwischen den Fachbereichen Schulen, Kinder und Jugend, Stadtplanung und Gebäudewirtschaft wurde folgendes Konzept vorgeschlagen und beschlossen:
· Am Standort Masurenstraße wird eine 8-gruppige Kindertagesstätte errichtet.
· Parallel dazu wird auf dem Gelände der Schule Netzestraße (Löwenzahnschule) eine Einfach-Turnhalle als Ersatz für die Sporthalle der Sternenschule errichtet.
· Nach Umzug der Kitas Netzestraße, Bodestraße und Weichselstraße in das neue Gebäude an der Masurenstraße erfolgt die Herrichtung der freigewordenen Räume im Schulgebäude Netzestraße. Anschließend erfolgt der Umzug der Sternenschule in das Schulgebäude Netzestraße.
· Das bestehende Schulgebäude wird zu einer 4-zügigen Grundschule ausgebaut.
· Die freigewordenen Gebäude an den Standorten Bodestraße, Weichselstraße und Masurenstraße werden abgerissen und die Grundstücke vermarktet.
Nachfolgend werden die vorgesehenen Maßnahmen am Standort Netzestraße fortgeschrieben und zur Umsetzung vorgeschlagen.
Die Erweiterung und der Umbau
des Standortes Netzestraße 12 zur 4-Zügigkeit beinhaltet nachfolgende
Maßnahmen:
1.
Erstellung der neuen Feuerwehrzufahrt
2.
Neubau einer Einfachsporthalle
3.
Erstellung eines
Anbaus mit zwei Mehrzweckräumen und Nebenraum
4.
Erstellung eines
Aufzuges für den 2-geschossigen Gebäudeteil im Osten
5.
Rückbau der
Kindertagesstätte zu Klassenräumen
6. Umbau im Bestand: Vergrößerung des Lehrerzimmers, Schaffung
von Klassennebenräumen, Erstellung behindertengerechter Toiletten
7.
Ertüchtigung und
Verbesserung des Brandschutzes
8.
Erneuerung von
Ausbaumaterialien
Die Arbeiten sind zur Aufrechterhaltung
eines ordentlichen Schulbetriebes unverzichtbar und mit einer hohen
Dringlichkeit baldmöglichst durchzuführen.
Terminplan
Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich
im Sommer 2015. Die Bauzeit beträgt gemäß Terminplanung 27 Monate, so dass die
Baumaßnahme zum Schulbeginn 2017 abgeschlossen sein wird. Voraussetzung für den
Beginn des Rückbaus im Bereich der Kindertagesstätte ist die termingerechte
Fertigstellung der neuen Kita Masurenstraße im Januar 2017.
Baukosten
Die Gesamtkosten für die
Baumaßnahme betragen nach heutigem Stand 3.370.000 € (Kostenberechnung gemäß
DIN 276 – erstellt durch das Architekturbüro huber.becker, Ingenieurbüros gebatec, Planungsgesellschaft itg mbH und
FB 67)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen im Finanzplan bei der Finanzstelle 65000170011085 Finanzposition 783100 in Höhe von insgesamt 3.270.000 € und im Ergebnisplan, Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 73107 in Höhe von insgesamt 100.000,0 € zur Verfügung.
Finanzposition 783 100 2014 400.000 €
2015 600.000 €
VE 2015 2.270.000 €
2016 1.430.000 €
2017 840.000 € Summe: 3.270.000 €
Finanzposition 723107 2016 100.000 € Summe: 100.000 €
Barrierefreiheit
Die geplanten Neubauten, Sporthalle und Mehrzweckräume, werden barrierefrei ausgeführt.
Eine barrierefreie Erschließung von drei bestehenden Klassenräumen im östlich gelegenen 2-geschossigem Klassentrakt erfolgt durch den Einbau eines Aufzuges und eines Behinderten-WCs.
Nach der Fertigstellung stehen der Schule insgesamt drei behindertengerechte Stellplätze zur Verfügung, ein neuer Stellplatz direkt an der neuen Sporthalle und zwei vorhandene entlang der Netzestraße vor der jetzigen Kindertagesstätte.
Energiekonzept
Die Beheizung der geplanten Neubauten soll über Fernwärme erfolgen. Damit sind die Anforderungen des Erneuerbaren-Energie-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) zu 75 % gedeckt (Mindestanforderung: 50%). Zusätzlich erfolgt eine Kompensation über eine erhöhte Anforderung an den Primärenergiebedarf.
Somit sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und des EEWärmeG erfüllt.
Fortführung der Planung:
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 4 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistung: huber.becker architekten, Köln
Ing. Leistung Haustechnik: Planungsgesellschaft itg, Leverkusen (Elektro)
gebatec, Leverkusen (HLS)
Die Anlagen liegen den Fraktionen und Gruppen als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor.
Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die Interessierte Bürgerschaft kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0284
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Frau Zofia Wozniak, Gebäudewirtschaft, 0214-406 6513
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Erweiterung und der Umbau des Schulstandortes Netzestr. 12 zur 4-Zügigkeit (Sporthalle und Klassen) ist ein Bestandteil der Verwaltungsvorlagen, 07 / 2011 und Nr.: 1796/2012, zur Optimierung der Schul- und Kindertagesstätten-Standorte in Rheindorf-Nord.
Nach § 79 SchulG NRW ist die Stadt Leverkusen verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb erforderlichen Gebäude und Ausstattungen bereitzustellen und zu unterhalten. Vor diesem Hintergrund sind die Planungs- und Bauleistungen aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar. Die Voraussetzung des § 82 GO NRW sind somit erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden mit dem Haushalt 2015 im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011085 Finanzposition 783100 in Höhe von insgesamt 3.270.000 € und im Ergebnisplan, Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 723107, in Höhe von insgesamt 100.000 € bereitgestellt.
Finanzposition 783 100 2014 400.000 €
2015 600.000 €
VE 2015 2.270.000 €
2016 1.430.000 €
2017 840.000 €
Finanzposition 723 107 2016 100.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)