Betreff
Online-Vormerkverfahren für Kinderbetreuungsplätze inTageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege
Vorlage
2014/0294
Aktenzeichen
51-JHPL-Nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Programm zur Einrichtung eines Online-Vormerkverfahrens für Kinderbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereits zur Vorbereitung des Kindergartenjahres 2016/2017 zu beschaffen.

 

2.      Von den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Leverkusen sowie von den Tagespflegepersonen und den Betreibern von Großtagespflegestellen wird kein Kostenbeitrag für die Beteiligung am Online-Vormerkverfahren erhoben.

 

3.        Die Finanzierung im Jahr 2015 erfolgt aus dem zur Verfügung stehenden IT-Budget des Haushaltsjahres 2015. Entsprechende Mittel für die Haushaltsjahre 2016 ff sind durch Dezernat IV anzumelden.

 

gezeichnet:

In Vertretung             

Adomat                     

Begründung:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung mit Beschluss vom 23.01.2014 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 09.01.2014 (Nr. 2576/2014) zu prüfen, ob ein Anmeldeverfahren im Internet eingerichtet werden kann, „mit dem sich Eltern für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken lassen können, das alle Kindertagesstätten umfasst, das Anmeldeverfahren für Eltern vereinfacht und die Planungsinformationen für die Stadt verbessert, indem Mehrfachanmeldungen automatisiert identifiziert und geblockte Plätze schneller wieder freigegeben werden können.“

 

Mit Beschluss des Rates vom 07.04.14 zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Die Unabhängigen (Nr. 2539/2014) wurde die Verwaltung beauftragt, eine Infoveranstaltung für die politischen Entscheidungsträger sowie die verantwortlichen Kita-Träger und –leitungen durchzuführen. Diese Veranstaltung fand am 08.05.2014 statt.

 

Die FDLev-Fraktion beantragte am 16.07.2014 (Nr. 2014/0068), die Verwaltung zu beauftragen, „für die Einführung des elektronischen Anmelde – und Verwaltungsverfahrens für Kindertagesstätten schnellstmöglich Verhandlungsgespräche mit einem oder mehreren Anbietern von Kita-Navigationssystemen zu führen, um für Leverkusen eine optimale Lösung zu finden.“ Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertagte diesen Antrag mit Beschluss vom 04.09.2014 „bis zur Vorlage der Verwaltungsvorlage zu dieser Thematik“.

 

Die Verwaltung hat diese Aufträge im Sinne eines Prüfauftrages gebündelt. Zur Bearbeitung des Auftrages wurde eine fachbereichsübergreifende Projektgruppe eingerichtet, der Vertreter/innen der Fachbereiche Kinder und Jugend, Personal und Organisation sowie Rechnungsprüfung und Beratung, des Derzernates III  (Koordinierung E-Government), der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl), sowie zwei Vertreterinnen der freien Träger von Kindertageseinrichtungen, die gleichzeitig Mitglieder der Planungsarbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder sind, angehören. Die Projektgruppe entwickelte ein Anforderungsprofil und prüfte auf dieser Grundlage mehrere Programme, für deren Auswahl der Aspekt bereits vorhandener Erfahrungen mit dem Bereich Kindertagespflege mit entscheidend war.

 

Nach Prüfung durch die Projektgruppe kommen aus inhaltlicher/fachlicher Sicht Programme von zwei Anbietern für den Einsatz in Leverkusen infrage. Die ivl GmbH kann nunmehr beauftragt werden, hierzu Angebote einzuholen, um nach anschließender Prüfung der Wirtschaftlichkeit ein geeignetes Programm zu beschaffen.

Mit einer frühzeitigen Beauftragung der ivl kann das Verfahren bereits zur Vorbereitung des Kindergartenjahres 2016/2017, Beginn 01.08.2016, eingesetzt werden, da für die Einführung eine Vorbereitungszeit von ca. neun Monaten einzukalkulieren ist.

 

Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, in den kommenden Jahren ihren Bürgern Service-leistungen im Sinne des E-Governments bereitzustellen. Mit dem Online-Vormerkverfahren kann ein erstes zukunftsgerichtetes Serviceangebot bereitgestellt werden.

 

Serviceleistungen im Sinne des E-Governments verstehen sich als Leistungen der Kommune an ihre Bürger sowie an Einrichtungen und an andere juristische Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Mit den Angeboten nach dem E-Government werden außer, dass damit zeitgemäßem Nutzungsverhalten entsprochen wird, vor allem auch Vorgänge und Abläufe innerhalb der Verwaltung vereinfacht, im Wesentlichen wird daher die Stadt von einem solchen Verfahren profitieren. Zudem hat die Stadt die größte Anzahl von Tageseinrichtungen für Kinder in ihrer Trägerschaft. Die freien Träger sind in überwiegender Zahl Träger von nur wenigen Einrichtungen. Bei Tagespflegestellen handelt es sich in der Regel nur um vereinzelte Angebote mit wenigen Plätzen. Da zudem nach § 3 Abs. 2, Satz 2 SGB VIII der öffentliche Träger die Gesamtverantwortung für die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe trägt, ist es vertretbar, die freien Träger nicht an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2014/0294

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Hans-Josef Nieder/FB 51/406-5104

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. Begründung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

s. Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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