Beschlussentwurf:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Programm zur Einrichtung eines
Online-Vormerkverfahrens für Kinderbetreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
und in der Kindertagespflege bereits zur Vorbereitung des Kindergartenjahres
2016/2017 zu beschaffen.
2.
Von
den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in Leverkusen sowie von den
Tagespflegepersonen und den Betreibern von Großtagespflegestellen wird kein
Kostenbeitrag für die Beteiligung am Online-Vormerkverfahren erhoben.
3.
Die Finanzierung im Jahr 2015 erfolgt aus dem
zur Verfügung stehenden IT-Budget des Haushaltsjahres 2015. Entsprechende Mittel
für die Haushaltsjahre 2016 ff sind durch Dezernat IV anzumelden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung mit
Beschluss vom 23.01.2014 zum Antrag der
SPD-Fraktion vom 09.01.2014 (Nr. 2576/2014) zu prüfen, ob ein Anmeldeverfahren im Internet eingerichtet
werden kann, „mit dem sich
Eltern für einen Platz in einer Kindertagesstätte vormerken lassen können, das
alle Kindertagesstätten umfasst, das Anmeldeverfahren für Eltern vereinfacht
und die Planungsinformationen für die Stadt verbessert, indem
Mehrfachanmeldungen automatisiert identifiziert und geblockte Plätze schneller
wieder freigegeben werden können.“
Mit Beschluss des
Rates vom 07.04.14 zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP
und Die Unabhängigen (Nr. 2539/2014) wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Infoveranstaltung
für die politischen Entscheidungsträger sowie die verantwortlichen Kita-Träger
und –leitungen durchzuführen. Diese Veranstaltung fand am
08.05.2014 statt.
Die FDLev-Fraktion beantragte am 16.07.2014 (Nr.
2014/0068), die Verwaltung zu beauftragen, „für die Einführung des
elektronischen Anmelde – und Verwaltungsverfahrens für Kindertagesstätten
schnellstmöglich Verhandlungsgespräche mit einem oder mehreren Anbietern von
Kita-Navigationssystemen zu führen, um für Leverkusen eine optimale Lösung zu
finden.“ Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertagte diesen Antrag mit
Beschluss vom 04.09.2014 „bis zur Vorlage der Verwaltungsvorlage zu dieser
Thematik“.
Die Verwaltung hat diese Aufträge im Sinne eines Prüfauftrages
gebündelt. Zur Bearbeitung des Auftrages wurde eine fachbereichsübergreifende
Projektgruppe eingerichtet, der Vertreter/innen der Fachbereiche Kinder und
Jugend, Personal und Organisation sowie Rechnungsprüfung und Beratung, des
Derzernates III (Koordinierung E-Government),
der Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH (ivl), sowie zwei Vertreterinnen der freien Träger von
Kindertageseinrichtungen, die gleichzeitig Mitglieder der
Planungsarbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder sind, angehören. Die
Projektgruppe entwickelte ein Anforderungsprofil und prüfte auf dieser
Grundlage mehrere Programme, für deren Auswahl der Aspekt bereits vorhandener
Erfahrungen mit dem Bereich Kindertagespflege mit entscheidend war.
Nach Prüfung durch die Projektgruppe kommen aus
inhaltlicher/fachlicher Sicht Programme von zwei Anbietern für den Einsatz in
Leverkusen infrage. Die ivl GmbH kann nunmehr beauftragt werden, hierzu
Angebote einzuholen, um nach anschließender Prüfung der Wirtschaftlichkeit ein
geeignetes Programm zu beschaffen.
Mit einer
frühzeitigen Beauftragung der ivl kann das Verfahren bereits zur Vorbereitung
des Kindergartenjahres 2016/2017, Beginn 01.08.2016, eingesetzt werden, da für
die Einführung eine Vorbereitungszeit von ca. neun Monaten einzukalkulieren
ist.
Die Stadt
Leverkusen beabsichtigt, in den kommenden Jahren ihren Bürgern Service-leistungen
im
Sinne des E-Governments bereitzustellen. Mit dem Online-Vormerkverfahren kann ein erstes zukunftsgerichtetes
Serviceangebot bereitgestellt werden.
Serviceleistungen
im Sinne des E-Governments verstehen
sich als Leistungen der Kommune an ihre Bürger sowie an Einrichtungen und an
andere juristische Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Mit den Angeboten
nach dem E-Government werden
außer, dass damit zeitgemäßem Nutzungsverhalten entsprochen wird, vor allem
auch Vorgänge und Abläufe innerhalb der Verwaltung vereinfacht, im Wesentlichen
wird daher die Stadt von einem solchen Verfahren profitieren. Zudem hat die
Stadt die größte Anzahl von Tageseinrichtungen für Kinder in ihrer
Trägerschaft. Die freien Träger sind in überwiegender Zahl Träger von nur
wenigen Einrichtungen. Bei Tagespflegestellen handelt es sich in der Regel nur um
vereinzelte Angebote mit wenigen Plätzen. Da zudem nach § 3 Abs. 2, Satz 2 SGB
VIII der öffentliche Träger die Gesamtverantwortung für die Angebote und
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe trägt, ist es vertretbar, die freien
Träger nicht an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0294
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Hans-Josef Nieder/FB 51/406-5104
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
s. Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.