Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Wirtschaftsplan 2015 der Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
2014/0299
Aktenzeichen
201-01-06-11-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Weisung, dem Wirtschaftsplan 2015 des Klinikums zuzustimmen.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Buchhorn                                           Stein

 

Begründung:

 

Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2015 erfolgte in den Gremien des Klinikums am 10.12.2014, vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen. Die Geschäftsführung steht in der Sitzung des Finanzausschusses am 02.02.2015 für weitergehende Fragen zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0299

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB Finanzen, 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Auswirkungen auf die aktuelle Haushaltsplanung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)