- Offenlagebeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 1 der Vorlage).
2. Dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gesundheitspark Leverkusen“ (Anlage 2 der Vorlage) sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
Ziel der Planung ist es, das Klinikum in
Leverkusen als umfassenden Gesundheitsdienstleister zu erhalten und die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für Erweiterungs- und
Entwicklungsmöglichkeiten eines herausragenden Anbieters in der Region zu
schaffen. Hierzu ist die Schaffung eines Planungsrechtes erforderlich, das
neben künftigen privatgewerblichen Ansiedlungen der Gesundheitswirtschaft auch
Spielräume für die Veränderungen in dem sich ständig wandelnden Markt des
Gesundheitswesens lässt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten
des Klinikgeländes unter Berücksichtigung der landschaftlichen Taburäume
innerhalb des Plangebietes, der Enge nach Außen (kein Ausdehnen des
Klinikareals mehr möglich) und der bestehenden Nachbarschaften (Wohnbebauung,
Naturschutzgebiet/FFH-Gebiet) eingeschränkt sind.
Die Plandarstellung im Flächennutzungsplan (FNP)
soll daher von „Flächen für Gemeinbedarf“ in „Sondergebiet Gesundheitspark“
geändert werden.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt
Leverkusen hat am 21.06.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes 193/III
„Gesundheitspark Leverkusen“ beschlossen (Vorlage Nr. 0418/2010/1). Im
Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden, da der
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Am 27.01.2014 hat der Bau- und
Planungsausschuss der Stadt Leverkusen die Aufstellung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplans „Gesundheitspark Leverkusen“ beschlossen (Vorlage Nr. 2550/2013).
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig, vom 03.06.2014 bis 07.07.2014 (Infoveranstaltung 03.06.2014 – Niederschrift Anlage 1), über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Wesentliche Inhalte der Diskussion in der Bürgerversammlung waren Themen der Klinikorganisation, die geplanten Erweiterungen, Erschließung und Stellplätze, Parkplatzsituation im Umfeld des Klinikums, der geplante Hubschrauberlandeplatz und damit verbundener Fluglärm, sonstige Lärmbelastungen durch zunehmenden Verkehr und Signalhörner sowie die Frage nach weiteren Beteiligungsmöglichkeiten an der Planung. Nachfragen und Äußerungen zum Verfahren der Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht gestellt.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gingen Äußerungen ein zu den Themen Walderhaltung, Baudenkmäler in der Umgebung, Kampfmittel, Leitungstrassen, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Erdbebengefährdung, FFH-Gebiet und Artenschutz, Immissionsschutz, Lage im Achtungsabstand eines Störfallbetriebes und Hubschrauberlandeplatz. Die Stellungnahmen wurden im Rahmen einer Abwägung ausgewertet und fanden Eingang in die Planung.
Zwischenzeitlich sind die notwendigen Fachgutachten (Artenschutz, Verkehr, Lärm etc.) erstellt worden und deren Ergebnisse sowie die Ergebnisse der Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung in die Planung eingeflossen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes kann nunmehr zur Auslegung beschlossen werden.
Auf die parallel erstellte Vorlage Nr. 0304/2014 zur Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes 193/III „Gesundheitspark Leverkusen“ wird verwiesen.
Die Planzeichnung (Anlage 2) kann in vergrößerter und farbiger Darstellung im Ratsinformationssystem Session eingesehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0303
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok, FB 61, 61 21
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen. Im
konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da sowohl das Planungsrecht zur
Schaffung von Investitionen und zur Regelung der Stellplatzthematik des
Gesundheitsparks erforderlich ist und zu diesem Zweck ein Bebauungsplan
aufgestellt werden soll. Im Parallelverfahren ist der Bebauungsplan 193/III
„Gesundheitspark Leverkusen“ aufzustellen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten und den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans werden durch den Grundstückseigner übernommen.
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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☐ |
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☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Entsprechend der Vorschriften des § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch – BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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☐ |
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