- Prioritätsliste hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen desInvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018"
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt,
beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze) in Leverkusen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wird folgende
Prioritätsliste beschlossen:
1. Förderung des Ausbaus
der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20, mit 5 u3-Betreuungsplätzen
2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße
mit
44 u3-Betreuungsplätzen
3. Förderung des
Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9,
mit 10 u3-Betreuungsplätzen
4. Förderung des
Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg in Leverkusen mit
30 u3-Betreuungsplätzen
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger entsprechend zu informieren
und die weiteren Veranlassungen hinsichtlich der Landesförderung zu treffen.
Leverkusen, den 14.01.15
gezeichnet:
Buchhorn Rf.
Lepsius Rh.
Müller
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3
GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
I. Mit E-Mail vom 11.11.14 hat der Landschaftsverband Rheinland,
Landesjugendamt (LVR) das Rundschreiben Nr. 42/870-2014 übermittelt, betreffend
den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren
Entlastung von Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“.
Nach der übermittelten Verteilungsliste erhält die Stadt Leverkusen
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung - vorgesehen sind die zweite
und dritte Lesung des Gesetzes für den 25.11.14 und die erforderliche
Zustimmung des Bundesrates für den 19.12.14 - einen Betrag in Höhe von
1.070.111,59 €. Für diese Mittel müssen dem LVR bis zum 15.03.15 entscheidungsreife
Anträge eingereicht werden. Mittel für die nicht spätestens bis zum 15.03.15
entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben.
Beschlussmäßig offen ist in Leverkusen aktuell noch die Maßnahme
„Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder des Caritasverbandes
Leverkusen e. V., St. Matthias, Spandauer Str. 20“. Der Rat hat mit der Vorlage
Nr. 1487/2012 am 26.03.12 die Förderung von 34 neuen u3-Betreuungsplätzen
beschlossen, und zwar in der Form, dass eine 100%ige Finanzierung der Maßnahme
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.029.200 € ohne Beteiligung des Caritasverbandes
erfolgt: Landeszuschuss = 612.000 €, Übernahme Trägeranteil durch die Stadt =
68.000 €, Übernahme der nicht geförderten restlichen Umbaukosten durch die
Stadt = 349.200 €. Eine Umsetzung war bisher aufgrund fehlender Landesförderung
nicht möglich.
Ansonsten ist noch ein Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Remigius vom
27.05.14 bekannt, der die Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätzen in der Kath. Tageseinrichtung
für Kinder Platanenweg 9 beinhaltet (Landesförderung nach Richtlinien: 180.000
€). Dieser Förderantrag ist wegen fehlender Landesförderung an den Träger
zurückgereicht worden, mit dem Hinweis, bei einem weiteren Förderungsprogramm
ab 2015 die Maßnahme nach den dann gegebenen Rahmenbedingungen und Vorgaben
erneut vorzulegen.
Generell zur Anmeldung für das Förderprogramm in Frage kommt auch der
Neubau einer achtgruppigen städtischen Tageseinrichtung für Kinder
Masurenstraße, als Ersatzbau für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße. Die Maßnahme hat die
Bezirksvertretung I am 15.09.14 beschlossen (Vorlage Nr. 2014/0041). Die
Umsetzung erfolgt durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft. Die Gesamtkosten
belaufen sich auf 4.200.000 €. Mit den Bauarbeiten soll im September 2015
begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 17 Monate, so dass die
Baumaßnahme Ende Januar 2017 abgeschlossen sein wird. Die Maßnahme wäre damit
voraussichtlich innerhalb der Förderungsrichtlinien umsetzbar. Nähere Angaben
fehlen zwar aktuell noch, gemäß Mitteilung des Ministeriums für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ist jedoch
zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum
30.06.17 auszugehen.
Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße beinhaltet die
Schaffung von bis zu 44 u3-Betreuungsplätzen. Bei einer Richtlinienförderung
von 18.000 € je neu geschaffenem u3-Betreuungsplatz wäre damit eine
Landesförderung in Höhe von 792.000 € gegeben.
II. Mit E-Mail vom 27.11.14 sind die Träger von Tageseinrichtungen für
Kinder in Leverkusen im Hinblick auf das angesprochene Förderprogramm gebeten
worden, bis zum 15.12.14 verbindlich mitzuteilen, welche Maßnahmen zum Ausbau
des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen innerhalb der derzeit bekannten
Rahmenbedingungen von dort beabsichtig werden/durchgeführt werden können, unter
Benennung der konkreten förderungsrelevanten Daten. Falls über die
Landesförderung hinausgehend eine Förderung durch die Stadt Leverkusen
angestrebt wird, sollte dies ebenfalls dezidiert aufgezeigt werden.
Folgende Rückmeldungen sind seitens der Träger von Tageseinrichtungen
für Kinder bis zum 15.12.14 eingegangen:
1. Schreiben des Caritasverbandes Leverkusen e. V. vom 10.12.14 (Anlage
1)
Hinsichtlich der Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder
im Alter von unter drei Jahren in der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias,
Spandauer Straße 20, wird aufgezeigt, dass die seinerzeitigen Planungen nicht
umsetzbar sind, da eine Einbeziehung des Untergeschosses für die neue fünfte
Betreuungsgruppe aus bautechnischen Gründen ausscheidet. Hierauf begründet ist
eine viergruppige Alternative erarbeitet worden. Es wird vorgesehen, zwei
Betreuungsgruppen in der Gruppenform I (zwanzig Kinder, davon mindestens 4,
max. 6 im Alter von zwei bis drei Jahren) und zwei Betreuungsgruppen III (20
Kinder bei 45 Betreuungsstunden /Woche, 25 Kinder bei 35 Betreuungsstunden/Woche)
vorzuhalten. Die Kosten belaufen sich auf dem Kostenstand 2010 voraussichtlich
auf rd. 700.000 €. Es könnten somit 10 u3-Betreuungsplätze für 700.000 €
geschaffen werden, wobei bei einer Fördersumme von 18.000 €/Betreuungsplatz
eine Landesförderung in Höhe von 180.000 € gegeben wäre.
Hinsichtlich der Finanzierung des offenen Betrages von 520.000 € trifft
der Caritasverband Leverkusen e. V. keine Ausführungen.
Angesichts dessen, dass die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias zu
100 % von der Stadt Leverkusen gefördert wird, ist jedoch davon auszugehen,
auch vor dem Hintergrund der entsprechenden seinerzeitigen Beschlussfassung zum
fünfgruppigen Ausbau, dass diese 520.000 € von der Stadt Leverkusen aufzubringen
wären.
Alternativ zeigt der Caritasverband Leverkusen e. V. die Möglichkeit
auf, die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias „ohne umfängliche An- und
Umbauten und somit deutlich kostenreduziert für drei Gruppen mit fünf Tagesbetreuungsplätzen
für u3 Kinder herzurichten.“ Hierzu wären „lediglich“ in dem ehemaligen
Hortgebäude bauliche Veränderungen zu schaffen. Eine entsprechende
Kostenermittlung liegt noch nicht vor, ist aber beauftragt.
Konkret beinhaltet der Alternativvorschlag die Schaffung einer neuen
Betreuungsgruppe in der Gruppenform I mit 5 u3-Betreuungsplätzen. Die zwei
weiteren Betreuungsgruppen in der Einrichtung werden in der Gruppenform III für
Kinder im Alter von über drei Jahren fortgeführt.
Ausgehend davon, dass die Maßnahme im Rahmen der Landesförderung als
Aus-/Umbau- und Einrichtungsmaßnahme mit 10.800 €/Betreuungsplatz gefördert
wird, würde sich eine Landesförderung in Höhe von 54.000 € ergeben.
2. Schreiben der Kath. Kirchengemeinde Sankt Remigius vom 11.12.14 (Anlage
2)
Die o. a. aufgezeigte Maßnahme zum Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für
Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9 in Bergisch Neukirchen, wird wieder
aufgegriffen.
Es können 10 u3-Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Landesförderung
würde sich auf 180.000 € belaufen. Die Kirchengemeinde beantragt, dass der
Trägeranteil von je 2.000 € Betreuungsplatz, damit ein Betrag von 20.000 €
gesamt, von der Stadt Leverkusen übernommen wird.
3. E-Mail des DRK-Kreisverbandes Leverkusen e. V. vom 15.12.14 (Anlage
3)
Es wird die Förderung eines Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am
Kurtekottenweg beantragt. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist bereits begonnen
worden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass Investitionsvorhaben, die
Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher u3-Betreuungsplätze dienen, gefördert
werden, wenn ab dem 01.04.14 begonnen wurde. Nach telefonischer Mitteilung des
DRK ist dieser Sachverhalt gegeben.
Für die beantragten 30 u3-Betreuungsplätze würde sich eine
Landesförderung in Höhe von 540.000 € ergeben.
4. Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße
Angesichts der gegebenen finanziellen Situation der Stadt Leverkusen
sollte aus Sicht der Verwaltung der Einbezug der ab 2015 zur Umsetzung
vorgesehenen Neubaumaßnahme einer Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße in
die Landesförderung erfolgen.
Bei 44 neuen u3-Betreuungsplätzen würde sich eine Landesförderung in
Höhe von 792.000 € ergeben.
Die Umsetzung aller dieser Fördermaßnahmen ist mit den zugewiesenem
Betrag von 1.070.111,59 € nicht möglich. Eine „Splittung“ von Maßnahmen ist
nicht zulässig.
Im Kindergartenjahr 2014/15 ist folgende Bedarfsdeckung gegeben:
Zu 1.: Steinbüchel: u3 = rd. 37 %, ü3 = rd. 89 %.
Zu 2.: Bergisch Neukirchen: u3 = rd. 48 %, ü3 = rd. 139 %.
Zu 3.: Wiesdorf: u3 = rd. 43 %, ü3 = rd. 110 %.
Zu 4.: Rheindorf: u3 = rd. 45 %, ü3 = rd. 111 %.
III. Nach sachgerechter Abwägung empfiehlt die Verwaltung hinsichtlich
der Förderung von u3-Ausbaumaßnahmen in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ folgende Prioritätsliste, die auch
umfänglich an den LVR im Hinblick auf ein evtl. Umverteilungsverfahren nach der
ersten Meldung der Jugendämter zum 15.03.15 gemeldet werden sollte:
1. Förderung des Ausbaus
der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20.
5 u3-Betreuungsplätze á 10.800 € = 54.000 € Landesförderung.
2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße.
44 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 792.000 €
Landesförderung.
3. Förderung des
u3-Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg
9.
10 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 180.000 €
Landesförderung.
4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am
Kurtekottenweg.
30 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 540.000 €
Landesförderung.
Mit den Maßnahmen 1. bis 3. wäre eine Landesförderung in Höhe von 1.026.000
€ (bei zugeteilten Mitteln in Höhe von rd. 1.070.000 €) gegeben.
Die Maßnahme Ziffer 4. könnten nur umgesetzt werden, falls der Stadt
Leverkusen im Rahmen einer späteren neuen Kontingentierung zusätzliche Fördermittel
zugeteilt werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen 1. und 2. ist finanziell gesichert.
Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Sie bewegen sich jedoch auf jeden Fall im Bereich bereitstehender Mittel. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die wesentlich größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden:
Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str., Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €.
Die Aufwendungen zur Umsetzung der Maßnahme Ziffer 2 sind im städtischen Etat veranschlagt.
Bei der Maßnahme Ziffer 3. müssen die Mittel für die von der
Kirchengemeinde beantragte Übernahme des Trägeranteils von 20.000 € durch die
Stadt Leverkusen noch bereitgestellt werden. Ein entsprechender
Grundsatzbeschluss des Rates zur Übernahme des Trägeranteils beim u3-Ausbau
durch die Stadt Leverkusen liegt vor. Als Deckungsmittel können die aus
Vorjahren zur Umsetzung des wesentlich umfänglicheren und kostenintensiveren
Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias bereitstehenden Mittel
herangezogen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2015/0335
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner: Wolfgang Mark, FB Kinder und Jugend, Tel. 02171/406-5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erträge müssen nach Beschlussfassung noch veranschlagt werden.
Mittel zur Umsetzung der Ziff. 1. der Prioritätsliste stehen aus Vorjahren zur Verfügung.
Die Maßnahme Ziff. 2 der Prioritätsliste ist veranschlagt.
Mittel zur Finanzierung der Ziff. 3. der Prioritätenliste müssen bereitgestellt werden. Die aus Vorjahren zur Verfügung stehenden Mittel für Ziff. 2 stehen als Deckungsmittel zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Sie bewegen sich jedoch auf jeden Fall im Bereich bereitstehender Mittel. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die wesentlich größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden:
Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Kita St. Matthias, Spandauer Str.
Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €.
Bei Ziffer 2 handelt es sich ausschließlich um einen Ertrag.
Bei Ziffer 3 handelt sich um einen Ertrag in Höhe von 180.000 € und um Aufwendungen in Höhe von 200.000 €, die noch haushaltsmäßig umgesetzt werden müssen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Betriebskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias sind wie in den Vorjahren zu 100 % von der Stadt Leverkusen sicher zu stellen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Für die Beantragung der Fördermittel müssen
dem Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt spätestens bis zum 15.03.15
entscheidungsreife Anträge eingereicht werden. Zuvor muss durch die Stadt
Leverkusen die Prüfung der Anträge erfolgen, z. B. auch die baufachliche
Stellungnahme gefertigt werden. Den Trägern ist von daher ein Termin zur
Vorlage der entscheidungsreifen Anträge beim Fachbereich Kinder und Jugend bis
spätestens 15.02.15 vorgegeben worden. Im Hinblick auf die notwendigen
Planungen der Träger ist eine kurzfristige Entscheidung notwendig.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die v. g. Vorlage soll aufgrund der
aufgezeigten Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung
beschlossen werden. Die Verwaltung empfiehlt, das Thema vorab in der Sitzung
des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 15.01.15 zu beraten. Nach dieser
Beratung soll die Vorlage von dem Ausschussvorsitzenden und seiner Vertreterin
mit unterzeichnet werden.
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder-
und Jugendhilfeausschuss am 15.01.15 zu entscheiden, ob die verspätet
zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.