Betreff
Widmung Straßen im nbso - Quartier am Campus
Vorlage
2015/0349
Aktenzeichen
660-2161-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, folgende Verkehrsflächen im nordöstlichen Bereich der neuen Bahnstadt Opladen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen:

 

1.    Grete-Hermann-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße

2.    Hanna-Neumann-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg

3.    Leonhard-Euler-Straße als Gemeinde-/Anliegerweg

4.    Gaußstraße als Gemeinde-/Anliegerweg

5.    die Stichstraße der Kolberger Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße

6.    deren Wegeverlängerung bis Adam-Riese-Straße (entlang Kulturausbesserungswerk) als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten des Kulturausbesserungswerkes

7.    den Platz zwischen Stichstraße und Gaußstraße als Platz der Gemeinde, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, mit Ausnahme zugunsten der Besucher und Bediensteten der Kindertagesstätte

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen im nordöstlichen Teil der neuen Bahnstadt Opladen sind fertiggestellt und sollen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Der Umfang der Widmung geht aus dem Anlageplan hervor. Die beschränkten Bereiche sind hier zusätzlich schraffiert.

 

Die konventionell hergestellte Grete-Hermann-Straße und die Stichstraße der Kolberger Straße werden als Gemeinde/Anliegerstraße, die Mischflächen der übrigen Wohnstraßen werden als Gemeinde-/Anliegerwege eingestuft.

 

Die Verlängerung der Stichstraße dient allgemein dem Radfahr- und Fußgängerverkehr. Gleichzeitig erfolgt hier die Andienung des Kulturausbesserungswerkes, daher wird der Kfz-Verkehr auf dessen Benutzerkreis beschränkt. Eine Durchfahrt zur Adam-Riese-Straße ist nicht erlaubt.

 

Der Platzbereich zwischen der Stichstraße und der Gaußstraße dient ebenfalls dem Radfahr- und Fußgängerverkehr. Gleichzeitig erfolgt hier die Andienung der Kindertagesstätte, daher wird der Kfz-Verkehr auf deren Benutzerkreis beschränkt. Eine Durchfahrt zur Gaußstraße ist nicht möglich.