Betreff
Einziehung Marktplatz Lützenkirchen
Vorlage
2015/0342
Aktenzeichen
660-3335-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, für den heutigen Markplatz Lützenkirchen (Straße Im Dorf) das Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Markplatz Lützenkirchen soll gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V26/III „Lützenkirchen - Quartier am Markt/Im Dorf“ verschoben werden.

 

Der Markplatz wurde 1995 öffentlich gewidmet. Da nun der größte Teil des Marktplatzes durch Wohnbebauung bzw. Erschließungsstraßen überbaut werden soll und sich auf der restlichen Fläche die Verkehrsfunktion ändert, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, ein förmliches Einziehungsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz mit späterer Neuwidmung durchzuführen.

 

Da das Verfahren eine längere Laufzeit erfordert, soll es möglichst zeitnah zur Aufstellung des B-Planes erfolgen. Die Einziehung ist durch die Ziele des B-Planes begründet und in Verbindung mit der Vorlage zum B-Plan zu sehen.

 

Nach Beschlussfassung kann das Verfahren eingeleitet und die Absicht der Einziehung (mit dreimonatiger Auslegungszeit) bekanntgegeben werden; die endgültige Einziehung erfolgt erst nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und bei tatsächlichem Wegfall der Verkehrsfunktion.