Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der vorgelegten Planung für die Aufstellung einer Erinnerungsstele zur ehemaligen Schlebuscher Kleinbahn zu. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 3.000 € erfolgt aus dem Etat für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung III am 13.11.2014 wurde beschlossen, dass im Bereich eines Beetes gegenüber dem Alten Bürgermeisteramt in der Schlebuscher Fußgängerzone eine Erinnerungsstele zur ehemaligen Schlebuscher Kleinbahn für ca. 2.000 € bis 2.500 € aufgestellt werden soll (aus Bezirksmitteln 2014).
Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 09.02.2015 werden im investiven Haushalt 2015 über die Veränderungsliste für diese Maßnahme 2.500 € unter der Position „Kleine Investitionsmaßnahmen in den Stadtbezirken“ etatisiert.
Der Fachbereich Stadtgrün hat hierzu einen Projektvorschlag und eine Kostenschätzung erarbeitet, die mit dieser Vorlage vorgestellt werden. Die Kostenschätzung schließt nun mit 2.975 €, aufgerundet 3.000 € ab.
Die Finanzierungslücke von 500 € soll, im Vorgriff auf die noch ausstehende Sammelvorlage für die im Jahr 2015 geplanten Projekte im Stadtbezirk III, aus dem Budget 2015 für „Kleine Investitionsmaßnahmen“ gedeckt werden.
Der Textvorschlag und die Auswahl der Bilder/Skizzen für die Stele wurden von der Verwaltung zusammen mit einem interessierten Bürger erarbeitet.
Nähere Einzelheiten zum Projektvorschlag, den Kosten und zur Gestaltung der Stele können den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
investiv Finanzstelle 81040105012000 FiPo 782600
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
investiv 3.000 € (davon 2.500 € aus Restmitteln 2014)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
X |
☐ |
☐ |
☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung III vom
13.11.2014 war die Verwaltung aufgefordert, der Bezirksvertretung III eine
Planung zur Aufstellung einer Erinnerungsstele vor dem Alten Bürgermeisteramt
Schlebusch zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahme basiert auf Anregung
eines interessierten Bürgers, der in die bisherigen Überlegungen eingebunden
und bei der Abfassung des Textes und der Auswahl der Skizzen/Bilder für die
Erinnerungsstele beteiligt wurde. |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
X |
☐ |
☐ |
☐ |