Betreff
Erinnerungsstele zur ehemaligen Schlebuscher Kleinbahn
Vorlage
2015/0392
Aktenzeichen
01-40-2015/0392-rm
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der vorgelegten Planung für die Aufstellung einer Erinnerungsstele zur ehemaligen Schlebuscher Kleinbahn zu. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 3.000 € erfolgt aus dem Etat für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung III am 13.11.2014 wurde beschlossen, dass im Bereich eines Beetes gegenüber dem Alten Bürgermeisteramt in der Schlebuscher Fußgängerzone eine Erinnerungsstele zur ehemaligen Schlebuscher Kleinbahn für ca. 2.000 € bis 2.500 € aufgestellt werden soll (aus Bezirksmitteln 2014).

 

Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses am 09.02.2015 werden im investiven Haushalt 2015 über die Veränderungsliste für diese Maßnahme 2.500 € unter der Position „Kleine Investitionsmaßnahmen in den Stadtbezirken“ etatisiert.

 

Der Fachbereich Stadtgrün hat hierzu einen Projektvorschlag und eine Kostenschätzung erarbeitet, die mit dieser Vorlage vorgestellt werden. Die Kostenschätzung schließt nun mit 2.975 €, aufgerundet 3.000 € ab.

 

Die Finanzierungslücke von 500 € soll, im Vorgriff auf die noch ausstehende Sammelvorlage für die im Jahr 2015 geplanten Projekte im Stadtbezirk III, aus dem Budget 2015 für „Kleine Investitionsmaßnahmen“ gedeckt werden.

 

Der Textvorschlag und die Auswahl der Bilder/Skizzen für die Stele wurden von der Verwaltung zusammen mit einem interessierten Bürger erarbeitet.

 

Nähere Einzelheiten zum Projektvorschlag, den Kosten und zur Gestaltung der Stele können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

investiv Finanzstelle 81040105012000 FiPo 782600

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

investiv 3.000 € (davon 2.500 € aus Restmitteln 2014)

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

X

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung III vom 13.11.2014 war die Verwaltung aufgefordert, der Bezirksvertretung III eine Planung zur Aufstellung einer Erinnerungsstele vor dem Alten Bürgermeisteramt Schlebusch zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahme basiert auf Anregung eines interessierten Bürgers, der in die bisherigen Überlegungen eingebunden und bei der Abfassung des Textes und der Auswahl der Skizzen/Bilder für die Erinnerungsstele beteiligt wurde.

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

X