Beschlussentwurf:
Der Planung zum Endausbau der Straße Kämpenwiese wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die
Kämpenwiese zwischen Alte Garten und Im Weidenblech/In den Blechenhöfen in
Leverkusen-Bürrig soll erstmalig ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca.
110 m lange Erschließungsanlage, deren erschlossene Grundstücke alle bebaut
sind.
Der
Zustand der Straße ist insgesamt unbefriedigend, sie ist überwiegend bituminös
befestigt, teilweise aber in einem sehr schlechten Zustand. Ein regelgerechter
Straßenaufbau ist nicht vorhanden, da die Straße noch nicht erstmalig
hergestellt wurde. Im
Vorfeld haben sich Anwohner telefonisch über den schlechten Zustand der Straße
beschwert.
Für
die Kämpenwiese gibt es keinen Bebauungsplan. Der Ausbau der Straße erfolgt
daher nach § 125 des Baugesetzbuches (BauGB) bzw. § 1 Abs. 4 bis 7. Hierzu fand
eine Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung und
Stadtgrün, sowie eine Bürgerbeteiligung statt.
Bürgerbeteiligung
Die Bürgerbeteiligung wurde mittels eines Informationsschreibens durchgeführt, welches den Anwohnern und Grundstückseigentümern der Straße Kämpenwiese Mitte Oktober 2014 zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohner über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem Lageplan auch die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohner über die zukünftigen Erschließungsbeiträge informieren. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten bis zum 14.11.2014 mitgeteilt werden.
Ergebnis der Bürgerbeteiligung
Von 17 angeschriebenen Eigentümern gab es 11 schriftliche Rückmeldungen.
Anregungen und Änderungswünsche:
- Es haben sich 4 Anwohner ausdrücklich gegen einen Ausbau der gesamten Straße ausgesprochen. Sie führen an, dass die Straße in Teilbereichen noch in gutem Zustand sei. Mehrheitlich halten die Anwohner einen Ausbau bzw. Sanierung des schlechten Teilabschnittes der Straße für dringend erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung:
Da die Straße noch nicht erstmalig hergestellt ist, es keinen regelgerechten Unterbau gibt, und sich die Straße in Teilbereichen in einem sehr schlechten Zustand befindet, schlägt die Verwaltung den endgültigen Ausbau der Straße in 2015 vor.
§ Im Zuge der Rückantworten haben sich
die Anwohner teilweise für die Ausführung der Fahrbahn in Betonsteinpflaster (4
Rückmeldungen) und teilweise für die Ausführung in Asphaltbeton (5
Rückmeldungen) ausgesprochen. Bei einer von den Anwohnern initiierten
Versammlung hat sich dort die Mehrheit für die Ausführung in Asphaltbeton
ausgesprochen. Es haben aber nicht alle Anwohner teilgenommen (8 Eigentümer
waren anwesend).
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt aufgrund der oben aufgeführten
Rückmeldungen den Ausbau in Asphaltbeton vor.
§ Von einem Anwohner wird ein zusätzlicher
Hinweis Tempo 30 auf der Fahrbahn gewünscht.
Empfehlung der Verwaltung:
Da die Straße in einer Tempo-30 Zone liegt, wird eine
Wiederholung der Geschwindigkeit in Abstimmung mit dem Fachbereich
Straßenverkehr als nicht notwendig erachtet.
§ Von zwei Anwohnern wird gefordert, dass
das Parken in Höhe der Häuser 1-3 unterbunden wird.
Empfehlung der Verwaltung:
In Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr soll das
Parken zunächst nicht reglementiert werden.
Ausführungsplanung
Unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung soll die Straße Kämpenwiese folgende wesentliche Planungsmerkmale enthalten:
- Ausbaulänge ca. 110 m, Ausbaubreite 5 m.
- Straßenoberfläche in Asphaltbeton.
§ Ausbau im so genannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die
einzelnen Verkehrsarten nicht separiert werden. Stellplätze sollen aufgrund der
geringen Breite von 5 m nicht eingerichtet werden. Stellplatzmöglichkeiten sind
aufgrund der zahlreichen privaten Zufahrten, die teilweise fast über die ganze Grundstücksbreite
gehen, nur begrenzt vorhanden. Durch die geringe Ausbaubreite und die vielen
Grundstückszufahrten können keine Bäume gepflanzt werden.
- Die vorhandene Freileitungsanlage mit drei Holzmasten wird durch eine neue Beleuchtungsanlage mit Erdverkabelung und drei Stahlmasten ersetzt. Der vorhandene Stahlmast an der Einmündung Im Weidenblech bleibt erhalten.
- Das
Oberflächenwasser der Straße wird, aufgrund des geringen Längs- und
Quergefälles, in einer mittig in
der Fahrbahn liegenden Rinne gefasst, und über Sinkkästen und eine
entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem
angeschlossen.
Kostenbeurteilung
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen einschließlich Straßenentwässerung und Beleuchtung gem. Kostenschätzung rund 130.000 €.
Da es sich bei dem geplanten Ausbau der Straße Kämpenwiese um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.
Weiterer Ablauf und Vorgehensweise
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Baubeginn: 2. Jahreshälfte 2015
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Prämaßing
/ 660 / 6623
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Maßnahme 66511205021118 „Ausbau Kämpenwiese“
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Es fallen Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Eine Bürgerbeteiligung gemäß Stufe 2 hat bereits
stattgefunden (siehe Begründung zur Vorlage). |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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