Betreff
Ersatzneubau Brücke Robert-Blum-Straße/Güterzugstrecke
Vorlage
2015/0399
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit dem Ersatzneubau der Brücke Robert- Blum- Straße, nördlich der Fixheider Straße über die Güterzugstrecke, und die Finanzierung der Maßnahme in die investive Finanzplanung aufzunehmen.

 

Zur Umsetzung ist die Verwaltung befugt, die Deutsche Bahn Projektbau - die innerhalb des Bahnkonzerns das Projekt Gütergleisverlegung federführend abwickelt - mit der Planung und Umsetzung zu beauftragen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                            

 

Begründung:

 

Situation:

 

Ein Nebenast der Robert-Blum-Straße führt unmittelbar nördlich der Fixheider Straße über die Güterzugstrecke und erschließt das Betriebsgelände der Firma Bender und die Sportanlagen des ESV. Sie wurde 1909 gebaut und ist damit 106 Jahre alt und wirtschaftlich abgeschrieben, aber alle Bauwerksprüfungen bescheinigen ihr zurzeit eine uneingeschränkte Tragfähigkeit nach Brückenklasse 60. Baulastträger ist die Stadt

Leverkusen, vertreten durch die TBL.

Unter der genannten Brücke beginnt die Ausbaustrecke für die Gütergleisverlegung (GGV) im Rahmen des Projekts neue bahnstadt opladen. Bereits in der Vorentwurfsphase hat DB Projektbau erkannt, dass unter der Brücke Robert-Blum-Straße das aktuelle Lichtraumprofil – das ist die Fläche, die neben und über den Gleisen von Einbauteilen freigehalten werden muss – nicht erreicht werden kann, da die Brückenunterkante ca. 50 cm niedriger ist als die der Brücke Fixheider Straße.

 

Lösungsansatz:

 

DB Projektbau hat die Absenkung der Gleise um die erforderlichen 50 cm über eine Länge von 600 m vorgesehen; Kosten in Höhe von ca. 100.000 € sind in der Kostenberechnung enthalten. Allerdings konnte in diesem Stadium nicht erkannt werden, dass dazu eine Ferngasleitung der Open Grid Europe GmbH mit einem finanziellen Einsatz in Höhe von ca. 300.000 € ebenfalls abgesenkt oder verlegt werden muss. Beide Umstände führten zu der Überlegung, durch Ersatz des Brückenüberbaus durch eine Konstruktion mit geringerer Bauhöhe die notwendige Höhe der Brückenunterkante zu erreichen. Diese Arbeiten lassen sich zusammen mit der Brücke der GGV über die Lützenkirchener Straße ausschreiben und abwickeln. Die Kosten werden durch die Einsparungen gedeckt.

In Abstimmung mit den TBL wurde das Bestandsbauwerk untersucht, u.a. wurden aus den Widerlagern Bohrkerne gewonnen, um deren Dauerhaftigkeit für eine Nutzungsdauer von weiteren 75 Jahren beurteilen zu können. Die Auswertung der Ergebnisse lässt eine weitere Verwendung der Widerlager nicht zu: Die Wände bestehen insgesamt aus Natursteinen, die mit einem nicht mehr standfesten Mörtel miteinander verbunden sind.

Daraus ergeben sich zwei Optionen:

1.  Die Gleise werden wie geplant abgesenkt, nachdem die Gasleitung verlegt wurde. Die Brücke wird in kurzen Intervallen geprüft, um die Stand- und die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, und mittelfristig durch die Stadt erneuert.

Vorteile:

-       Der Brückenbau kann sorgfältig geplant und vorbereitet werden.

-       Zusätzlich zur Förderung der Gütergleisverlegung ist auch eine Förderung des Brückenneubaus zu erwarten.

Nachteile:

-       Die Finanzierung der Brücke erfolgt ausschließlich mit Haushaltsmitteln.

-       Synergien aus gemeinsamer Baudurchführung mit der GGV werden nicht genutzt.

-       Die Gelände der Firma Bender und des ESV sind während der Bauzeit nicht zu erreichen.

-       Eine über 100 Jahre alte städtische Brücke ist betriebswirtschaftlich und unter Kostengesichtspunkten kritisch zu bewerten.

2.  Noch ist es möglich, einen kompletten Ersatzneubau der ganzen Brücke zusammen mit der Brücke der GGV über die Lützenkirchener Straße auszuschreiben und rechtzeitig bis zur Inbetriebnahme der verlegten Güterzuggleise fertigzustellen. Die Kosten werden derzeit – ganz grob – auf rund 1,2 Mio. € geschätzt.

Vorteile:

-      Einsatz der Mittel aus der Trassenabsenkung für den Brückenbau.

-      Einsparung der (noch nicht veranschlagten) Kosten für die Gasleitungsverlegung

-      Eine Förderung der Brückenbaumaßnahme aus Mitteln des kommunalen Straßenbaus wird beantragt

-      Erhebliche Einsparungen durch Bau im Schatten der DB-Maßnahme unter Mitnutzung von Sperrpausen, Sicherungsleistungen durch Dritte (SiPos, SaKras) und des Bauüberwachers Bahn, die bei späterem selbstständigem Bau alleine durch die Stadt zu tragen sind.

-      Weitere Einsparungen durch günstigere Angebotspreise aus größeren Mengen und gemeinsamer Baustelleneinrichtung.

-      Anbindung der Firma Bender und des ESV erfolgt während der Bauzeit durch das Baufeld der GGV, was später nicht mehr möglich ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:   Herr van Acken – TBL  02171/406 6990

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Neu:   6672 120502 1136……500.000 €     Hj. 2015    Baukosten

                                                    700.000 €     Hj. 2016    Baukosten

 

Neu:   9700 160502 1000        500.000 €     Hj. 2015    Erlös RVR-Fond Verkauf

            6672 120502 1136        700.000 €     Hj. 2016    Zuweisung Bund

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die o. g. Maßnahme wird kurzfristig in die Veränderungsliste des Haushaltes eingearbeitet. Insofern legt die Verwaltung dem Rat der Stadt am 09.02.2015 eine Haushaltssatzung vor, welche diese Maßnahme bereits beinhaltet.

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beauftragung der DB Projektbau muss in den nächsten Tagen erfolgen, um die geplante Inbetriebnahme der neuen Gütergleise am 16.12.2016 sicherzustellen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Entsprechend § 20 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 05.02.15 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.