Betreff
Einkünfte des Oberbürgermeisters 2014
Vorlage
2015/0402
Aktenzeichen
OB-bn
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2014 folgende Einkünfte

-     aus Nebentätigkeiten (Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Übersicht)                                                                      26.300,00 €

und

-     als Bruttoeinkommen B 9                                                                            126.864,31 €

 

erzielt hat.

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

1.    Die Eingruppierung von kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ist durch die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) per Gesetz festgelegt und nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Für den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen leitet sich daraus eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 9 ab, welche zu einem Gesamtbruttoeinkommen in Höhe von 126.864,31 Euro geführt hat.

 

2.    Der Oberbürgermeister hat im Jahr 2014 aus Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 26.300,00 Euro erhalten (s. Anlage).

 

2a. Entsprechend dem Erlass des Innenministeriums vom 25.02.2005, Aktenzeichen: 31-41.01.18-3-3932/05, sind Sitzungsgelder für die Tätigkeit in den Gremien der Sparkasse von der Abführungspflicht ausgenommen.

 

3.     Gem. § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (NtV) dürfen Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst pro Kalenderjahr die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze übersteigende Vergütungen sind an den Dienstherrn im Hauptamt abzuführen. Die Grenze wurde im Jahr 2014 um 7.050,00 Euro überschritten. Dieser Betrag wurde durch den Oberbürgermeister an die Stadtkasse überwiesen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]