Beschlussentwurf:
I. Der Dringlichkeitsbeschluss vom 14.01.15 wird aufgehoben.
II. Hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur
Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze) in Leverkusen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wird folgende
Prioritätsliste beschlossen:
1. Förderung des Ausbaus
der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, mit 10
u3-Betreuungsplätzen
2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße
mit
44 u3-Betreuungsplätzen
3. Förderung des
Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg
9, mit 5 u3-Betreuungsplätzen
4. Förderung des
Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg in Leverkusen mit
30 u3-Betreuungsplätzen
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger entsprechend zu informieren
und die weiteren Veranlassungen hinsichtlich der Landesförderung zu treffen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 14.01.15 ist im Hinblick auf
die Förderung
von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von
unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze) in Leverkusen im Rahmen des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ eine
Prioritätsliste beschlossen worden, die aufgrund von zwischenzeitlichen
Veränderungen fortgeschrieben werden soll.
Die auf Platz 1 der Prioritätsliste stehende Ausbaumaßnahme der Tageseinrichtung
für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, war mit 5 u3-Betreuungsplätzen
vorgesehen, soll nunmehr mit 10 u3-Betreuungsplätzen gefördert werden.
Die auf Platz 3 der Prioritätsliste stehende Ausbaumaßnahme der
Kath.Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9, war mit 10
u3-Betreuungsplätzen vorgesehen, soll nunmehr mit 5 u3-Betreuungsplätzen
gefördert werden.
Der Dringlichkeitsbeschluss sah bei der Ausbaumaßnahme der
Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias eine bauliche Veränderung im Bestand
vor, die noch durchgeplant werden muss, zur Schaffung von Räumlichkeiten für
zukünftig eine Betreuungsgruppe in der Gruppenform I mit 5 Betreuungsplätzen
für Kinder im Alter von unter drei Jahren/15 Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von über drei Jahren und zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform III
für Kinder im Alter von über drei Jahren.
Nunmehr ist eine bauliche Erweiterung der Einrichtung dergestalt
vorgesehen, dass zukünftig ein Betreuungsangebot mit zwei Betreuungsgruppen in
der Gruppenform I mit jeweils 5 Kindern im Alter von unter drei Jahren/15
Kindern im Alter von über drei Jahren und zwei Betreuungsgruppen in der
Gruppenform III für Kinder im Alter von über drei Jahren vorgehalten werden
kann. Die Kosten belaufen sich auf dem Kostenstand 2010 voraussichtlich auf rd.
700.000 €. Es könnten damit 10 u3-Betreuungsplätze geschaffen werden, wobei von
einer Fördersumme von 18.000 €/Betreuungsplatz ausgegangen werden kann, damit
eine Landesförderung in Höhe von 180.000 € gegeben wäre. Die Finanzierung ist
im Rahmen der weiteren Umsetzung noch abschließend zu erörtern. Bereit stehen
aktuell an städtischen Mitteln max. 417.200 €.
Der Dringlichkeitsbeschluss sah bei der Ausbaumaßnahme der Kath.
Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9 in
Bergisch-Neukirchen, die Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätze im Rahmen einer
Neubaumaßnahme vor, bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen.
Eine entsprechende Information ist an
den Träger ergangen. Ein Förderantrag zur
Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätzen ist zwischenzeitlich eingegangen. Eine
Umsetzung der Förderung ist nur bei einer Umplanung zur Schaffung von fünf
Betreuungsplätzen im Alter von unter drei Jahren möglich.
Es ergibt sich damit die im Beschlussentwurf aufgezeigte neue
Prioritätsliste, die sich finanziell wie folgt darstellt:
1. Förderung des Ausbaus
der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20
- 10 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 180.000 € Landesförderung
2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße
- 44 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 792.000
€ Landesförderung
3. Förderung des
u3-Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg
9
- 5 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 90.000 € Landesförderung
4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg
- 30 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 540.000
€ Landesförderung
Mit den Maßnahmen 1. bis 3. wäre eine Landesförderung in Höhe von 1.062.000
€ (bei zugeteilten Mitteln in Höhe von rd. 1.070.000 €) gegeben.
Die Maßnahme Ziffer 4. ist nur umsetzbar, falls der Stadt Leverkusen im
Rahmen einer späteren neuen Kontingentierung zusätzliche Fördermittel zugeteilt
werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erträge müssen nach Beschlussfassung noch veranschlagt werden.
Mittel zur Umsetzung der Ziff. 1. der Prioritätsliste stehen in Höhe von max.
417.200 € aus Vorjahren zur Verfügung.
Die Maßnahme Ziff. 2 der Prioritätsliste ist veranschlagt.
Mittel zur Finanzierung der Ziff. 3. der Prioritätenliste müssen bereitgestellt werden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden: Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Kita St. Matthias, Spandauer Straße Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €. Damit stehen an städtischen Mitteln max. 417.200 € zur Verfügung.
Bei Ziffer 2 handelt es sich ausschließlich um einen Ertrag.
Bei Ziffer 3 handelt sich um einen Ertrag in Höhe von 90.000 € und um Aufwendungen in Höhe von 100.000 €, die noch haushaltsmäßig umgesetzt werden müssen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Betriebskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias sind wie in den Vorjahren zu 100 % von der Stadt Leverkusen sicher zu stellen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
x |
☐ |
☐ |
☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
x |
☐ |
☐ |
☐ |