Betreff
Prioritätsliste hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018"
Vorlage
2015/0335/1
Aktenzeichen
510-u3/15-18
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Der Dringlichkeitsbeschluss vom 14.01.15 wird aufgehoben.

 

II. Hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze) in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wird folgende Prioritätsliste beschlossen:

 

1. Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, mit 10 u3-Betreuungsplätzen

 

2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße mit

44 u3-Betreuungsplätzen

 

3. Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9, mit 5 u3-Betreuungsplätzen

 

4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg in Leverkusen mit 30 u3-Betreuungsplätzen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger entsprechend zu informieren und die weiteren Veranlassungen hinsichtlich der Landesförderung zu treffen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 14.01.15 ist im Hinblick auf die Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze)  in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ eine Prioritätsliste beschlossen worden, die aufgrund von zwischenzeitlichen Veränderungen fortgeschrieben werden soll.

 

Die auf Platz 1 der Prioritätsliste stehende Ausbaumaßnahme der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, war mit 5 u3-Betreuungsplätzen vorgesehen, soll nunmehr mit 10 u3-Betreuungsplätzen gefördert werden.

 

Die auf Platz 3 der Prioritätsliste stehende Ausbaumaßnahme der Kath.Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9, war mit 10 u3-Betreuungsplätzen vorgesehen, soll nunmehr mit 5 u3-Betreuungsplätzen gefördert werden.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss sah bei der Ausbaumaßnahme der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias eine bauliche Veränderung im Bestand vor, die noch durchgeplant werden muss, zur Schaffung von Räumlichkeiten für zukünftig eine Betreuungsgruppe in der Gruppenform I mit 5 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren/15 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren und zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform III für Kinder im Alter von über drei Jahren.

 

Nunmehr ist eine bauliche Erweiterung der Einrichtung dergestalt vorgesehen, dass zukünftig ein Betreuungsangebot mit zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform I mit jeweils 5 Kindern im Alter von unter drei Jahren/15 Kindern im Alter von über drei Jahren und zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform III für Kinder im Alter von über drei Jahren vorgehalten werden kann. Die Kosten belaufen sich auf dem Kostenstand 2010 voraussichtlich auf rd. 700.000 €. Es könnten damit 10 u3-Betreuungsplätze geschaffen werden, wobei von einer Fördersumme von 18.000 €/Betreuungsplatz ausgegangen werden kann, damit eine Landesförderung in Höhe von 180.000 € gegeben wäre. Die Finanzierung ist im Rahmen der weiteren Umsetzung noch abschließend zu erörtern. Bereit stehen aktuell an städtischen Mitteln max. 417.200 €.

 

Der Dringlichkeitsbeschluss sah bei der Ausbaumaßnahme der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9 in Bergisch-Neukirchen, die Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätze im Rahmen einer Neubaumaßnahme vor, bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen.  Eine entsprechende Information ist an den Träger ergangen.  Ein Förderantrag zur Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätzen ist zwischenzeitlich eingegangen. Eine Umsetzung der Förderung ist nur bei einer Umplanung zur Schaffung von fünf Betreuungsplätzen im Alter von unter drei Jahren möglich.

 

Es ergibt sich damit die im Beschlussentwurf aufgezeigte neue Prioritätsliste, die sich finanziell wie folgt darstellt:

 

1. Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20

- 10 u3-Betreuungsplätze  á 18.000  € = 180.000 € Landesförderung

 

2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße

- 44 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 792.000 € Landesförderung

 

3. Förderung des u3-Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9

- 5 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € =  90.000 € Landesförderung

 

4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg

- 30 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 540.000 € Landesförderung

 

Mit den Maßnahmen 1. bis 3. wäre eine Landesförderung in Höhe von 1.062.000 € (bei zugeteilten Mitteln in Höhe von rd. 1.070.000 €) gegeben.

Die Maßnahme Ziffer 4. ist nur umsetzbar, falls der Stadt Leverkusen im Rahmen einer späteren neuen Kontingentierung zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Erträge müssen nach Beschlussfassung noch veranschlagt werden.

Mittel zur Umsetzung der Ziff. 1. der Prioritätsliste stehen in Höhe von max.

417.200 € aus Vorjahren zur Verfügung.

Die Maßnahme Ziff. 2 der Prioritätsliste ist veranschlagt.

Mittel zur Finanzierung der Ziff. 3. der Prioritätenliste müssen bereitgestellt werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

             

Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden: Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Kita St. Matthias, Spandauer Straße Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €. Damit stehen an städtischen Mitteln max. 417.200 € zur Verfügung.

Bei Ziffer 2 handelt es sich ausschließlich um einen Ertrag.

Bei Ziffer 3 handelt sich um einen Ertrag in Höhe von 90.000 € und um Aufwendungen in Höhe von 100.000 €, die noch haushaltsmäßig umgesetzt werden müssen. 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)           

                                   

Die Betriebskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias sind wie in den Vorjahren zu 100 % von der Stadt Leverkusen sicher zu stellen.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

x

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

x