Kenntnisnahme:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt zur Kenntnis, dass die Platane im Kreispark (ND 2.3-4) mit dem „Retrenchment Pruning“-Verfahren gepflegt wird.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Sachstand
Die Platane im Kreispark Opladen ist als Naturdenkmal 2.3-4 im
Landschaftsplan der Stadt Leverkusen festgesetzt. Der Baum ist ca. 140 Jahre
alt, ca. 33 m hoch und hat einen Stammdurchmesser von ca. 175 cm. Er weist
Pilzbefall (Zottiger Schillerporling), Spechthöhlen, Faulstellen, Risse und
Höhlungen im Kronenbereich auf. Im Jahr 2012 wurden drei Kronensicherungen
eingebaut, um Stämmlinge mit umfangreichem Schadbild zu sichern. Im Januar 2015
wurde ein Starkastbruch an der südlichen Stammseite festgestellt. Der Baum
steht an einem stark frequentierten Weg in einer viel genutzten Parkanlage.
Maßnahmen sind erforderlich zum Erhalt des Baumes aus ökologischer und
ästhetischer Sicht und zur Gefahrenabwehr im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht.
Retrenchment Pruning
Als geeignetes Verfahren wird in diesem Fall das „Retrenchment Pruning“
angesehen. Die Methode wurde 2003 von englischen Baumpflegern entwickelt und in
Großbritannien seit Jahren bei Uraltbäumen erfolgreich angewandt. Es handelt
sich um ein langfristiges Pflegekonzept mit dem Ziel, den Baum zur Bildung
einer Sekundärkrone anzuregen. Die Ausbildung einer Sekundärkrone ist eine
natürliche Entwicklung bei sehr alten Bäumen, die die äußeren Bereiche ihrer
Kronen nicht mehr mit Nährstoffen versorgen können. Die äußeren Kronenbereiche
sterben dann ab und der Baum bildet in geringerer Höhe (wo die Versorgung mit
Nährstoffen noch funktioniert) eine neue Krone.
Das „Retrenchment Pruning“ („Retrenchment“: militärisch = innere
Verteidigungslinie) nimmt diese Entwicklung vorweg, indem die Krone durch
mehrere moderate Rückschnitte auf den Umfang einer Sekundärkrone verkürzt wird.
Dadurch sind die Eingriffe in den Hormonhaushalt des Baumes und das
photosynthetisch aktive Gewebe nur gering.
Nicht alle Fälle eignen sich so wie dieser Baum für dieses Verfahren.
Die Vitalität des Baumes, seine Regenerationsfähigkeit, der Durchmesser der
Äste und der entstehenden Wundgrößen und die Baumart (Platanen sind besonders
geeignet) können der Eignung entgegenstehen.
Vorteile
Das „Retrenchment Pruning“ setzt einen Verjüngungskreislauf in Gang, der
Baum bleibt länger „jung“.
Der Baum kann seine Reservestoffe auf die Bekämpfung und Abschottung der
pilz-induzierten Fäule fokussieren.
Das Gewicht einzelner Stämmlinge und Kronenpartien wird reduziert,
Hebelarme verkürzt und die Bruchsicherheit erhöht.
Die Kronensegelfläche verringert sich. Der Baum kann sich durch den
stufenweisen Eingriff besser an die neuen Lichtverhältnisse anpassen.
Pflegeplan ND
2.3-4
März 2015 |
Kroneneinkürzung
um ca. 15 % bzw. 1,50 m |
|
März 2018 |
Kroneneinkürzung
um ca. 10 % bzw. 1 m |
Eingriff in Abhängigkeit von den Ergebnissen
vorangegangener Kontrollen und angepasst an die jeweilige Vitalität und
Reaktion auf die bisher durchgeführten Maßnahmen. |
März 2021 |
Kroneneinkürzung
um ca. 10 % bzw. 1 m |
|
März 2024 |
Kroneneinkürzung
um ca. 10 % bzw. 1 m |
|
März 2027 |
Kroneneinkürzung
um ca. 15 % bzw. 1,50 m |
|
März 2030 |
Endgültige
Rückschnittkontur |
Durchführung
zur Erreichung der angestrebten Endhöhe von ca. 25 m |
Der Erfolg der geplanten Maßnahmen kann nicht mit endgültiger Gewissheit vorausgesagt werden: Es ist aber davon auszugehen, dass ohne die hier beschriebenen Eingriffe die Fällung des Baumes aus Gründen der Verkehrssicherheit in wenigen Jahren notwendig wird.“
Kosten
Zu den Pflegeschnitten kommen noch die Kosten für die Anpassung der
eingebauten Kronensicherung. Da die Maßnahmen an die Reaktionen der Platane auf
die vorherigen Schnitte angepasst werden, können die Kosten nur geschätzt
werden. Über die 15 Jahre bis zur Erreichung der Endhöhe ist mit insgesamt ca.
6.000 € zu rechnen.
ND 2.3-4 Platane Kreispark Opladen
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner Herr Hammer / Fachbereich 67/ Telefon: 6730.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Pflege des ND 2.3-4 Platane Kreispark mit Retrenchment Pruning- Verfahren
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 – Öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 1.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
insgesamt 6.000 € (6 Einzelmaßnahmen über 15 Jahre)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
☐ |
X |
☐ |
☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Der FB 67 wird vor Beginn der Maßnahme eine
Pressemitteilung fertigen, um über die Pflegemaßnahmen zu informieren. |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
☐ |
☐ |
☐ |
X |
Durch die Pflegemaßnahme steigt höchstwahrscheinlich die Lebensdauer des Großbaumes und damit seine positive Wirkung auf das Klima (Feinstaubfilter, Sauerstoffproduktion)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des bereits erfolgten Starkastbruchs sind stabilisierende Maßnahmen (Pflegeschnitt 1. Stufe) dringend durchzuführen. Baumschnitte erfolgen fachgerecht in der Winterruhe der Bäume, also vor dem Austrieb in den nächsten Wochen.