Beschlussentwurf:
Die Seite 4 sowie die Anlage 3 der Vorlage wurden geändert
und sind in der geänderten Fassung Grundlage des Beschlussentwurfes.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Märtens
Begründung:
Bei einer
nochmaligen Prüfung der Vorlage zur Erhöhung des Taxitarifs ist aufgefallen,
dass der in der Anlage 3 ausgewiesene Rabatt versehentlich nicht
kostenmindernd, sondern kostenerhöhend berücksichtigt wurde.
Die Anlage 3 wurde
daher neu gefasst und ist gegen die
ursprüngliche Fassung auszutauschen.
Aufgrund des
Rechenfehlers sind auch Änderungen im Text auf Seite 4 der Vorlage erforderlich
geworden, die im Einzelnen in der Neufassung der Seite 4 in Fettdruck dargestellt
sind. Es wird gebeten, auch diese Seite der Vorlage auszutauschen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0387
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Benner / 36 / 406-3641
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erhöhung des örtlichen Taxitarifs
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine Etatisierung notwendig
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine