Betreff
Erhöhung des Taxitarifs
Vorlage
2015/0387/1
Aktenzeichen
361-bn-la
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:          

 

Die Seite 4 sowie die Anlage 3 der Vorlage wurden geändert und sind in der geänderten Fassung Grundlage des Beschlussentwurfes.

 

 

gezeichnet:

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                Märtens

Begründung:

 

Bei einer nochmaligen Prüfung der Vorlage zur Erhöhung des Taxitarifs ist aufgefallen, dass der in der Anlage 3 ausgewiesene Rabatt versehentlich nicht kostenmindernd, sondern kostenerhöhend berücksichtigt wurde.

 

Die Anlage 3 wurde daher neu gefasst und ist gegen die ursprüngliche Fassung auszutauschen.

 

Aufgrund des Rechenfehlers sind auch Änderungen im Text auf Seite 4 der Vorlage erforderlich geworden, die im Einzelnen in der Neufassung der Seite 4 in Fettdruck dargestellt sind. Es wird gebeten, auch diese Seite der Vorlage auszutauschen.

 

 

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0387

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Benner  / 36 / 406-3641

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erhöhung des örtlichen Taxitarifs

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Etatisierung notwendig

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine