Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I weist den ablehnenden Beschluss des Beirates für Natur und Landschaft gegen die Asphaltierung des Rad-/Gehweges „Umlag“ zurück.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Planung zum Ausbau des gemeinsamen Rad-/Gehweges „Umlag“ zwischen den Hitdorfer Seen in asphaltierter Decke gemäß der Variante 1.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
Ausgangssituation
Der Weg „Umlag“ ist
vor ca. 100 Jahren im Rahmen einer Flurbereinigung entstanden und verläuft
zwischen dem Stöckenbergsee und dem Hitdorfer See auf einer Länge von ca. 450 m.
Er besteht derzeit als wassergebundener, unbefestigter Fahrweg mit
Absperrschranken, welche das widerrechtliche Befahren durch PKW unterbinden
soll. Dieser Weg erschließt den Neußhof und einen weiteren landwirtschaftlichen
Hof.
Der Weg ist
größtenteils in einem sehr schlechten baulichen Zustand und ist durch
Fahrbahnunebenheiten und Absackungen mit dringendem Sanierungsbedarf gekennzeichnet.
Neben der Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer wird dieser Weg auch von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren.
Im Bebauungsplan
Nr. 41 B/I „Tageserholungsanlage Hitdorf, Bereich Hitdorfer See“, wird dieser
Weg als öffentlicher gemeinsamer Rad-/Gehweg festgesetzt. In diesem B-Plan ist
festgeschrieben, dass nur die Fußwege, Stellplätze und Terrassen innerhalb der
Grünflächen mit wasserdurchlässigen Bodenaufbauten und –belägen herzustellen
sind. Für den Rad-/Gehweg gibt es dagegen keine textliche Festsetzung zum
Aufbau.
Ferner ist im Bebauungsplan
ein Geh-und Fahrrecht zugunsten der Landwirtschaft über die öffentliche Spiel-
und Liegewiese eingetragen, für den Fall, dass der Rad-/Gehweg für die
landwirtschaftlichen Fahrzeuge gesperrt werden sollte. Da dieses Geh- und
Fahrrecht weder in der Vergangenheit umgesetzt wurde noch zukünftig eingerichtet
werden kann, ist auch weiterhin mit der Benutzung des Weges durch
landwirtschaftliche Fahrzeuge auszugehen.
Da sich der zu
befestigende Weg außerhalb der Wasserschutzzone befindet, sind keine
wasserrechtlichen Genehmigungen erforderlich.
Diese Planung wurde
am 24.02.2015 gemäß § 69 Landschaftsgesetz NRW i.V.m.
§ 67 Bundesnaturschutzgesetz dem Beirat für Natur und Landschaft
vorgestellt, welcher sich mehrheitlich gegen den Ausbau mit Asphaltbeton
aussprach und eine Sanierung/Wiederherstellung der jetzt vorhandenen
wassergebundenen Decke befürwortete. Der Beirat lehnt die asphaltierte Decke
aus Gründen der ökologisch nachteiligen Versiegelung (z. B. Verminderung der
Versickerungsfläche) und der vermuteten Förderung des verbotswidrigen, aber
praktizierten Kraftfahrzeugabkürzungsverkehrs ab.
Planung
Variante 1:
Befestigung mit Asphaltbeton
Aufgrund der auch
zukünftigen Benutzung dieses Weges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind aus
tiefbautechnischer Sicht eine Verstärkung des Unterbaus und eine Befestigung
des Weges mit Asphaltbeton erforderlich. Hierbei wird der ca. 450 m lange Weg
in einer Breite von 3,50 m nach dem Auffräsen der wassergebundenen Deckschicht mit
einer bituminösen Tragschicht und einer Deckschicht aus Asphaltbeton versehen.
Ebenso ist beidseits des Weges ein Bankett von 0,50 m geplant. Die Entwässerung
ist über das Bankett mit einem einseitigen Gefälle zum Hitdorfer See
vorgesehen.
Die Kosten hierfür
belaufen sich gemäß der Kostenschätzung der TBL auf ca. 100.000 € und
stehen im investiven Haushalt unter der Haushaltsstelle „Instandsetzung Geh-
und Radwege“ zur Verfügung.
Da dieser Weg
zwischen den Hitdorfer Seen eine Erweiterung der vorhandenen Radwegroute 8
darstellt, besteht die Möglichkeit, 80 % der Kosten lt. Förderrichtlinie
Nahmobilität vom 01.12.2014 bezuschussen zu lassen. Ein entsprechender
Zuschussantrag wurde in Verbindung mit dem FB 20 gestellt.
Variante 2:
Sanierung des vorhandenen wassergebundenen Aufbaus
Hierbei werden die
vorhandenen Absackungen und Unebenheiten beseitigt und im Bestand eine
Sanierung in wassergebundener Bauweise durchgeführt.
Von Seiten der TBL
wurden bei dieser Bauweise bereits erhebliche Bedenken in Bezug auf die
zukünftige Unterhaltung des Weges angemeldet.
Um eine angemessene
Befahrbarkeit für Radfahrer sicherstellen zu können, müsste lt. TBL der Weg in
regelmäßigen Abständen grunderneuert werden. Die Kosten für eine Instandsetzung
des Weges für die Variante 2 belaufen sich gemäß der Kostenschätzung der TBL
auf ca. 30.000 € und stehen im investiven Haushalt unter der Haushaltsstelle
„Instandsetzung Geh- und Radwege“ zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme 66001205022009 Rad- und Gehweginstandsetzung,
Produktgruppe 1205
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Für die Maßnahme werden Zuschüsse gemäß der Förderrichtlinie Nahmobilität gestellt; der Förderhöchstsatz beträgt 80 %.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |