Beschlussentwurf:
- Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend dem für das Kindergartenjahr 2015/2016 festgelegten Kontingent, die Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes Leverkusen e.V., Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum vorzuschlagen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die Fördermittel für die genannte Kindertageseinrichtung in Höhe von insgesamt 14.000,00 € zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Erlass vom 05.01.2015 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW mit, dass im Bereich des Jugendamtes Leverkusen im Kindergartenjahr 2015/2016 eine Einrichtung zu einem Familienzentrum weiterqualifiziert werden kann.
Für das genannte Kindergartenjahr schlägt die Verwaltung vor, dem Ministerium die Tageseinrichtung für Kinder des Caritasverbandes Leverkusen e.V., Maximilian Kolbe, Pommernstr. 125, zur Weiterqualifizierung als Familienzentrum zu empfehlen. Diese Empfehlung wurde am 10.02.2015 in der AG nach § 78 SGB VIII Tageseinrichtungen für Kinder mit den dort teilnehmenden Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe abgestimmt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0469
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Carl, 5117.
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Familienzentren werden nach Zuteilung im Auftrag des Landes auf der Grundlage von § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) NRW eingerichtet. Für die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben stellt das Land dem jeweiligen Familienzentrum/Träger pro Kindergartenjahr 14.000,00 € zur Verfügung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt: 060502
Produktgruppe: 0605
Innenauftrag: 510006050203
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine. Bei den Landesmitteln handelt es sich um einen sog. „Durchlaufenden Posten“. Der Betrag wird direkt an den in der Vorlage genannten Träger weitergeleitet.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Ausführungen zu B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |
[ja] [X nein] |