Betreff
Jahresabschluss 2014 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0484
Aktenzeichen
201-01-06-14-ma
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 127.157.312,46 und einem Jahresüberschuss von 56.071,15 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2014 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 in Höhe von 56.071,15 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.858.257,48 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 5.802.186,33 € wird auf das Geschäftsjahr 2015 vorgetragen.

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:                                                  In Vertretung

                                                                      

Buchhorn                                                    Stein

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss 2014 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2014 (Werte in T€)

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2014 (Werte in T€)

 

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 56 T€ verzeichnen.

 

Das mit den Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 113,8 Mio. € in 2013 um 4,1 Mio. € (ca. 3,6 %) auf 117,9 Mio. € in 2014 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 115,0 Mio. € (2013) um 4,3 Mio. € auf 119,3 Mio. € in 2014 gesteigert.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf hat sich von 28,4 Mio. € im Jahr 2013 um 0,8 Mio. € auf 29,2 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung  ist im Wesentlichen dem Anstieg von Fallzahlen und den steigenden Umsätzen aus dem Verkauf von Zytostatika-Zubereitungen einher.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 04.05.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.


 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich

Rh. Paul Hebbel

Rh. Gerd Masurowski

Rh. Oliver Ruß

Rf. Barbara Trampenau

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB 20, 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

entfällt

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]