Beschlussentwurf:
Der „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Antrag vom 11.03.2015 (s. Anlage) beantragt der Leverkusener Bildungs-Center e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Zweck des Vereins ist, die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie Elternarbeit, wobei er sich einen Schwerpunkt darin gesetzt hat, die schulische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu begleiten und zu fördern. Der Verein ist der festen Überzeugung, dass Bildung das wichtigste Kapital aller Menschen ist. Sein Angebot umfasst alle Phasen der Lernentwicklung, von der Vorschule bis zum Abitur.
Die Verwaltung schlägt vor, die Anerkennung vorläufig auf drei Jahre zu befristen und wie im Beschlussentwurf zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/
Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vorläufige
Anerkennung „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |