Betreff
Ferienspaß der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH
Vorlage
2015/0489
Aktenzeichen
51-514-ni-cw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Katholischen Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, wird für die Durchführung des „Ferienspaß“ – vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln – ein Zuschuss in Höhe von

7.500 € gezahlt.

 

Über die Gesamtausgaben ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Verwendungsnachweis bis zum 15.01.2016 vorzulegen.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

 

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Antrag vom 02.03.15 (Anlage 1) bittet die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, um einen Zuschuss in Höhe von 7.500 € für die Durchführung des „Ferienspaß“ im Rahmen des Sommerferienprogramms 2015

gem. Finanzierungsplan (siehe Anlage 2).

 

Entsprechende Mittel sind auf dem Sachkonto (Erstattung an Jugendverbände) vorhanden.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51-514/ Telefon: 51 90

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH, plant in Kooperation mit dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend und den Kirchengemeinden St. Matthias und St. Nikolaus in den Sommerferien 2015 eine einwöchige Ferienmaßnahme. Von Montag bis Samstag wird den Kindern im Alter von sieben bis dreizehn Jahren ein interessantes und abwechslungsreiches Ferienprogramm geboten.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW liegen vor, da es sich nach SGB VIII um eine Pflichtaufgabe handelt und in Anbetracht des festliegenden Durchführungszeitraumes (Sommerferien) eine zeitnahe Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses zur Sicherstellung der Planung notwendig ist.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:      510006100102

Produkt:               061001

Produktgruppe:  0610

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Fördermittel in Gesamthöhe von 7.500,- €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]