Beschlussentwurf:
Im zweiten Halbjahr 2015 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertetungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 23.925,00 €.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am 20. März 2015 befand die Jury über 29 Anträge.
Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart, Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik, Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten) und Karina Maczkowiak (am 20. März wegen Krankheit abwesend, Stimmabgabe per Mail nachträglich), gewählte Vertreterin der Freien Szene (Tanz) sowie Anke Holgersson, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev.
Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien (Ergänzung, Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 1. Dezember 2014). Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke
Holgersson, KSL, 406-4170
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 2. Halbjahr 2015 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Im Wirtschaftsplan der KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein x] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja x]
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