Kenntnisnahme:
Der Ausschuss nimmt den Abschlussbericht zur ersten Förderphase im
European Energy Award®-Prozess zur Kenntnis.
Gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Mit Vorlage Nr. R
1593/16. TA hat der Rat in seiner Sitzung am 29.06.2009 die Teilnahme der Stadt
am European Energy Award® (eea®) beschlossen. Bis heute werden mit Begleitung eines eea®-Beraters Projekte und
Aktivitäten geplant, dem Rat in Form des „Energiepolitischen Arbeitsplans“ zur
Entscheidung vorgelegt (Vorlage Nr. 1828/2012) und schrittweise
entsprechend der Etatisierungen im städtischen Haushalt umgesetzt.
Der beigefügte
eea®-Bericht bezieht sich auf die erste Förderphase im Zeitraum Oktober
2010 bis Oktober 2014 und wird den
Ausschussmitgliedern als Sachstandsbericht zur Umsetzung des kommunalen
Klimaschutzprogramms zur Kenntnis gegeben.
Seine
Ausführlichkeit ist den Ansprüchen des Fördermittelgebers an eine formale
Gestaltung des Berichts geschuldet. Es ist deshalb vorgesehen, den Fraktionen
jährlich eine sich auf die aktuellen Entwicklungen fokussierende Version des
Berichtes über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu gegeben.
In der Sitzung wird
der eea®-Berater einen kurzen mündlichen Bericht zum Stand der Projekte und der
geleisteten Arbeit in den vergangenen vier Jahren erstatten und einen Ausblick
in die neue Förderperiode abgeben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute
Kommoß / Dez. III / 8839
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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|
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[ja] |