Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung I stimmt den in der Anlage aufgeführten Baumfällungen im Stadtbezirk I zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die in der Anlage aufgeführten Bäume sind abgängig und müssen innerhalb der nächsten Wochen gefällt werden.
Der Zeitpunkt der Nachpflanzungen hängt in erster Linie von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H.
Hammer, 67, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Baumfällungen werden durch die städt. Baumkolonne durchgeführt. Es entstehen keine externen Kosten.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[X] |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
|
|
|
X |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden, bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Nach den stürmischen Tagen vor Ostern wurde zudem noch abgewartet, ob in der Folge kurzfristig noch weitere in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallende Baumfällungen hinzukommen würden. Dies war aber glücklicherweise nicht der Fall. Die mit dieser Vorlage vorgestellten Baumfällungen sollen möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb durchgeführt werden, deshalb kann mit der Beschlussfassung nicht bis zum nächsten Sitzungstermin Anfang Juni gewartet werden.