Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk I
Vorlage
2015/0515
Aktenzeichen
01-40-2015/0515-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt den in der Anlage aufgeführten Baumfällungen im Stadtbezirk I zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

 

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Die in der Anlage aufgeführten Bäume sind abgängig und müssen innerhalb der nächsten Wochen gefällt werden.

 

Der Zeitpunkt der Nachpflanzungen hängt in erster Linie von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Die Baumfällungen werden durch die städt. Baumkolonne durchgeführt. Es entstehen keine externen Kosten.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[X]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

X

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden, bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Nach den stürmischen Tagen vor Ostern wurde zudem noch abgewartet, ob in der Folge kurzfristig noch weitere in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallende Baumfällungen hinzukommen würden. Dies war aber glücklicherweise nicht der Fall. Die mit dieser Vorlage vorgestellten Baumfällungen sollen möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb durchgeführt werden, deshalb kann mit der Beschlussfassung nicht bis zum nächsten Sitzungstermin Anfang Juni gewartet werden.