Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2015/0518
Aktenzeichen
01-40-2015/0518-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der in der Anlage aufgeführten Baumfällung im Stadtbezirk III zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

 

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Der in der Anlage aufgeführte Baum ist abgängig und muss innerhalb der nächsten Wochen gefällt werden.

 

Eine Nachpflanzung in dem waldartigen Bestand auf dem Friedhof ist nicht sinnvoll.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

keine (Ausführung durch Personal des Regiebetriebes)

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

X

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

X

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

 

Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden, bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Nach den stürmischen Tagen vor Ostern wurde zudem noch abgewartet, ob in der Folge kurzfristig noch weitere in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallende Baumfällungen hinzukommen würden. Dies war aber glücklicherweise nicht der Fall. Die mit dieser Vorlage vorgestellten Baumfällungen sollen möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb durchgeführt werden, deshalb kann mit der Beschlussfassung nicht bis zum nächsten Sitzungstermin Anfang Juni gewartet werden.