Betreff
Videoaufzeichnung von Ratssitzungen
- Bürgerantrag vom 24.03.15
Vorlage
2015/0533
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf eine Übertragung der Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen im Internet ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 24.03.2015 (s. Anlage 1) regt die Petentin an, die Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen zukünftig auf Video aufzuzeichnen und live im Internet zu übertragen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Es wird auf den ablehnenden Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 01.12.2014 verwiesen.

 

Die Landesregierung NRW hat in der Drucksache 16/243 auf eine Abgeordneten-Anfrage zur „Kommunalpolitik „live“ im Netz – Mehr Transparenz in Kreistag und Rat“ unter anderem ausgeführt, dass nach derzeitiger Rechtslage die Live-Übertragung der Ratssitzungen nur zulässig sei, wenn die Mitglieder der Vertretungskörperschaft dieser Übertragung zugestimmt haben; das Nähere könne in der Geschäftsordnung des Rates geregelt werden. Außerdem sei die Einwilligung auch der weiteren anwesenden Personen (Beschäftigte der Kommune, sachkundige Bürger, Zuschauer) erforderlich. Die Persönlichkeitsrechte der Personen, die der Übertragung nicht zugestimmt haben, müssten gewahrt bleiben.

 

Inwieweit Live-Übertragungen von Ratssitzungen im Internet rechtlich zulässig sind, ist bislang nicht gerichtlich geklärt worden.

 

Es liegt in der Kompetenz des Rates der Stadt Leverkusen, über die Live-Übertragung seiner Sitzungen zu entscheiden. Der Rat hat bereits mehrmals Anträge auf Internetübertragungen von Ratssitzungen mit großer Mehrheit abgelehnt, zuletzt in der Sitzung am 01.12.2014.