Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens eine zusätzliche Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße zu planen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in Höhe der Kastanienallee eine optimierte Querung für Fußgänger und Radfahrer zu planen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Aufgrund der Beschlüsse der Bezirksvertretung III vom 26.09.2013 und vom 21.11.2013 sowie des Beschlusses des Rates vom 14.10.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsführung auf der Alkenrather Straße auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen. Im Wesentlichen sollten folgende Prüfungen erfolgen:
· Schaffung einer ausreichend dimensionierten Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße
· Einrichtung eines Kreisverkehres an der Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße
· Einrichtung von Minikreisverkehren bzw. kleinen Kreisverkehren an den Einmündungen der Nebenstraßen auf die Alkenrather Straße
· Ausweisung der Carlo-Mierendorff-Straße als Einbahnstraße
· Einrichtung einer Kontaktschleife für die Lichtsignalanlage in der Ausfahrt der Geschwister-Scholl-Straße
· Ausschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Alkenrather Straße
Für die Überprüfung der oben aufgeführten Fragestellungen wurde im Frühjahr 2014 ein Verkehrsgutachten beauftragt. Das beauftragte Ingenieurbüro führte im Mai 2014 eine umfangreiche Verkehrszählung durch, um verlässliche Daten zu bekommen. Darauf aufbauend wurden die vorgesehenen Prüfungen durchgeführt und entsprechend bewertet und begutachtet.
Die Kurzfassung dieses Gutachtens ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Ergebnisse des
Verkehrsgutachtens und der Geschwindigkeitsmessungen der Stadt
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens zusammengefasst:
Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehre auf der
Alkenrather Straße
Mit Hilfe von Videoerhebungen wurde über einen Zeitraum von 24 Stunden der Verkehr auf dem Streckenzug Alkenrather Straße/Schlebuscher Straße/Borsigstraße erfasst. Auf Grundlage dieser Daten konnte ermittelt werden, wie sich der Verkehr auf diesem Streckenzug zusammensetzt.
Definition: Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr:
- Quellverkehr: Der Verkehr startet die Fahrt in Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet und verlässt diesen Bereich.
- Zielverkehr: Der Verkehr startet seine Fahrt außerhalb und beendet seine Fahrt in Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet.
- Durchgangsverkehr: Der Verkehr durchfährt den Streckenzug Alkenrather Straße/Schlebuscher Straße/Borsigstraße ohne seine Fahrt zu unterbrechen.
Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass ca. 75 % aller Verkehre ihre Quelle bzw. ihr Ziel im Stadtteil Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet haben; lediglich ca. 25 % der Verkehre sind als Durchgangsverkehre zwischen der Gustav-Heinemann-Straße und Fixheider Straße zu bezeichnen.
Schleichverkehre über die Carlo-Mierendorff-Straße –
Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. Otto-Müller-Straße
Aufgrund von Hinweisen, dass der nachmittägliche Stau auf der Alkenrather Straße in südlicher Fahrtrichtung über o. g. Straßenzug umfahren wird, wurde eine Videoerhebung in diesem Bereich durchgeführt mit dem Ergebnis, dass diese Hinweise nicht bestätigt werden konnten und somit verkehrsregelnde Maßnahmen
(z. B. Einbahnstraßenregelung) aus fachlicher Sicht nicht erforderlich sind.
Geschwindigkeitsmessung auf der Alkenrather Straße
Im Streckenabschnitt der Alkenrather Straße zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Elisabeth-von-Thadden-Straße wurden über mehrere Tage hinweg die Geschwindigkeiten gemessen. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:
- Die nachts in der Zeit von 20 – 7 Uhr geltende Höchstgeschwindigkeit von
50 km/h wird überwiegend eingehalten.
- Die tagsüber in der Zeit von 7 – 20 Uhr geltende Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h wird von über der Hälfte der Fahrzeugteilnehmer nicht eingehalten.
Machbarkeitsuntersuchung: Umbau der Einmündung Alkenrather
Straße / Gustav-Heinemann-Straße
Untersucht wurden folgende Knotenvarianten:
1-spuriger Kreisverkehr mit einem Bypass von der
Gustav-Heinemann-Straße in die Alkenrather Straße
Dieser Kreisverkehr wäre schon mit der derzeitigen Verkehrsbelastung nicht leistungsfähig und kann daher nicht befürwortet werden.
1-spuriger
Kreisverkehr mit drei Bypässen
Dieser Kreisverkehr wäre mit der derzeitigen Verkehrsbelastung leistungsfähig. Mit einer angenommenen mittel- bis langfristigen Verkehrszunahme von 6 %
wäre der Kreisverkehr dafür aber schon nicht mehr leistungsfähig, da der Verkehrsstrom Alkenrather Straße – Gustav-Heinemann-Straße/Ost nicht ausreichend leistungsfähig abgewickelt werden könnte.
Bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur von
der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße
Durch diese Umbaumaßnahme würde sich der Verkehrsfluss erheblich verbessern. Bei einer angenommenen mittel- bis langfristigen Verkehrszunahme von 6 % würde allerdings der freilaufende Rechtsabbieger von der Gustav-Heinemann-Straße in die Alkenrather Straße an die Grenze der Leistungsfähigkeit geraten. Dies liegt u. a. am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der Kastanienallee.
Fazit: Das Gutachten empfiehlt die bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur und eine Überprüfung der Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee.
Machbarkeitsprüfung von kleinen
Kreisverkehren oder Minikreiseln auf der Alkenrather Straße
Unter „kleinen
Kreisverkehren“ versteht man einspurige Kreisverkehre mit einer nicht
überfahrbaren, i. d. R. begrünten Mittelinsel, während sich „Minikreisel“ durch
eine überfahrbare, leicht erhöhte Mittelinsel auszeichnen.
Aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten und vorbehaltlich des Erwerbs von Grundstücken wären lt.
Gutachten an folgenden Knotenpunkten auf der Alkenrather Straße leistungsfähige
Kreisverkehre mit den aufgeführten Vor- und Nachteilen grundsätzlich möglich:
Nebenstraße |
Kreisverkehrsart |
Maria-Terwiel-Straße |
Kleiner Kreisverkehr |
Carlo-Mierendorff-Straße |
Kleiner Kreisverkehr |
Geschwister-Scholl-Straße (Nord) |
Minikreisel |
Geschwister-Scholl-Straße (Süd) |
Minikreisel |
Wilhelm-Leuschner-Straße |
Kleiner Kreisverkehr |
Otto-Müller-Straße |
Minikreisel |
Vorteile von Kreisverkehren auf der
Alkenrather Straße |
Nachteile von Kreisverkehren auf der
Alkenrather Straße |
Verbesserung der
Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden auf der Alkenrather Straße |
Attraktivitätssteigerung
für den Durchgangsverkehr durch Reduzierung der Fahrzeit auf der Alkenrather
Straße |
Verringerung der
Gesamtfahrzeit auf der Alkenrather Straße durch verbesserte
Leistungsfähigkeit |
Erhöhter
Flächenverbrauch |
Geschwindigkeitsdämpfende
Wirkung im Bereich der Kreisverkehre |
Umbaukosten |
Aufgrund oben
aufgeführter Vor- und Nachteile gibt es von Seiten des Gutachtens keine
eindeutige Empfehlung hinsichtlich der Errichtung von einem oder mehreren
Kreisverkehren. Dies trifft auch auf einen möglichen Kreisverkehr an der
Einmündung Schlebuscher Straße/Borsigstraße zu, der auf Vorschlag der
Verwaltung ebenfalls mit untersucht wurde.
Zu
Beschlusspunkt 1:
Planung einer
Verlängerung der Rechtsabbiegespur an der Einmündung der Alkenrather Straße auf
die Gustav-Heinemann-Straße
Von Seiten der
Verwaltung wird aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit empfohlen, eine Verlängerung der Rechtsabbiegespur zu
planen. Diese ca. 75 m lange Rechtsabbiegespur würde auch mit den
prognostizierten Verkehrszunahmen einen leistungsfähigen Verkehrsabfluss von
der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße gewährleisten.
Da bei dieser
Planung in die vorhandene westliche Böschung des Waldes eingegriffen wird, muss
ein formelles Waldumwandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Unteren
Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt werden.
Aufgrund der
Ergebnisse des Gutachtens, der zusätzlichen Flächenverbräuche und der hohen
Ausbaukosten für einen Kreisverkehr kann von Seiten der Verwaltung an der
Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße der Bau eines
Kreisverkehres nicht empfohlen werden.
Zu
Beschlusspunkt 2:
Planung für eine
Optimierung der derzeitigen Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee über
die Alkenrather Straße
Lt. Gutachten hat
der derzeitige Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Alkenrather Straße in
Höhe der Kastanienallee negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und damit auf
die Leistungsfähigkeit der Alkenrather Straße bzw. der Einmündung Alkenrather
Straße / Gustav-Heinemann-Straße. Ursache hierfür ist, dass die die Fahrbahn
der Alkenrather Straße überquerenden Personen an dieser Stelle i. d. R. den
Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen der Alkenrather Straße kurzzeitig anhalten
lassen, was zu Verkehrsbehinderungen führt. Durch eine Umplanung dieses
Bereiches soll erreicht werden, dass einerseits das sichere Überqueren der
Alkenrather Straße nach wie vor gewährleistet bleibt und andererseits die
Verkehrsbehinderungen reduziert werden können.
Stellungnahme zu den übrigen Prüfungen aus
dem Kapitel: Ausgangssituation
Einrichtung von Minikreisverkehren bzw. kleinen
Kreisverkehren an den Einmündungen der Nebenstraßen auf die Alkenrather Straße
Lt. Gutachten wäre
die Einrichtung von kleinen Kreisverkehren bzw. Minikreiseln mit positiven als
auch negativen Auswirkungen verbunden, so dass eine eindeutige Präferenz
hierfür nicht gegeben werden kann. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der
Verwaltung empfohlen, zunächst die Maßnahmen gemäß den Beschlusspunkten 1 und 2
(Rechtsabbiegespur und Querung in Höhe der Kastanienallee) zu planen und
umzusetzen und die dadurch bedingten Auswirkungen zu beobachten und zu werten.
Als nächster Schritt könnte bei Bedarf darauf folgend das Thema Kreisverkehre
verstärkt untersucht werden.
Ausweisung der Carlo-Mierendorff-Straße als
Einbahnstraße
Aufgrund der
durchgeführten Videoerhebungen, die keinen nennenswerten Schleichverkehr erkennen
ließen, besteht keine Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen, wie z. B. die
Einrichtung einer Einbahnstraße, einzuführen.
Einrichtung einer Kontaktschleife für die
Lichtsignalanlage in der Ausfahrt der Geschwister-Scholl-Straße
Die bereits
vorhandene Kontaktschleife wird insoweit angepasst, dass sie dem Linksabbieger
aus der Geschwister-Scholl-Straße mit Hilfe der Fußgängerlichtsignalanlage eine
Ausfahrt ermöglicht. Die Maßnahme wurde inzwischen beauftragt.
Ausschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der
Alkenrather Straße
Die Alkenrather
Straße hat als Ortsdurchfahrt der L 288 und als Bestandteil des
Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Leverkusen auch die Aufgabe,
Durchgangsverkehr, sei es Pkw- oder Lkw-Verkehr, aufzunehmen. Ein
Lkw-Durchfahrtsverbot würde dieser Funktion widersprechen und den Verkehr auf
andere Hauptverkehrsstraßen, z. B. Bismarckstraße, Robert-Blum-Straße,
verlagern.
Vor diesem
Hintergrund kann diese Ausschilderung aus fachlicher Sicht nicht erfolgen.
Sonstiges
Aufgrund der
festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen wird die Polizei gebeten, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Weitere Vorgehensweise
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung würde die Planung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 in das
Arbeitsprogramm des Fachbereichs Tiefbau aufgenommen und entsprechende
Mittelanmeldungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen vorgenommen werden. Ob und
wann eine Umsetzung dieser Maßnahmen letzten Endes erfolgen könnte, kann vor
dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Leverkusen erst im Rahmen
der Haushaltsberatungen entschieden werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz
/ 66 / 6610
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Darstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und Empfehlungen für weitergehende Planungen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Es handelt sich um eine Vorlage, die Ergebnisse
eines Verkehrsgutachtens zusammenfasst und Vorschläge für die weitere
Vorgehensweise empfiehlt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |