Betreff
Verkehrsuntersuchung Alkenrather Straße
Vorlage
2015/0534
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens eine zusätzliche Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße zu planen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in Höhe der Kastanienallee eine optimierte Querung für Fußgänger und Radfahrer zu planen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Aufgrund der Beschlüsse der Bezirksvertretung III vom 26.09.2013 und vom 21.11.2013 sowie des Beschlusses des Rates vom 14.10.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Verkehrsführung auf der Alkenrather Straße auf Optimierungsmöglichkeiten zu überprüfen. Im Wesentlichen sollten folgende Prüfungen erfolgen:

 

·         Schaffung einer ausreichend dimensionierten Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße

·         Einrichtung eines Kreisverkehres an der Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße

·         Einrichtung von Minikreisverkehren bzw. kleinen Kreisverkehren an den Einmündungen der Nebenstraßen auf die Alkenrather Straße

·         Ausweisung der Carlo-Mierendorff-Straße als Einbahnstraße

·         Einrichtung einer Kontaktschleife für die Lichtsignalanlage in der Ausfahrt der Geschwister-Scholl-Straße

·         Ausschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Alkenrather Straße

 

Für die Überprüfung der oben aufgeführten Fragestellungen wurde im Frühjahr 2014 ein Verkehrsgutachten beauftragt. Das beauftragte Ingenieurbüro führte im Mai 2014 eine umfangreiche Verkehrszählung durch, um verlässliche Daten zu bekommen. Darauf aufbauend wurden die vorgesehenen Prüfungen durchgeführt und entsprechend bewertet und begutachtet.

 

Die Kurzfassung dieses Gutachtens ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und der Geschwindigkeitsmessungen der Stadt

 

Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens zusammengefasst:

 

Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehre auf der Alkenrather Straße

 

Mit Hilfe von Videoerhebungen wurde über einen Zeitraum von 24 Stunden der Verkehr auf dem Streckenzug Alkenrather Straße/Schlebuscher Straße/Borsigstraße erfasst. Auf Grundlage dieser Daten konnte ermittelt werden, wie sich der Verkehr auf diesem Streckenzug zusammensetzt.

 

Definition: Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr:

 

  • Quellverkehr: Der Verkehr startet die Fahrt in Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet und verlässt diesen Bereich.
  • Zielverkehr: Der Verkehr startet seine Fahrt außerhalb und beendet seine Fahrt in Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet.
  • Durchgangsverkehr: Der Verkehr durchfährt den Streckenzug Alkenrather Straße/Schlebuscher Straße/Borsigstraße ohne seine Fahrt zu unterbrechen.

 

Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass ca. 75 % aller Verkehre ihre Quelle bzw. ihr Ziel im Stadtteil Alkenrath bzw. im Gewerbegebiet haben; lediglich ca. 25 % der Verkehre sind als Durchgangsverkehre zwischen der Gustav-Heinemann-Straße und Fixheider Straße zu bezeichnen.

 

Schleichverkehre über die Carlo-Mierendorff-Straße – Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. Otto-Müller-Straße

 

Aufgrund von Hinweisen, dass der nachmittägliche Stau auf der Alkenrather Straße in südlicher Fahrtrichtung über o. g. Straßenzug umfahren wird, wurde eine Videoerhebung in diesem Bereich durchgeführt mit dem Ergebnis, dass diese Hinweise nicht bestätigt werden konnten und somit verkehrsregelnde Maßnahmen

(z. B. Einbahnstraßenregelung) aus fachlicher Sicht nicht erforderlich sind.

 

Geschwindigkeitsmessung auf der Alkenrather Straße

 

Im Streckenabschnitt der Alkenrather Straße zwischen der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Elisabeth-von-Thadden-Straße wurden über mehrere Tage hinweg die Geschwindigkeiten gemessen. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

 

  • Die nachts in der Zeit von 20 – 7 Uhr geltende Höchstgeschwindigkeit von

50 km/h wird überwiegend eingehalten.

 

  • Die tagsüber in der Zeit von 7 – 20 Uhr geltende Höchstgeschwindigkeit von

30 km/h wird von über der Hälfte der Fahrzeugteilnehmer nicht eingehalten.

 

 

Machbarkeitsuntersuchung: Umbau der Einmündung Alkenrather Straße / Gustav-Heinemann-Straße

 

Untersucht wurden folgende Knotenvarianten:

 

1-spuriger Kreisverkehr mit einem Bypass von der Gustav-Heinemann-Straße in die Alkenrather Straße

 

Dieser Kreisverkehr wäre schon mit der derzeitigen Verkehrsbelastung nicht leistungsfähig und kann daher nicht befürwortet werden.

 

            1-spuriger Kreisverkehr mit drei Bypässen

 

Dieser Kreisverkehr wäre mit der derzeitigen Verkehrsbelastung leistungsfähig. Mit einer angenommenen mittel- bis langfristigen Verkehrszunahme von 6 %

wäre der Kreisverkehr dafür aber schon nicht mehr leistungsfähig, da der Verkehrsstrom Alkenrather Straße – Gustav-Heinemann-Straße/Ost nicht ausreichend leistungsfähig abgewickelt werden könnte.

 

Bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße

 

Durch diese Umbaumaßnahme würde sich der Verkehrsfluss erheblich verbessern. Bei einer angenommenen mittel- bis langfristigen Verkehrszunahme von 6 % würde allerdings der freilaufende Rechtsabbieger von der Gustav-Heinemann-Straße in die Alkenrather Straße an die Grenze der Leistungsfähigkeit geraten. Dies liegt u. a. am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der Kastanienallee.

 

Fazit: Das Gutachten empfiehlt die bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur und eine Überprüfung der Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee.

 

Machbarkeitsprüfung von kleinen Kreisverkehren oder Minikreiseln auf der Alkenrather Straße

Unter „kleinen Kreisverkehren“ versteht man einspurige Kreisverkehre mit einer nicht überfahrbaren, i. d. R. begrünten Mittelinsel, während sich „Minikreisel“ durch eine überfahrbare, leicht erhöhte Mittelinsel auszeichnen.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und vorbehaltlich des Erwerbs von Grundstücken wären lt. Gutachten an folgenden Knotenpunkten auf der Alkenrather Straße leistungsfähige Kreisverkehre mit den aufgeführten Vor- und Nachteilen grundsätzlich möglich:

 

Nebenstraße

Kreisverkehrsart

Maria-Terwiel-Straße

Kleiner Kreisverkehr

Carlo-Mierendorff-Straße

Kleiner Kreisverkehr

Geschwister-Scholl-Straße (Nord)

Minikreisel

Geschwister-Scholl-Straße (Süd)

Minikreisel

Wilhelm-Leuschner-Straße

Kleiner Kreisverkehr

Otto-Müller-Straße

Minikreisel

 

Vorteile von Kreisverkehren auf der Alkenrather Straße

Nachteile von Kreisverkehren auf der Alkenrather Straße

Verbesserung der Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden auf der Alkenrather Straße

Attraktivitätssteigerung für den Durchgangsverkehr durch Reduzierung der Fahrzeit auf der Alkenrather Straße

Verringerung der Gesamtfahrzeit auf der Alkenrather Straße durch verbesserte Leistungsfähigkeit

Erhöhter Flächenverbrauch

Geschwindigkeitsdämpfende Wirkung im Bereich der Kreisverkehre

Umbaukosten

 

Aufgrund oben aufgeführter Vor- und Nachteile gibt es von Seiten des Gutachtens keine eindeutige Empfehlung hinsichtlich der Errichtung von einem oder mehreren Kreisverkehren. Dies trifft auch auf einen möglichen Kreisverkehr an der Einmündung Schlebuscher Straße/Borsigstraße zu, der auf Vorschlag der Verwaltung ebenfalls mit untersucht wurde.

 

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Planung einer Verlängerung der Rechtsabbiegespur an der Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens hinsichtlich der Leistungsfähigkeit empfohlen, eine Verlängerung der Rechtsabbiegespur zu planen. Diese ca. 75 m lange Rechtsabbiegespur würde auch mit den prognostizierten Verkehrszunahmen einen leistungsfähigen Verkehrsabfluss von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße gewährleisten.

 

Da bei dieser Planung in die vorhandene westliche Böschung des Waldes eingegriffen wird, muss ein formelles Waldumwandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt werden.

 

Aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens, der zusätzlichen Flächenverbräuche und der hohen Ausbaukosten für einen Kreisverkehr kann von Seiten der Verwaltung an der Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße der Bau eines Kreisverkehres nicht empfohlen werden.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Planung für eine Optimierung der derzeitigen Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee über die Alkenrather Straße

Lt. Gutachten hat der derzeitige Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und damit auf die Leistungsfähigkeit der Alkenrather Straße bzw. der Einmündung Alkenrather Straße / Gustav-Heinemann-Straße. Ursache hierfür ist, dass die die Fahrbahn der Alkenrather Straße überquerenden Personen an dieser Stelle i. d. R. den Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen der Alkenrather Straße kurzzeitig anhalten lassen, was zu Verkehrsbehinderungen führt. Durch eine Umplanung dieses Bereiches soll erreicht werden, dass einerseits das sichere Überqueren der Alkenrather Straße nach wie vor gewährleistet bleibt und andererseits die Verkehrsbehinderungen reduziert werden können.

 

Stellungnahme zu den übrigen Prüfungen aus dem Kapitel: Ausgangssituation

 

Einrichtung von Minikreisverkehren bzw. kleinen Kreisverkehren an den Einmündungen der Nebenstraßen auf die Alkenrather Straße

 

Lt. Gutachten wäre die Einrichtung von kleinen Kreisverkehren bzw. Minikreiseln mit positiven als auch negativen Auswirkungen verbunden, so dass eine eindeutige Präferenz hierfür nicht gegeben werden kann. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, zunächst die Maßnahmen gemäß den Beschlusspunkten 1 und 2 (Rechtsabbiegespur und Querung in Höhe der Kastanienallee) zu planen und umzusetzen und die dadurch bedingten Auswirkungen zu beobachten und zu werten. Als nächster Schritt könnte bei Bedarf darauf folgend das Thema Kreisverkehre verstärkt untersucht werden.

 

Ausweisung der Carlo-Mierendorff-Straße als Einbahnstraße

 

Aufgrund der durchgeführten Videoerhebungen, die keinen nennenswerten Schleichverkehr erkennen ließen, besteht keine Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen, wie z. B. die Einrichtung einer Einbahnstraße, einzuführen.

 

Einrichtung einer Kontaktschleife für die Lichtsignalanlage in der Ausfahrt der Geschwister-Scholl-Straße

 

Die bereits vorhandene Kontaktschleife wird insoweit angepasst, dass sie dem Linksabbieger aus der Geschwister-Scholl-Straße mit Hilfe der Fußgängerlichtsignalanlage eine Ausfahrt ermöglicht. Die Maßnahme wurde inzwischen beauftragt.

 

Ausschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot auf der Alkenrather Straße

 

Die Alkenrather Straße hat als Ortsdurchfahrt der L 288 und als Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Leverkusen auch die Aufgabe, Durchgangsverkehr, sei es Pkw- oder Lkw-Verkehr, aufzunehmen. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot würde dieser Funktion widersprechen und den Verkehr auf andere Hauptverkehrsstraßen, z. B. Bismarckstraße, Robert-Blum-Straße, verlagern.

Vor diesem Hintergrund kann diese Ausschilderung aus fachlicher Sicht nicht erfolgen.

 

Sonstiges

Aufgrund der festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen wird die Polizei gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Kontrollen durchzuführen.

 

Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich der Beschlussfassung würde die Planung zu den Beschlusspunkten 1 und 2 in das Arbeitsprogramm des Fachbereichs Tiefbau aufgenommen und entsprechende Mittelanmeldungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen vorgenommen werden. Ob und wann eine Umsetzung dieser Maßnahmen letzten Endes erfolgen könnte, kann vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Stadt Leverkusen erst im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Darstellung der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und Empfehlungen für weitergehende Planungen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Nein

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Es handelt sich um eine Vorlage, die Ergebnisse eines Verkehrsgutachtens zusammenfasst und Vorschläge für die weitere Vorgehensweise empfiehlt.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

[ja]

 [nein]