Betreff
Widmung Deichtorstraße
Vorlage
2015/0538
Aktenzeichen
660-1321-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmungen der

Deichtorstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW wie folgt:

 

1.     den Straßenhauptzug zwischen Wupper- und Feldtorstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße

 

2.     den Vorplatz an der Kindertagesstätte als Gemeinde-/Anliegerweg

 

3.     die Erschließung des östlichen Wohnbereiches als Gemeinde-/Anliegerweg

 

4.     den Verbindungsweg vom Vorplatz zum Erschließungsweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

5.     den südöstlichen Verbindungsweg vom Wohnbereich zur Grünanlage als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

An der 1970/71 gebauten Deichtorstraße wurde im Osten ein neues Wohngebiet erschlossen.

Hierbei wurde auch die vorhandene Deichtorstraße um Teile ergänzt. So wies die ursprüngliche Widmung von 1972 nur ca. 2.051 m² auf. Infolge der Erstbildung der Straßenparzelle im Jahr 1988 und der nun erfolgten Ergänzung durch einen Parkstreifen ergibt sich heute eine Fläche von 2.566 m². Zur rechtlichen Klarstellung wird daher auch der vorhandene Straßenzug unter Punkt 1 erneut gewidmet.

 

Erstmals werden die neu gebauten Teile, die unter Punkt 2 bis 5 aufgeführt sind, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie wurden im Zuge eines Erschließungsvertrages hergestellt und im Februar durch die Stadt übernommen.

 

Im Anlageplan sind die Verkehrsflächen farbig dargestellt und mit den Ziffern des Beschlussentwurfes gekennzeichnet.