Beschlussentwurf:
Der Erneuerung der Dhünnbrücke Bismarckstraße wird auf der Grundlage der vorgelegten Planung zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung: In Vertretung
Buchhorn Stein Deppe
Begründung:
Allgemeines:
Die Standsicherheit
und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind nur noch eingeschränkt gegeben, nur
die Verkehrssicherheit ist uneingeschränkt vorhanden.
Die Bismarckstraße ist
eine wichtige Hauptverkehrsstraße und eine Hauptachse für den ÖPNV. Daher muss
eine uneingeschränkte Nutzung der Straße, insbesondere auch für den
Schwerverkehr, sichergestellt werden; eine Sperrung der Dhünnbrücke muss auf
jeden Fall vermieden werden.
Außerdem hat die
Bismarckstraße aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit auch eine Entlastungsfunktion
für die häufig überlastete Ortsdurchfahrt Alkenrath und die westlich parallel
verlaufende Straßenverbindung B 8/Europaring. Aufgrund des hohen
Publikumsverkehrs zu den angrenzenden Sport- und Freizeitstätten ist eine
Anpassung des Regelquerschnitts im Brückenbereich dringend notwendig.
Vorhandener Zustand:
Die vorhandene, an der
tragenden Konstruktion stark geschädigte Dhünnbrücke wurde in den Jahren 1929
und 1930 errichtet. Sie weist eine Länge von 20 m und eine Breite zwischen den
Geländern von 15 m auf.
Dieser Querschnitt ist
folgendermaßen aufgeteilt:
- An
jeder Seite stehen dem Rad- und Fußgängerverkehr 2,95 m zur Verfügung. Rad- und
Gehweg sind durch einen durchgezogenen Schmalstrich getrennt.
- Die Fahrbahn ist
9,10 m breit und in zwei überbreite Fahrstreifen aufgeteilt.
Das Bauwerk wurde im Jahr 1990 instand gesetzt. Bei dieser Instandsetzung
konnten die vorgefundenen Schadensursachen nicht
komplett beseitigt, sondern lediglich die Geschwindigkeit, mit der die Schäden weiter zunehmen, verlangsamt werden. Eine weitere Instandsetzung ist in
wirtschaftlicher
Hinsicht nicht zu vertreten. Der Schadensumfang lässt nun keinen weiteren
Aufschub zu. Das alte Brückenbauwerk ist durch einen vollständigen Neubau zu
ersetzen.
Die Brücke ist derzeit in die Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 eingestuft. Diese reicht für
die
seit 1997 mit der 53. Ausnahmeverordnung zur StVO zugelassenen 44 t-LKWs nicht mehr aus.
Außerdem ist der Regelquerschnitt der Fahrbahn und der Rad- und Gehwege geringer
als vor bzw. hinter dem Bauwerk und stellt somit eine Engstelle dar.
Zukünftiger Zustand:
Das neue Brückenbauwerk wird für die Lasten der DIN EN 1992-2
und des zugehörigen
nationalen Anwendungsdokumentes DIN EN
1992-2/NA bemessen.
In dem zur Anwendung kommenden
Lastmodell LMM werden die gültigen europäischen Lastannahmen berücksichtigt.
Aus den
zuvor genannten Gründen wird der Regelquerschnitt der neuen Brücke zugunsten der Rad- und Gehwege um
insgesamt 2,70 m erweitert. Er entspricht dann dem Regelquerschnitt vor bzw.
hinter der Brücke und hat zukünftig folgende Aufteilung:
·
2,00 m Gehweg
·
1,60 m Radweg
·
0,50 m Schutzstreifen (auf Geh-
bzw. Radwegniveau)
·
3,50 m Fahrbahn
·
2,50 m Sicherheitsstreifen
(markierte Sperrfläche)
·
3,50 m Fahrbahn
·
0,50 m Schutzstreifen (auf Geh-
bzw. Radwegniveau)
·
1,60 m Radweg
·
2,00 m Gehweg
17,70 m
Der Radweg, der auf der Nordseite unter der Brücke
verläuft, wird weiterhin eine Breite von 2,50 m haben. Aufgrund der im
Vergleich zur alten Brücke schlankeren Längsträger wird der zukünftige Radweg
höher angelegt. Somit bleibt er im Hochwasserfall länger befahrbar und muss
erst zu einem späteren Zeitpunkt gesperrt werden.
Das für die Kopfhöhe erforderliche Mindestmaß von
2,50 m wird eingehalten.
Baubeginn und Bauablauf:
Die ersten vorbereitenden Arbeiten beginnen im Herbst 2015 mit der Errichtung
einer Behelfsbrücke westlich des jetzigen Brückenbauwerkes (zweiteilig mit
einer Gesamtbreite von 5 m). Über diese Brücke soll der gesamte Fuß- und
Radverkehr während der Bauzeit abgewickelt werden. Außerdem dient sie zur
Aufnahme der provisorisch umzulegenden Versorgungsleitungen während der
Bauzeit.
Der
Baubeginn für die Straßenbrücke ist in der ersten Jahreshälfte 2016 vorgesehen.
In 2016 wird die westliche, in 2017 die östliche Brückenhälfte abgerissen und
neu hergestellt.
Der
Neubau erfolgt unter Aufrechterhaltung des Verkehrs, wobei jeweils eine
Brückenhälfte mit zwei Fahrspuren von jeweils 3 m Breite für den motorisierten
Verkehr zur Verfügung stehen wird. Die Höchstgeschwindigkeit wird im
Baustellenbereich auf 30 km/h beschränkt.
Weitere
Einzelheiten:
Die
Baumaßnahme wurde mit den betroffenen Anliegern und Einrichtungen,
wie z. B.
- der Bayer 04
Leverkusen Fußball GmbH,
- der Wupper-Sieg
AG,
- dem ADFC
Leverkusen,
- dem Deichverband
Leverkusen,
- der Polizei,
- der EVL GmbH
- sowie den
zuständigen städtischen Fachbereichen abgestimmt.
Es wurden die Planungen mit besonderem Hinweis auf die Verkehrsführung
während der Baumaßnahme und auf die Bauzeit vorgestellt. Als wichtige
Ergebnisse dieser Abstimmungen sind u. a. zu nennen:
Die
Einfahrt zur Tiefgarage des Fußballstadions und die Ausfahrt des CaLevornia
müssen für die Bauzeit verlegt und nach Abschluss der Maßnahme wieder in den
ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Die
Einfahrt der Elsa-Brändström-Straße wird in der zweiten Bauphase (Bau der
östlichen Brückenhälfte in 2017) ca. 35 m in nördliche Richtung verlegt. Der
Verkehr wird über den Parkplatz der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
umgeleitet.
Außerdem
muss während dieser Bauphase die Einfahrt der Flensburger Straße gesperrt
werden. Für den Anliegerverkehr stehen während dieser Zeit die Straßen
Lingenfeld, Ratherkämp und Am Stadtpark als Umleitung zur Verfügung.
Der
Radweg unter der Brücke muss während der gesamten Maßnahme gesperrt werden und
wird nördlich der Brückenbaustelle über die Bismarckstraße geführt.
Finanzierung:
Die Baukosten belaufen sich auf 2,59 Mio. Euro
und sind im investiven Teil des Haushaltes auf der Finanzstelle 66311205021135,
Produktgruppe 1205 etatisiert.
Die Verwaltung hat im Herbst letzten Jahres bei der Bezirksregierung Köln
einen Einplanungsantrag gestellt. Ob und wann die Zuschüsse bewilligt werden,
ist derzeit nicht absehbar.
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Sonstiges:
Im Rahmen der Arbeiten muss ein Baum gefällt werden. Es handelt sich um
eine dreistämmige Hainbuche auf der Nordostseite mit einem Stammdurchmesser von
insgesamt 110 cm. Die Fällung erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen 32
und 67 sowie dem Deichverband.
Die Baustelle befindet sich in einem FFH-Gebiet, festgelegt durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992,
92/43/EWG). Der Neubau des Brückenbauwerkes wird diesbezüglich einer
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) unterzogen. Außerdem wird ein landschaftspflegerischer
Begleitplan aufgestellt.
Die daraus
resultierenden Auflagen werden im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Timpert/ TBL-693/406-6970
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Neubau der Dhünnbrücke in der Bismarckstraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme/Finanzstelle: 66311205021135 Neubau Dhünnbrücke Bismarckstraße
Finanzposition 783 200
2014 50.000 €
2015 135.000 €
2015 VE 2.405.000 €
2016 540.000 €
2017 1.240.000 €
2018 625.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Pressemitteilung und Anliegerinformation |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |