Betreff
Einrichtung von Planstellen für Hauswirtschaftskräfte im Bereich der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leverkusen.
Vorlage
2015/0568
Aktenzeichen
110-42-510-sth
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung in die Stellenplanung für das Haushaltsjahr 2016 zehn neue Vollzeitplanstellen „Hauswirtschaftskräfte“ (Entgeltgruppe 1 TVöD) mit einfließen zu lassen. Die personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt im Vorgriff zum 01.01.2016. Dabei werden vorrangig Hauswirtschaftskräfte eingestellt, die aktuell über die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH in den städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt sind.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Buchhorn                             Stein                                     Adomat

Begründung:

 

I.          Einsatz von Hauswirtschaftskräfte

 

Mit dem am 01.08.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) ist die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen) in Nordrhein-Westfalen auf eine völlig neue Grundlage gestellt worden.

 

Dies geschah sowohl hinsichtlich der Gruppenformen und Betreuungszeiten als auch hinsichtlich der vermehrten Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren. Insgesamt konnte dabei auch eine deutliche Zunahme der „Über-Mittag-Betreuung“ in den Kindertageseinrichtungen verzeichnet werden.

 

Die institutionelle Kinderbetreuung ist in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil des Aufwachsens von Kindern geworden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen müssen immer flexibler auf die individuellen Herausforderungen reagieren und Antworten auf die zunehmende Betreuungsvielfalt finden.

 

Heute bietet die Mehrzahl der Einrichtungen Plätze für Kinder unter drei Jahren an und das Ganztagesangebot hat sich vervielfacht. Dies bedeutet, dass der pflegerische Aufwand angestiegen ist. Wickeln, Mittagschlaf und die Betreuung der Essenssituationen der Kinder binden viel Zeit der Fachkräfte. Die Einrichtungen sind auf dem Weg zur Inklusion, schreiben Bildungsdokumentationen und vernetzten sich in den Sozialräumen. Die jeweiligen Teams sind aufgefordert, sich eigenständig mit den aktuellen pädagogischen Ansätzen auseinander zu setzen und darauf aufbauend die Konzeptionen zu entwickeln.

 

In vielen Einrichtungen wird bereits nach dem offenen Konzept gearbeitet, das die Individualität der Kinder stärker berücksichtigt. Dies erfordert von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern u. a. eine regelmäßige Auseinandersetzung mit den aktuellen Themen in der frühkindlichen Pädagogik.

 

II.         Entwicklung Hauswirtschaftskräfte ab 2015

 

Aufgrund geänderter Zuteilungsprioritäten des Förderbudgets des Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) und der bevorstehenden Novellierung der Arbeitnehmerüberlassung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16.12.2013) ist die Konstruktion zwischen JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) und der Stadt Leverkusen in der bisherigen Form langfristig nicht weiter fortsetzbar.

 

III.        Organisatorische Bewertung

 

Zurückblickend hat sich daher gezeigt, dass eine den Erfordernissen gerecht werdende Betreuung ohne den Einsatz von Hauswirtschaftskräften nicht zu gewährleisten ist. Durch dieses in den letzten Jahren gestiegene Aufgabenprofil wird deutlich, dass die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen auch langfristig auf die Unterstützung durch Hauswirtschaftskräfte angewiesen sein werden.

 

Die Hauswirtschaftskräfte in Leverkusen wurden im Rahmen verschiedener Förderprogramme und Wiedereingliederungsmaßnahmen (u.a. „Ein-Euro Job“ oder „JobPerspektive“) über unterschiedliche Träger (u.a. Caritasverband Leverkusen e. V. oder JSL) in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leverkusen eingesetzt.

 

Gleichzeitig muss der unterstützende Einsatz von Hauswirtschaftskräften auch als Personalmarketinginstrument auf dem derzeit sehr begrenzten Bewerbermarkt verstanden werden.

 

Insgesamt wird sich die künftige Anzahl der 41 in städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzten Hauswirtschaftskräfte nicht verändern.

 

IV.       Finanzielle Bewertung

 

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich wie folgt beziffern:

 

·      Für den Einsatz der aktuell bei der JSL vorhandenen 41 Hauswirtschaftskräfte (umgerechnet rund 20 Vollzeitstellen) werden der Stadt Leverkusen für das laufende Haushaltsjahr 685.206,74 € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt (Wirtschaftsplan 2015 der JSL).

 

·      Für eine Vollzeitbeschäftigung als Hauswirtschaftskraft in der Entgeltgruppe 1 TVöD wird von einem Personalaufwand von ca. 30.750 € ausgegangen. Dies entspricht auch grundsätzlich der derzeitigen Vergütung bei der JSL.

 

·      Die zehn unbefristet beschäftigten Vollzeitstellen würden somit rund 307.500 € Personalaufwand entstehen lassen. Die vergleichbare Rechnungstellung durch die JSL beläuft sich für das Jahr 2015 auf 342.603,37 € (½ x 685.206,74 €). Im Ergebnis ist eine Kostenneutralität (geringe Haushaltsverbesserung zu Gunsten der Stadt Leverkusen von rd. 35.000 €) zwischen eigener (Stadt Leverkusen) und externer (JSL) Leistungserbringung durch die Hauswirtschaftskräfte gegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael Scheuthauer / 11 / 406-1114

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzielle Wirkung erst ab Haushaltsjahr 2016

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Jährlicher Personalaufwand der Stadt Leverkusen bei Stelleneinrichtung von 10 Vollzeitstellen entspricht rund 307.500 €

 

Jährlicher Aufwand der Stadt Leverkusen für vergleichbare 10 Vollzeitstellen entspricht rund 342.600 € (brutto).

 

Im Ergebnis ist eine Kostenneutralität (geringe Haushaltsverbesserung zu Gunsten der Stadt Leverkusen von rd. 35.000 €) zwischen eigener (Stadt Leverkusen) und externer (JSL) Leistungserbringung durch die Hauswirtschaftskräfte gegeben.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s.o.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]