Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung
in die Stellenplanung für das Haushaltsjahr 2016 zehn neue Vollzeitplanstellen
„Hauswirtschaftskräfte“ (Entgeltgruppe 1 TVöD) mit einfließen zu lassen. Die
personalwirtschaftliche Umsetzung erfolgt im Vorgriff zum 01.01.2016. Dabei
werden vorrangig Hauswirtschaftskräfte eingestellt, die aktuell über die JOB Service
Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH in den städtischen
Kindertageseinrichtungen eingesetzt sind.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
I.
Einsatz von
Hauswirtschaftskräfte
Mit dem am
01.08.2008 in Kraft getretenen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) ist die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
(Kindertageseinrichtungen) in Nordrhein-Westfalen auf eine völlig neue Grundlage
gestellt worden.
Dies geschah
sowohl hinsichtlich der Gruppenformen und Betreuungszeiten als auch
hinsichtlich der vermehrten Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren.
Insgesamt konnte dabei auch eine deutliche Zunahme der „Über-Mittag-Betreuung“
in den Kindertageseinrichtungen verzeichnet werden.
Die institutionelle Kinderbetreuung ist in den
letzten Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil des Aufwachsens von Kindern
geworden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen
müssen immer flexibler auf die individuellen Herausforderungen reagieren und
Antworten auf die zunehmende Betreuungsvielfalt finden.
Heute bietet die Mehrzahl der Einrichtungen Plätze
für Kinder unter drei Jahren an und das Ganztagesangebot hat sich vervielfacht.
Dies bedeutet, dass der pflegerische Aufwand angestiegen ist. Wickeln, Mittagschlaf
und die Betreuung der Essenssituationen der Kinder binden viel Zeit der
Fachkräfte. Die Einrichtungen sind auf dem Weg zur Inklusion, schreiben
Bildungsdokumentationen und vernetzten sich in den Sozialräumen. Die jeweiligen
Teams sind aufgefordert, sich eigenständig mit den aktuellen pädagogischen
Ansätzen auseinander zu setzen und darauf aufbauend die Konzeptionen zu
entwickeln.
In vielen Einrichtungen wird bereits nach dem
offenen Konzept gearbeitet, das die Individualität der Kinder stärker
berücksichtigt. Dies erfordert von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern u. a. eine
regelmäßige Auseinandersetzung mit den aktuellen Themen in der frühkindlichen
Pädagogik.
II.
Entwicklung
Hauswirtschaftskräfte ab 2015
Aufgrund
geänderter Zuteilungsprioritäten des Förderbudgets des Jobcenter Arbeit und
Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) und der bevorstehenden Novellierung
der Arbeitnehmerüberlassung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16.12.2013)
ist die Konstruktion zwischen JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen
gGmbH (JSL) und der Stadt Leverkusen in der
bisherigen Form langfristig nicht weiter fortsetzbar.
III.
Organisatorische
Bewertung
Zurückblickend hat
sich daher gezeigt, dass eine den Erfordernissen gerecht werdende Betreuung
ohne den Einsatz von Hauswirtschaftskräften nicht zu gewährleisten ist. Durch dieses in
den letzten Jahren gestiegene Aufgabenprofil wird deutlich, dass die Fachkräfte
in den Kindertageseinrichtungen auch langfristig auf die Unterstützung durch Hauswirtschaftskräfte
angewiesen sein werden.
Die
Hauswirtschaftskräfte in Leverkusen wurden im Rahmen verschiedener Förderprogramme
und Wiedereingliederungsmaßnahmen (u.a. „Ein-Euro Job“ oder „JobPerspektive“)
über unterschiedliche Träger (u.a. Caritasverband Leverkusen e. V. oder JSL) in
den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leverkusen eingesetzt.
Gleichzeitig muss der unterstützende Einsatz von
Hauswirtschaftskräften auch als Personalmarketinginstrument auf dem derzeit
sehr begrenzten Bewerbermarkt verstanden werden.
Insgesamt wird sich die künftige Anzahl der 41 in
städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzten Hauswirtschaftskräfte nicht
verändern.
IV. Finanzielle Bewertung
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich wie folgt
beziffern:
· Für den Einsatz der
aktuell bei der JSL vorhandenen 41 Hauswirtschaftskräfte (umgerechnet rund 20
Vollzeitstellen) werden der Stadt Leverkusen für das laufende Haushaltsjahr 685.206,74 € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt (Wirtschaftsplan 2015 der JSL).
· Für eine
Vollzeitbeschäftigung als Hauswirtschaftskraft in der Entgeltgruppe 1 TVöD wird
von einem Personalaufwand von ca. 30.750 € ausgegangen. Dies entspricht auch grundsätzlich
der derzeitigen Vergütung bei der JSL.
· Die zehn unbefristet
beschäftigten Vollzeitstellen würden somit rund 307.500 € Personalaufwand
entstehen lassen. Die vergleichbare Rechnungstellung durch die JSL beläuft sich
für das Jahr 2015 auf 342.603,37 € (½ x 685.206,74 €). Im Ergebnis ist eine
Kostenneutralität (geringe Haushaltsverbesserung zu Gunsten der Stadt Leverkusen
von rd. 35.000 €) zwischen eigener (Stadt Leverkusen) und externer (JSL)
Leistungserbringung durch die Hauswirtschaftskräfte gegeben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael
Scheuthauer / 11 / 406-1114
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzielle Wirkung erst ab Haushaltsjahr 2016
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Jährlicher Personalaufwand der Stadt
Leverkusen bei Stelleneinrichtung von 10 Vollzeitstellen entspricht rund
307.500 €
Jährlicher Aufwand der Stadt Leverkusen für
vergleichbare 10 Vollzeitstellen entspricht rund 342.600 € (brutto).
Im Ergebnis ist eine Kostenneutralität
(geringe Haushaltsverbesserung zu Gunsten der Stadt Leverkusen von rd. 35.000
€) zwischen eigener (Stadt Leverkusen) und externer (JSL) Leistungserbringung
durch die Hauswirtschaftskräfte gegeben.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |