Betreff
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr 2015
Vorlage
2015/0572
Aktenzeichen
370-06-24-htz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Mittel in Höhe von 820.000 € zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr werden in 2015 bei Finanzstelle 37000265012003 / Position 782600 frei gegeben.

 

2.    Die gesonderte Aufhebung des Sperrvermerkes für die Mittelfreigabe für die Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr wird ab dem Jahr 2016 eingestellt.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Freigabe durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Freigabe können die Ausschreibungen erfolgen.

 

Im Jahr 2015 müssen folgende Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beschafft werden:

 

1 Stück Rüstwagen RW                                                    Kosten           500.000 Euro

1 Stück Klein PKW für den VB                                         Kosten            20.000 Euro

1 Stück Mannschaftstransportwagen                              Kosten            50.000 Euro

1 Stück Gerätewagen Logistik Größe 2                           Kosten           250.000 Euro

Gesamt:                                                                                                         820.000 Euro

 

 

Die Gesamtkosten für diese Beschaffungen belaufen sich auf 820.000,- €. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Beschaffungskosten sind aufgrund von Erfahrungswerten und der Marktbeobachtung geschätzt. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach den Auswertungen der öffentlichen Ausschreibungen fest.

 

Begründung für die einzelnen Beschaffungen:

 

Rüstwagen:

Der Rüstwagen (RW) (nach aktueller DIN 14555-3:2007-05) dient der Feuerwehr zur Durchführung technischer Hilfeleistungen mittleren und größeren Umfangs.

 

Ein RW ist ein allradgetriebenes Hilfeleistungsfahrzeug, mit besonderer Ausstattung, z.B. einer Seilwinde mit mind. 5t Zugkraft und einem festeingebauten Stromerzeuger. Die Feuerwehr ist so auf die eine Vielzahl von Anforderungen bei technischen Hilfeleistungen vorbereitet. Dabei können in erster Linie folgende Einsatzbereiche bzw. Aufgaben in der Regel nur mit Einsatz bzw. der Unterstützung eines RW abgearbeitet werden:

 

-          PKW- / LKW-Unfälle

-          Rettung von Personen aus Höhen und Tiefen

-          Versorgung von mehreren Stromverbrauchern an Einsatzstellen

-          Unfälle auf Baustellen

-          Unfälle im Schienenverkehr

-          Gebäudeeinstürze

-          Betriebsunfälle

-          technische Hilfeleistung bei Großschadensereignissen

-          technische Hilfeleistung bei Brandeinsätzen

-          Unterstützung bei Gefahrguteinsätzen

 

Allein im Jahre 2013 ist die Feuerwehr Leverkusen zu insgesamt 1.347 Technischen Hilfeleistungseinsätzen gerufen worden.

 

Das derzeitige Fahrzeug ist seit über 21 Jahren im Einsatz (Baujahr: 10/1993).

Da die Feuerwehr Leverkusen nur über dieses veraltete Modell eines RW 2 verfügt, müssen in dessen Ausfallzeiten, notwendige Gerätschaften in einem anderen Logistik-Fahrzeug notdürftig untergebracht werden, um im Einsatzfall auf diese zurückgreifen zu können. Allerdings können gerade die wichtigen festeingebauten Gerätschaften nicht umgeladen werden und stehen der Feuerwehr während dieser Zeit auch nicht zur Verfügung.

Der RW2 entspricht in vielen Punkten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Die Beladung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, die Einsetzbarkeit und Leistungsfähigkeit sämtlicher Gerätschaften ist den Anforderungen von heutigen Einsätzen nicht mehr angemessen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass der RW 2, in seiner Bauart von 1993 seit 2007 nicht mehr genormt ist.

 

Beispielhaft ist die moderne PKW-Karosseriebauweise, die moderne und leistungsstarke Befreiungswerkzeuge benötigt. Transportkisten zur Lagerung sind wegen veralteter Maße und der speziellen Eigenschaft einer Grundhaltbarkeit gegen verschiedene Stoffe nicht mehr im Handel zu bekommen.

 

Klein-PKW Vorbeugender Brandschutz:

Das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz hat gemäß § 6 FSHG den gesetzlichen Auftrag, Brandschauen bei über 800 Gebäuden im Stadtgebiet Leverkusen durchzuführen. Dabei handelt es sich immer um Außentermine am Objekt. Hinzu kommt die Nachkontrolle der festgestellten Mängel, die bei ca. 40% der Brandschauobjekte vor Ort erfolgen muss.

Aufgrund der stetig steigenden Anzahl der Brandschauen wird das Sachgebiet personell aufgestockt, um nicht in den Bereich eines Organisationsverschuldens zu geraten. Aufgrund einer hohen Anzahl von parallelen Terminen im Sachgebiet VB ist es notwendig, zur Wahrnehmung der Termine insgesamt zwei zusätzliche PKWs zu beschaffen, wovon einer im Jahr 2016 und ein weiterer im Jahr 2017 vorgesehen ist. Eine Nichtbeschaffung hat zur Folge, dass nicht alle Brandschauen fristgerecht abgearbeitet werden können und sich der Fachbereich in ein Organisationsverschulden begibt. Es soll ein handelsüblicher Kleinwagen, zusätzlich ausgestattet mit Funkanlage und Warneinrichtung (Blaulicht und Warnanlage), beschafft werden um die Beschaffung eines Kommandowagens nach DIN (ca. 50.000 €) zu vermeiden. Die Funkanlage und Warneinrichtung ist im Alarmierungsfall erforderlich, damit die bei Außenterminen befindlichen Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes unverzüglich zusätzliche Leitungsfunktionen auf der Wache übernehmen können.

 

Mannschaftstransportfahrzeug:

Die Beschaffung eines Kleinbusses mit 9 Plätzen (1 Fahrer/8 Passagiere), Warnanlage (Blaulicht/Warnanlage) und Lautsprecheranlage zur Warnung der Bevölkerung ist geplant.

Die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst wird seit einigen Jahren in Kooperation mit der Stadt Köln durchgeführt. Regelmäßige Ausbildungsstätte ist die Feuerwehrschule der Berufsfeuerwehr Köln in der Scheibenstraße 13 in Köln-Weidenpesch. Arbeitsbeginn der Brandmeisteranwärter während der auswärtigen Ausbildungsabschnitte ist auf der Feuerwache Süd, dort wird den Auszubildenden ein Mannschaftstransportfahrzeug / Warnfahrzeug (MTF) aus dem Pool der Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr Leverkusen zugewiesen. Dieses Verfahren wird durch die Ausbildung zum Rettungssanitäter und die beiden Wachpraktika unterbrochen, da diese Ausbildungsabschnitte bei der Berufsfeuerwehr Leverkusen durchgeführt werden.

Durch die inzwischen regelmäßig stattfindende Einstellung weiterer Brandmeisteranwärter jeweils zum 01.10. jeden Jahres kommt es zu Überschneidungen im Ausbildungsverlauf der verschiedenen Lehrgänge. Hinzukommt, dass durch die Einführung des Berufsbildes des Notfallsanitäters und die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in den kommenden Jahren ein Großteil unserer Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr entsprechend in Solingen nachgeschult werden muss.

 

Somit steht der Feuerwehr Leverkusen bis auf wenige Wochen im Jahr grundsätzlich ein Einsatzfahrzeug nicht zur Verfügung.

 

Zurzeit sind alle MTF der Feuerwehr gleichzeitig als Warnfahrzeuge ausgestattet und dienen zur Warnung der Bevölkerung. Dass eines dieser Warnfahrzeuge im Jahresverlauf fast durchgängig nicht zur Verfügung steht erschwert die Warnung der Bevölkerung.

 

Das neue Fahrzeug wird ebenfalls als Warnfahrzeug ausgestattet sein, um im Bedarfsfall als Ausfallreserve der bereits vorhandenen Warnfahrzeuge zu dienen.

 

Gerätewagen-Logistik 2:

Der zur Beschaffung anstehende Gerätewagen-Logistik 2 (GW-L2) wird dringend zur Erfüllung des vom Land NRW verfügten ABC-Schutz-Konzeptes Teil 4 „Geräte-Dekontaminationsplatz NRW“ (G-Dekon NRW) benötigt.

 

Geräte-Dekontamination ist die Dekontamination von Geräten einschließlich abgelegter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Fahrzeugen und anderen Ausrüstungsgegenständen.

 

Ursächlich für ABC-Schadenslagen mit großflächigen Kontaminationen können beispielhaft

-           eine großflächige Freisetzung von gefährlichen chemischen Stoffen nach einem Industriestörfall, Transportunfall, Naturereignis (z. B. Hochwasser), die Freisetzung radioaktiver Stoffe

-           die Dekontamination bei Tierseuchen

sein.

 

Bei solchen Ereignissen können Einsatzfahrzeuge der Gefahrenabwehr beim Aufenthalt in einem schadstoffbelasteten Gebiet kontaminiert werden. Um beim Verlassen eines solchen Gebietes eine Kontaminationsverschleppung auszuschließen, ist es zwingend erforderlich, die kontaminierten Fahrzeuge (einschließlich Mannschaft) vorher zu dekontaminieren. Zu diesem Zweck ist die Vorhaltung mobiler Anlagen zur Fahrzeug- / Gerätedekontamination, die geeignet sein sollen, pro Stunde planerisch mindestens einen Löschzug (mit vier Einsatzfahrzeugen) zu dekontaminieren, erforderlich.

 

Dazu ist sowohl eine Geräte-Dekontamination (G-Dekon) als auch eine Personal-Dekontamination (P-Dekon) für das Einsatzpersonal der Feuerwehr und andere unter Schutzkleidung eingesetzte Personen durchzuführen. Für die Personaldekontamination steht ein bundeseigenes Fahrzeug zur Verfügung.

 

 

Zu 2.

Einstellung der besonderen Mittelfreigabe

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 (Erlass der Haushaltssatzung) wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Aufhebung des Sperrvermerkes durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Aufhebung des Sperrvermerkes kann die Freigabe der Mittel für die Ausschreibungen erfolgen.

 

Seit 2010 wurden aufgrund des o. g. Ratsbeschlusses folgende Vorlagen erstellt, vorgelegt und beschlossen, die die Aufhebung des Sperrvermerkes zur Freigabe der Mittel zur Fahrzeugbeschaffung beinhalteten.

 

Nr. 0847/2010           vom 10.12.2000        Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2011

Nr. 1610/2011           vom 26.04.2011        Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2012

Nr. 1970/2012           vom 17.12.2012        Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2013

Nr. 2495/2013           vom 13.11.2013        Fahrzeuge für das Haushaltsjahr 2014

und diese Vorlage.

 

Die Vorlagen wurden jeweils einstimmig bzw. in en-Bloc-Abstimmungen angenommen. Die Notwendigkeit der Fahrzeugbeschaffungen wird jeweils im Rahmen der Mittelanmeldungen ausführlich mit dem Fachbereich Kämmerei besprochen. Der Rat gibt in allen anderen Fällen die Investitionsmaßnahmen für den Fachbereich Feuerwehr durch die Annahme des Haushaltes frei. Wegen des aus den Vorlagen entstehenden Aufwandes für Rat und Verwaltung wird die separate Aufhebung des Sperrvermerkes für die Mittelfreigabe für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen aufgehoben und der Beschluss des Rates vom 22.03.10 in diesem Punkt aufgehoben.

 

Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 (Erlass der Haushaltssatzung):

„Rf. Ballin-Meyer-Ahrens beantragt in der Anlage 3 (Auszahlungen) zur Vorlage 0337/2010 für die Positionen 55 (Feuerwehr - Anschaffung Fahrzeuge (über 410 €)) und 196a (Generalsanierung Bielerthalle) einen Sperrvermerk festzuschreiben, der je nach Sachverhalt durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss aufzuheben ist.  Rh. Schoofs spricht dagegen und beantragt die Sanierung der Bielerthalle aus dem Gesamthaushalt herauszulösen und für diesen Punkt in Einzelabsprache mit dem Regierungspräsidenten eine vorzeitige Genehmigung zu erwirken. „

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Holtzschneider, Feuerwehr, 0214/7505-370

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beschaffung von:

1 Stück Rüstwagen RW                                                   Kosten           500.000 Euro

1 Stück Klein PKW für den VB                                        Kosten            20.000 Euro

1 Stück Mannschaftstransportwagen                            Kosten            50.000 Euro

1 Stück Gerätewagen Logistik Größe 2                         Kosten           250.000 Euro

Gesamt:                                                                                                       820.000 Euro

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

AiB 97000008

Finanzstelle 37000265012003

Finanzposition 782600

Davon 250.000 € für den Gerätewagen Logistik als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2016 dem Zeitpunkt der Kassenwirksamkeit.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Ausgaben von ca. 1.000 € für KFZ-Versicherung, Wartung und Treibstoff für den Klein PKW und den MTF bei einer Inbetriebnahme im 4. Quartal 2015.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Es werden Folgekosten von 10.000 € jährlich für alle vier Fahrzeuge ganzjährig erwartet für Versicherung, Wartung, TÜV und Treibstoff bei einer erwarteten Inbetriebnahme des Rüstwagens und des Gerätewagens im Jahr 2016.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Kosten für den Klein-PKW des Vorbeugenden Brandschutzes werden Teil der Gebührensatzung.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[nein]

[ja]

[[nein]

 

Die zu beschaffenden Fahrzeuge müssen den aktuellen Zulassungsvorschriften und den Umweltschutzvorgaben der Stadt entsprechen und sind im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen einer Lebenszykluskostenanalyse mit der Gewichtung zu Umweltfragen zu unterziehen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst zum Nachtragstermin gefertigt werden, da noch die Ausschreibungen anderer Feuerwehren für den Rüstwagen abgewartet wurden, um den Mittelansatz abzugleichen und evtl. spätere Änderungen zu vermeiden.