Betreff
Vorschlag zur Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Investitions- und Bauausschuss sowie den Finanzausschuss des Wupperverbandes
Vorlage
2015/0579
Aktenzeichen
201-01-52-03-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Verbandsversammlung des Wupperverbandes vor, die nachfolgend aufgeführten Personen als Mitglieder/stellvertretende Mitglieder in den Finanzausschuss bzw. Investitions- und Bauausschuss des Wupperverbandes zu wählen:

 

a) Investitions- und Bauausschuss

 

Mitglied                                  stellvertretendes Mitglied

 

Herwig, Wolfgang                Terlinden, Dirk

 

 

b) Finanzausschuss

 

Mitglied                                  stellvertretendes Mitglied

Schiefer, Rainer (CDU)      Krampf, Martin (SPD)

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Gem. § 9 der Satzung des Wupperverbandes kann die Verbandsversammlung des Wupperverbandes Ausschüsse mit beratender Funktion bilden. In den Ausschüssen soll jede Mitgliedergruppe vertreten sein. Nähere Einzelheiten zur Bildung der Ausschüsse und zum Verfahren regelt § 13 Abs. 1 der von der Verbandsversammlung beschlossenen Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und deren Ausschüsse, wonach die Verbandsversammlung einen Finanzausschuss sowie einen Investitions- und Bauausschuss bildet. Jeder Ausschuss hat 13 Mitglieder, wovon die kreisfreien Städte insgesamt 4 Mitglieder stellen. Für jedes Ausschussmitglied kann ein stellvertretendes Ausschussmitglied gewählt werden, das der gleichen Mitgliedergruppe angehören muss wie das Ausschussmitglied, das es vertritt.

 

Die Amtszeit für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder beider Ausschüsse endet im Dezember 2015. In der Verbandsversammlung am 10.12.2015 sind daher der Investitions- und Bauausschuss sowie der Finanzausschuss neu zu wählen.

 

Als Ausschussmitglied und stellvertretendes Ausschussmitglied kann gewählt werden, wer Delegierter der Verbandsversammlung sein kann, d. h. wer gem. § 13 Abs. 1 des Wupperverbandsgesetzes selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört.

 

Die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

Zurzeit ist die Stadt Leverkusen in den genannten Ausschüssen wie folgt vertreten:

 

a)         Investitions- und Bauausschuss

Mitglied                                  stellvertretendes Mitglied

Herwig, Wolfgang                Gerlich, Reinhard

 

 

b)        Finanzausschuss

Mitglied                                  stellvertretendes Mitglied

Schiefer, Rainer                   Pockrand, Wolfgang

 

Die Stadt Leverkusen besitzt für die Ausschussbesetzung im Wupperverband kein direktes Wahl- bzw. Entsenderecht, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht. Analog der bisherigen Regelung schlägt die Verwaltung vor, zumindest für die Wahl in einen der beiden genannten Ausschüsse – den Investitions- und Bauausschuss – mit Herrn Herwig einen Beschäftigten der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) vorzuschlagen, um den Kontakt zwischen Wupperverband und TBL auch weiterhin zu fördern. Herr Gerlich steht zur Wahl als stellvertretendes Mitglied in den Investitions- und Bauausschuss nicht mehr zur Verfügung, da er ab dem 01.06.2015 in die Freizeitphase der Altersteilzeit eintritt. Es wird vorgeschlagen, Herrn Dirk Terlinden als stellvertretendes Mitglied für den Investitions- und Bauausschuss vorzuschlagen.

 

Für den Finanzausschuss benennen die CDU-Fraktion Herrn Rainer Schiefer als Mitglied und die SPD-Fraktion Herrn Martin Krampf als stellvertretendes Mitglied. Beide sind Mitglieder der Verbandsversammlung.