Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt das beigefügte Leitbild „Grün“ (Anlage 1).
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise.
3. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung des Leitbildes und der unter Punkt 2 dargestellten Maßnahmen verbundene personelle und finanzielle Ressourcenbereitstellung, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Märtens Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt
hat am 29.09.2014 ein Leitbild zum „Schutz des Grünbestandes“ beschlossen, das
von der Verwaltung zu entwickeln und in geeigneter Weise zu veröffentlichen
ist.
1. Leitbild
Das vorliegende
Leitbild (Anlage 1) umfasst und beschreibt einerseits die Selbstverpflichtung
der Stadt zum Schutz des öffentlichen Grünbestandes und stellt andererseits
eine Angebotsstruktur für freiwilliges Engagement zum Schutz des privaten
Grünbestandes. Diese richtet sich an die Leverkusener Zivilgesellschaft.
Während die
Aufgabenstellung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Grünbestandes auf
öffentlichen Flächen der Stadt (Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen und Straßen)
bereits in weiten Teilen dem entworfenem Leitbild entspricht und in dieser Form
noch mal anschaulich für die Leverkusener sichtbar gemacht wird, stellen die Angebote
für ein freiwilliges Engagement einen neuen Baustein im Aufgabenportfolio der
Stadt dar. Privatpersonen wie Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit haben,
ihrem Interesse und ihrer Mitverantwortung am nachhaltigen Schutz des privaten
Grünbestandes im Stadtgebiet Ausdruck zu verleihen.
2. Weitere Vorgehensweise
Um das Leitbild als
richtungsweisende Rahmenvorstellung in Leverkusen zu realisieren, sollen die
nachfolgenden drei Bausteine zur weiteren Vorgehensweise helfen, das Leitbild
mit Leben zu füllen.
2.1 Öffentlichkeitsarbeit
Die Einführung und Veröffentlichung des
Leitbildes ist in folgenden Schritten geplant:
o
Vorstellung
des Leitbildes in den örtlichen Medien
o
Einrichtung
einer eigenen Seite auf der städtischen Homepage
Die derzeit bestehenden Angebote und
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Grün in Leverkusen“
werden unter Berücksichtigung der Angebote der Natur- und Umweltinstitutionen
in der Stadt gebündelt auf der städtischen Homepage platziert.
o
Separate
Informationsgelegenheit für Wohnungsgesellschaften, Haus & Grund
Leverkusen, Bauträger, städtische Partner im Klima- und Umweltschutz
Nach Bekanntmachung
soll das Leitbild in der Öffentlichkeit durch folgende Maßnahmen kontinuierlich
beworben werden:
o
Fortwährende
Berichterstattung auf der städtischen Homepage über Engagementmöglichkeiten der
Bürgerinnen und Bürger
o
Nutzung
der unterschiedlichen Kommunikationsmedien wie z. B. städtischen Newsletter,
Facebook, Lust auf Leverkusen-Seite, Informationszeitschriften („GL & LEV
kontakt“, „Made in Leverkusen“, etc.)
o
Teilnahme
an Großveranstaltungen in der Stadt mit einem Infostand
o
Öffentlichkeitswirksame
Aktionen und Kampagnen (z. B. am Tag des Baumes)
Diese sollen die
derzeit ca. 100 Patenschaftsflächen (z. B. Baumbeete) im Stadtgebiet, die von
den Bürgerinnen und Bürger nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtgrün
gepflegt werden könnten, einbeziehen.
2.2 Budget
Im städtischen
Haushalt wird ein Budget „Freiwilliges Engagement zum Baumschutz in Leverkusen“
eingerichtet, das aus Spenden der Leverkusener Bevölkerung und
Unternehmerschaft gespeist wird. Aus dem Budget werden Neupflanzungen von
Bäumen in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Projekte
und Aktionen im Rahmen des Leitbildes „Grün“ (z. B. Ausbau des Obstwanderwegs,
Baumpatenschaften, Aktionen zum Tag des Baumes am 25. April eines Jahres)
finanziert.
Ggf. werden
Privatpersonen - unter bestimmten noch festzulegenden Voraussetzungen – bei der
Durchführung erforderlicher Pflege- und Sanierungsmaßnahmen an besonders
erhaltenswerten Bäumen aus dem Budget finanziell unterstützt, wie dies bereits
bei Naturdenkmalen praktiziert wird.
Die Spenden
erhalten dementsprechend eine Zweckbindung. Über die Ausgleichsmaßnahmen wird
auf der städtischen Homepage berichtet. Eine zusätzliche Rubrik weist auf Sponsoren
hin.
Als Startkapital
stellt die Stadt einmalig einen Betrag in Höhe von 1.500 € im Haushalt 2016
bereit.
2.3 Adressatengerechte Angebote
Die Stadt stellt
den verschiedenen Zielgruppen des Leitbildes Schritt für Schritt eine
Angebotsstruktur mit unterschiedlichen Engagementmöglichkeiten bereit. Neben
der auf Dauer angelegten Selbstverpflichtung zur vertraglichen Unterschutzstellung
eines Baumes auf dem eigenen Grundstück soll auch kurzfristiges Engagement
durch die Beteiligung an städtischen Projekten und Aktionstagen möglich sein.
Die Auswahl der Projekte erfolgt dabei unter Berücksichtigung
-
der
Zielgruppen: Bürger, Unternehmer, insbesondere Bauträger und Wohnungsgesellschaften
-
aktueller
Möglichkeiten der Inanspruchnahme vorhandener finanzieller
Unterstützungskulissen (öffentliche Förderungen, private Stiftungen, Sponsorenmittel)
und
-
der
Rahmenbedingungen für mögliche Kooperationen mit Dritten. Die Einbindung der
örtlichen Umwelt- und Naturschutzverbände und des NaturGut Ophoven spielt in
diesem Kontext eine zentrale Rolle.
Mit
Veröffentlichung des Leitbildes sollen die folgenden Angebote für ein
freiwilliges Engagement zeitnah auf
den Weg gebracht werden:
Angebote für
Grundstückseigentümer (-innen) in Leverkusen:
o
Grundstückseigentümer
können ihrem Interesse am Erhalt eines gesunden Baumbestandes in Leverkusen
Ausdruck verleihen und Verantwortung bei dieser Gemeinschaftsaufgabe übernehmen,
indem sie mit der Stadt eine vertragliche Vereinbarung zum Schutz und Erhalt
eigener Bäume eingehen (Vertrag siehe Anlage 2). Die Stadt bietet hierzu allen
Interessenten eine unterstützende Beratung in Form von Tipps und Hinweisen an
hinsichtlich der ökologischer Bedeutung der Gehölze, Bodenqualität,
Standortgerechtigkeit und Verkehrssicherheit.
Im Rahmen des Ortstermins erfolgt die
Aushändigung begleitenden Informationsmaterials (z. B.: Flyer zur Bedeutung von
Bäumen im Siedlungsbereich mit Tipps zur Pflege; Flyer des Justizministeriums
des Landes Nordrhein-Westfalen „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze
wissen sollten.“)
Als Anreiz für den Abschluss einer
Vereinbarung zum partnerschaftlichen Miteinander im Baumschutz in Leverkusen erhalten
Grundstückseigentümer bei Vertragsabschluss ein Gutscheinheft, das verschiedene
Gratis-Leistungen vorsieht. Das Heft wird nach Beschlussfassung im Rat
zusammengestellt und könnte z. B. einen Sack Bergischer Kompost bzw. Blumenerde
der AVEA, eine Flasche selbstgepresster Bio-Apfelsaft der NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln e.V., Teilnahme
an Verlosung einer „Anleitung zu einem fachgerechten Obstbaumrückschnitt“ durch
das NaturGut Ophoven beinhalten.
o
Auf
der städtischen Homepage wird eine Rubrik „Hinweise und Tipps für Grundstückseigentümer“
ergänzt.
o
Ein
Flyer wird Grundstückseigentümer und Mieter über die Bedeutung von Bäumen im
Siedlungsbereich mit Tipps zur Pflege und zum Schutz informieren und z. B. bei
Beratungen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
o
Eine
übersichtliche Listung der örtlichen Gartenbaubetriebe, die beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Nordrhein-Westfalen e. V. geführt sind, sowie der von der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zertifizierten Baumkontrolleure wird
auf die städtische Homepage mit Verlinkung auf die eigene Internetseite gesetzt
und soll den Grundstückseigentümern die Suche nach einem Fachunternehmen
erleichtern. Hierzu werden die Betriebe über ihren Dachverband und die
Baumkontrolleure über die Landwirtschaftskammer angeschrieben und über die neue
Plattform informiert. Ergänzend erhalten die Betriebe und Kontrolleure die
Möglichkeit, sich auf ein entsprechendes Handout setzen zu lassen, das
interessierten Grundstückseigentümern als Übersicht überreicht werden kann.
Angebote für
Bauträger und Wohnungsgesellschaften:
Häufig ist zur
Realisierung genehmigter Bauvorhaben die Beseitigung der auf dem betroffenen
Grundstück stehenden Gehölze erforderlich. Bauträger sollen nunmehr die Möglichkeit
erhalten, durch eine freiwillige Zahlung, die auch in Form einer
Sponsoringleistung abgewickelt werden kann, die wegfallende positive Wirkung
der Bäume für die Bewohner im Stadtgebiet soweit wie möglich auszugleichen und
damit einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Grünbestandes in
der Stadt zu leisten. Diese Zahlungen sind freiwillig und als ergänzendes
Angebot zu den rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen zu verstehen.
Die örtlichen
Bauträger und Wohnungsgesellschaften erhalten mit Veröffentlichung des
Leitbildes Grün einmalig ein Informationsschreiben zum neuen Angebot der Verwaltung
mit Hintergrundinformationen und Ansprechpartnern. Die Verwaltung lädt darüber
hinaus zu einem Informationsgespräch ein, in dem die Bedarfe der Gesellschaften
(z. B. Unterstützung bei der Information der Bevölkerung bzw. der Mieter über
Baumfällungen, Hilfestellung bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen,
etc.) erfragt und ggf. in das städtische Angebotsportfolio zum Baumschutz aufgenommen.
Neben diesen Angeboten zum kommunalen Baumschutz werden in den folgenden
Jahren Projekte und Kampagnen gefahren, die das Thema in der Stadt präsent halten.
In diesem Rahmen werden auch die im Ratsbeschluss vom 29.09.2014 zum Antrag Nr.
2768/2014 unter Punkt 3 aufgeführten Maßnahmen geprüft und umgesetzt.
3. Personelle und finanzielle Ressourcenbereitstellung
a.) Schaffung eines zusätzlichen Stundenvolumens
von 20,5 Std./W im Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales für die
Sachbearbeitung „Projektmanagement Leitbild Grün“
b.) Schaffung eines zusätzlichen Stundenvolumens
von 20,5 Std./W im Dezernat für Planen und Bauen für die technische Sachbearbeitung
„Beratung Leitbild Grün“
c.)
Im
Haushalt 2016 wird einmalig ein Betrag in Höhe von 1.500 € als Startkapital für
das künftige Budget „Freiwilliges Engagement zum Baumschutz in Leverkusen“ bereitgestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute
Kommoß, Dezernat III
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Rat beschloss am 29.09.2014 (Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2014, Nr. 2768/2014) ein Leitbild zum „Schutz des Grünbestandes“, das von der Verwaltung zu entwickelt ist. Die Konzepterstellung hierzu sollte im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen erfolgen.
Der Erhalt des Grünbestandes im Siedlungsbereiche ist aufgrund der zahlreichen Positivwirkungen von Bäumen ein zentraler Baustein im kommunalen Klimaschutz, zu dem sich die Stadt mit Teilnahme am European Energy Award® seit 2010 verpflichtet hat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wird im Zuge der Mittelanmeldungen in die Haushaltsberatungen 2016 eingebracht.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
1.)
1.500
€ Startkapital, Bereitstellung in 2016
2.)
Personalkosten
Stelle „Projektmanagement Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)
3.)
Personalkosten
„Technische Sachbearbeitung Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Personalkosten „Projektmanagement Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)
Personalkosten „Technische Sachbearbeitung Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Bei der Umsetzung sind in
finanzieller Hinsicht die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und der HSP -
Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung zu beachten.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
|
|
[X] |
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Information und Konsultation der Bürgerinnen und
Bürger erfolgt in den in der Vorlage, S. 4, skizzierten Schritten. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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[X] |
Der Schutz erhaltenswerter Bäume und Sträucher
ist als langfristige Maßnahme zum kommunalen Klimaschutz dem
Aufgabenportfolio der Stadt zuzuordnen. |