- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Im Rahmen der
durch die Gesellschafter Stefan Lämmle und RELOGA Holding
GmbH & Co. KG geplanten Veräußerung von
Geschäftsanteilen an der Lämmle
Recycling GmbH werden den städtischen
Vertretern in den Organen der
RELOGA Holding GmbH & Co. KG nach § 113
Abs. 1 GO NRW folgende
Weisungen erteilt:
1.1. Der Veräußerung von 10% der Geschäftsanteile an der Lämmle
Recycling GmbH an die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von
mindestens 620.000 € zuzustimmen.
1.2. Auf die Ausübung des der RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Zuge
der Veräußerung von 30% der Geschäftsanteile an der Lämmle Recycling GmbH an
die Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle
zustehenden Vorkaufsrechts zu verzichten.
1.3. Dem künftigen Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 4 % an
der Lämmle Recycling GmbH im Fall der Veräußerung von weiteren 8 % der
Geschäftsanteile durch den Mitgesellschafter Stefan Lämmle bereits jetzt
zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs.
1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.
gezeichnet: In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Es wird auf die nichtöffentliche Anlage 1 verwiesen, die als Vorlage in der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG am 26.06.2015 behandelt wird. Für Rückfragen steht ein Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 15.06.2015 zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0582
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ FB 20/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [ |
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[ |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [ |
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[ |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die als Anlage beigefügte Vorlage hat die Verwaltung am 18.05.2015 per Mail von der RELOGA erhalten. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 22.06.2015 ist notwendig, um noch vor der Sommerpause die sich anschließenden Verfahrensschritte, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW, einleiten zu können.