Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 25.06.2015 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass
· die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Jahresabschluss 2014 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und
· unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 1.425.552.267,81 € fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung aus dem Jahresabschluss 2014.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet:
Buchhorn Johanns
1. Prüfauftrag
Die Stadt Leverkusen hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GO NRW) i. V. m. § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2014 wurde vom Kämmerer am 27.03.2015 aufgestellt und vom Oberbürgermeister am 28.03.2015 bestätigt. Er wurde als Dringlichkeitsentscheidung beschlossen und dem Rat zur Sitzung am 11.05.2015 vorgelegt, der ihn dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss – vorbehaltlich seiner Beschlussfassung am 13.08.2015 – und der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung haben den Jahresabschluss der Stadt Leverkusen zum 31. Dezember 2014 gemäß § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
2. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss 2014 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen und wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt.
Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen wurden beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und stellt die zum Zeitpunkt seiner Erstellung absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 ist der Vorschlag verbunden, den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 57.000.989,14 € durch die allgemeine Rücklage zu decken.
Auf eine Stellungnahme nach § 101 Absatz 2 GO NRW zum vorliegenden Prüfbericht haben der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer verzichtet.
Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2014, zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung einschl. Lagebericht sind dem beigefügten Prüfungsbericht sowie den Erläuterungen und Hinweisen zum geprüften Jahresabschluss 2014 zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 13.08.2015 mit dem Jahresabschluss 2015 befassen und sich ggfs. mit einem (im Entwurf beigefügten) Testat, das von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen wäre, dem Prüfungsergebnis anschließen.
3. Wesentliche Eckdaten des Jahresabschlusses 2014
Der Lagebericht enthält nach Auffassung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung folgende Kernaussagen, die mit den bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln, das die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen:
- Die
Ertragslage der Stadt Leverkusen hat sich 2014 gegenüber der Planung wesentlich
verschlechtert.
Im Ergebnisplan hatte der Rat der Stadt Leverkusen für 2014 einen Jahresfehlbetrag von rd. 31,97 Mio. € beschlossen. Der Jahresabschluss 2014 weist tatsächlich einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 57 Mio. € aus. Dies ist eine Verschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan 2014 von rd. 25 Mio. €. Erstmals seit Einführung des NKF fällt der Abschluss schlechter als die Planung aus.
- Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2014 rd. 1.425,5 Mio. €.
- Das Eigenkapital verringert sich nach der Entnahme zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages 2014, beträgt dann rd. 291,2 Mio. € und hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 nahezu halbiert.
- Weitere Informationen zum Jahresabschluss 2014 können dem beigefügten geprüften Jahresabschluss 2014 sowie dem Prüfbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zum Jahresabschluss 2014 entnommen werden.
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2014 sowie der umfangreich geprüfte Jahresabschluss 2014 wird den Fraktionen und Gruppen als Druckstück zur Verfügung gestellt.
Die Mandatsträger haben die Möglichkeit, die Unterlagen im Ratsinformationssystem Session im Internet oder in den Geschäftsstellen einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0595
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte/ 14 / 0214 406
14 16.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 stellt nach § 96 GO NRW eine Pflichtaufgabe dar.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht erforderlich
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine unmittelbaren Auswirkungen aus der Vorlage. Die Vorlage stellt nur die Ergebnisse des Jahresabschlusses fest.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)