Betreff
Positionierung zu den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA
- Bürgerantrag vom 22.05.15
Vorlage
2015/0596
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rat der Stadt Leverkusen bereits gemäß seinem Beschluss vom 01.12.2014 in vollem Umfang der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. vom Oktober 2014 (Anlage 1 der Vorlage) angeschlossen hat. Eine darüber hinaus gehende Positionierung im Sinne des Bürgerantrages kann der Ausschuss nicht empfehlen. Der Bürgerantrag wird somit als erledigt angesehen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 22.05.2015 (s. Anlage 2) regt der Petent an, dass der Rat der Stadt Leverkusen sich zu den Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TiSA positioniert und sich an die Landes- und Bundesregierung, die Abgeordneten des Land- und Bundestages und des Europäischen Parlaments wendet.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 5 beigefügt.

 

Die Thematik des Antrags ist eine allgemeine politische Fragestellung, die letztendlich außen- und wirtschaftspolitisch auf Bundesebene entschieden werden muss.

 

Im Lichte des in der Anlage 3 beigefügten Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ist aus Sicht der Verwaltung dennoch eine inhaltliche Diskussion in den kommunalen Gremien zulässig. Inhaltlich wird auf den Ratsbeschluss vom 01.12.2014 (s. Anlage 4) verwiesen, durch den sich der Rat in vollem Umfang der Stellungnahme des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. angeschlossen hat.

 

Der Deutsche Städtetag wurde entsprechend über den Ratsbeschluss informiert. Diese Positionierung wird auch weiterhin vertreten.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 18.06.15 den Bürgerantrag einstimmig zur Beratung und Entscheidung in den Rat am 22.06.15 verwiesen.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 22.06.15 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.