Betreff
Öffnung des Freibads Wiembachtal für Frühschwimmer
- Bürgerantrag vom 18.05.15 m. Erg. v. 29.05.15
Vorlage
2015/0601
Aktenzeichen
011-12-11-sc/wb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, das Freibad Wiembachtal in den Sommerferien bei gutem Wetter montags bis freitags von 6:30 bis 8:00 Uhr für Frühschwimmer zu öffnen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 18.05.2015 und ergänzendem Schreiben vom 29.05.2015 (s. Anlage 1) regt der Petent an, das Freibad Wiembachtal von montags bis freitags in der Zeit von 6:30 bis 8:00 Uhr für Frühschwimmer zu öffnen und macht hierzu einige Vorschläge, wie dies realisiert werden könnte.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden zusammen mit den eingereichten Unterschriftslisten den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 mit der Vorlage Nr. 2015/0472 eine neue „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ ab 16.05.2015 beschlossen. Hierbei wurde unter anderem auch vorgesehen, die bisherige Öffnungszeit in der Freibadsaison von montags bis freitags von 6:30 bis 19:30 Uhr auf eine Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zu reduzieren. Die Frühschwimmer können weiterhin im Hallenbad von montags bis freitags in der Zeit von 6:30 bis 8:00 Uhr schwimmen.

 

Um in der Freibadsaison flexibel reagieren zu können, hat der Sportpark Leverkusen (SPL) ein externes Dienstleistungsunternehmen mit der Personalgestellung (Rettungsschwimmer) beauftragt. Über diesen Dienstleister wird das gesamte erforderliche Fachpersonal, welches für die Freibadsaison erforderlich ist, abgewickelt. Hierdurch ist sichergestellt, dass der SPL, je nach Wetterlage flexibel bei einer Vorlaufzeit von 24 Stunden reagieren kann. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle haben für den SPL weder organisatorische noch finanzielle Auswirkungen. 

 

Die Personalgestellung durch den externen Dienstleister ist mit dem Personalrat der Stadt Leverkusen abgestimmt.

 

Für den normalen Freibadbetrieb außerhalb der Schulferien ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter des SPL in der Schwimmhalle das Frühschwimmen in der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr beaufsichtigen. Für das anschließend beginnende Schulschwimmen ist in der Schwimmhalle kein Aufsichtspersonal des SPL erforderlich, weil die Schulen die Beaufsichtigung in eigener Verantwortung übernehmen. Daher wechselt das Aufsichtspersonal des SPL ab 8:00 in das Freibad.

Dies hat den Vorteil, dass das Freibad quasi im Einschichtbetrieb betrieben werden kann. Erst am Nachmittag um 13:30 Uhr beginnt im Freibad die zweite Schicht mit dem Fachpersonal des Personaldienstleisters.

 

Wenn das Frühschwimmen außerhalb der Schulferien im Freibad in der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr ebenfalls angeboten werden soll, ist zwangsläufig eine zweite Schicht (7,5 Stunden pro Tag) erforderlich, die dann durch den Personaldienstleister abzudecken ist, denn nur für das Frühschwimmen, mit Vorbereitung ca. 2 Stunden, wird durch den Personaldienstleister kein Fachpersonal bereitgestellt.

 

Innerhalb der Sommerferien würden täglich 2 Mehrstunden anfallen, die zusätzlich durch den Personaldienstleister abgedeckt werden müssten.

 

Wenn das Frühschwimmen, wie bisher beabsichtigt, ausschließlich im Hallenbad stattfindet und nicht noch zusätzlich auch im Freibad angeboten wird, können Personalkosten in Höhe von netto rd. 6.100 € eingespart werden.

 

Besucherzahlen:

 

Im Durchschnitt kommen in der Schwimmhalle über den Zeitraum von 6:30 bis 8:00 Uhr verteilt ca. 40 bis 45 Badegäste zum Frühschwimmen. Nicht alle nutzen den gesamten Zeitraum. Dabei halten sich einige im Schwimmerbecken (Wassertemperatur ca. 26 °C) auf, andere gehen auch oder ausschließlich in das Lehrschwimmbecken (Wassertemperatur ca. 31 °C).

 

Die Freibadaußenbecken haben bei mäßiger Witterung eine Wassertemperatur von ca. 20°C bis 22°C. Der Temperaturunterschied zu den Wassertemperaturen in der Schwimmhalle ist gravierend und quasi nur etwas für „Hartgesottene“.

 

Erfahrungsgemäß nutzten in der Vergangenheit 6 bis 8 Badegäste aus diesem Besucherstamm auch bei mäßigem Wetter das Freibadaußenbecken. Bei Regenwetter waren es noch deutlich weniger. Ist das Wetter schön und die Außentemperatur angenehm, gehen bis zu 15 Badegäste aus dem Besucherstamm in das Freibadaußenbecken. Entsprechend weniger nutzen dann das Schwimmangebot in der Schwimmhalle.

 

Hinzu kommen 5 bis 8 Badegäste, die, jedoch witterungsbedingt, bisher ausschließlich in der Freibadsaison das Frühschwimmangebot im Freibadaußenbecken nutzen.

 

Vorschläge des Petenten:

 

Zu den Vorschlägen des Petenten betreffend des Frühschwimmens wird wie folgt Stellung genommen:

 

1. Frühschwimmen im Freibad nur an drei Wochentagen:

 

Hierdurch entstehen Personalkosten in Höhe von netto rd. 3.700 €. Eine Umsetzung wird daher nicht befürwortet.

 

2. Montag, Mittwoch und Freitag Frühschwimmen im Freibad, Dienstag und Donnerstag Frühschwimmen im Hallenbad oder umgekehrt:

 

Bei dieser Variante ist folgendes zu bedenken:

 

-       Es gibt an jedem Wochentag 6 bis 8 Badegäste im betagten Alter, die sich ausschließlich im Lehrschwimmbecken (31°C) in der Schwimmhalle aufhalten.

-       Es gibt mindestens 20 Badegäste, die sich grundsätzlich nur in der Schwimmhalle aufhalten.

-       Es gibt Badegäste, die jeden Tag zum Frühschwimmen oder nur an bestimmten Wochentagen kommen.

-       90 % der Badegäste, die am Frühschwimmen teilnehmen, haben eine Jahreskarte.

-       Bei schlechtem Wetter ist das Freibad auch für die Frühschwimmer geschlossen.

 

Es ist davon auszugehen, dass bei dieser Variante deutlich mehr Beschwerden eingehen werden, da das Frühschwimmen im Freibad nicht für alle Frühschwimmer eine Alternative ist.

 

3. Frühschwimmen im Freibad in der Zeit von 06:30 – 07:15 Uhr und in der Schwimmhalle von 07:15 – 08:00 Uhr oder umgekehrt:

 

Dies ist organisatorisch nicht umsetzbar, da das Aufsichtspersonal den jeweiligen Bereich nur verlassen darf, wenn sichergestellt ist, dass kein Besucher mehr die Schwimmbecken nutzen kann. Das heißt, auch der Dusch- und Umkleidebereich muss verlassen sein. Auf der anderen Seite muss das Aufsichtspersonal bereit stehen, sobald der Dusch- und Umkleidebereich freigegeben wird.

 

Zu bedenken ist auch, dass der größte Anteil der Frühschwimmer ausschließlich das Angebot in der Schwimmhalle nutzt. Eine zeitliche Einschränkung fände hier sicherlich keine Zustimmung.

 

Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass das Freibad bei schlechtem Wetter ganztägig geschlossen bleibt. Somit könnte in diesem Fall auch kein Frühschwimmen stattfinden.

 

4. Aufteilung des vorhandenen Aufsichtspersonals (2 Mitarbeiter des SPL) in der Zeit von 06:30 Uhr bis 08:00 Uhr auf die Schwimmhalle und das Freibad:

 

Aus Sicherheitsgründen ist dies nicht möglich, da grundsätzlich in der Schwimmhalle zwei Mitarbeiter in der Aufsicht eingeteilt sein müssen. Sollte ein Mitarbeiter aufgrund eines Schwimmunfalls oder einer technischen Störung gebunden sein, muss ein Mitarbeiter weiterhin als Wasseraufsicht bereit stehen.

 

Bei einer Aufteilung der beiden Mitarbeiter auf die Schwimmhalle und das Freibad wäre dies nicht mehr möglich. Hier würde zwangsläufig ein Organisationsverschulden vorliegen.

 

Im Kombibetrieb, Schwimmhalle und Freibad, sind mindestens 3 Personen in der Aufsicht erforderlich.

 

Alternativlösung der Verwaltung:

 

Um weiterhin ein Frühschwimmen im Freibad Wiembachtal zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung folgende Alternative vor:

 

Das Frühschwimmen im Freibad wird ausschließlich in den Sommerferien angeboten. Hierdurch fallen lediglich 2 Mehrstunden pro Tag an, da der Personaldienstleister in den Sommerferien ohnehin um 08:00 Uhr Personal bereitstellen muss. In diesem Fall entstehen Mehrkosten für den Personaleinsatz in Höhe von netto rd. 1.250 €.

 

Hierbei ist zu beachten, dass das Freibad bei schlechter Witterung auch in den Sommerferien geschlossen bleibt. Dann würde das Frühschwimmen im Freibad ausfallen.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 18.06.15 den Bürgerantrag einstimmig zur Beratung und Entscheidung in den Rat am 22.06.15 verwiesen.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 22.06.15 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.