- Bürgerantrag vom 18.05.15 m. Erg. v. 29.05.15
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, das Freibad Wiembachtal in den Sommerferien bei gutem Wetter montags bis freitags von 6:30 bis 8:00 Uhr für Frühschwimmer zu öffnen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.05.2015 und ergänzendem Schreiben vom 29.05.2015 (s. Anlage 1) regt der Petent an, das Freibad Wiembachtal von montags bis freitags in der Zeit von 6:30 bis 8:00 Uhr für Frühschwimmer zu öffnen und macht hierzu einige Vorschläge, wie dies realisiert werden könnte.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden zusammen mit den eingereichten Unterschriftslisten den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 mit der Vorlage Nr. 2015/0472 eine
neue „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal
des Sportpark Leverkusen“ ab 16.05.2015 beschlossen. Hierbei wurde unter
anderem auch vorgesehen, die bisherige Öffnungszeit in der Freibadsaison von
montags bis freitags von 6:30 bis 19:30 Uhr auf eine Zeit von 8:00 bis 18:00
Uhr zu reduzieren. Die Frühschwimmer können weiterhin im Hallenbad von montags
bis freitags in der Zeit von 6:30 bis 8:00 Uhr schwimmen.
Um in der
Freibadsaison flexibel reagieren zu können, hat der Sportpark Leverkusen (SPL)
ein externes Dienstleistungsunternehmen mit der Personalgestellung (Rettungsschwimmer)
beauftragt. Über diesen Dienstleister wird das gesamte erforderliche
Fachpersonal, welches für die Freibadsaison erforderlich ist, abgewickelt.
Hierdurch ist sichergestellt, dass der SPL, je nach Wetterlage flexibel bei
einer Vorlaufzeit von 24 Stunden reagieren kann. Urlaubs- und
krankheitsbedingte Ausfälle haben für den SPL weder organisatorische noch
finanzielle Auswirkungen.
Die
Personalgestellung durch den externen Dienstleister ist mit dem Personalrat der
Stadt Leverkusen abgestimmt.
Für den normalen
Freibadbetrieb außerhalb der Schulferien ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter des
SPL in der Schwimmhalle das Frühschwimmen in der Zeit von 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr
beaufsichtigen. Für das anschließend beginnende Schulschwimmen ist in der
Schwimmhalle kein Aufsichtspersonal des SPL erforderlich, weil die Schulen die
Beaufsichtigung in eigener Verantwortung übernehmen. Daher wechselt das
Aufsichtspersonal des SPL ab 8:00 in das Freibad.
Dies hat den
Vorteil, dass das Freibad quasi im Einschichtbetrieb betrieben werden kann.
Erst am Nachmittag um 13:30 Uhr beginnt im Freibad die zweite Schicht mit dem
Fachpersonal des Personaldienstleisters.
Wenn das
Frühschwimmen außerhalb der Schulferien im Freibad in der Zeit von 6:30 Uhr bis
8:00 Uhr ebenfalls angeboten werden soll, ist zwangsläufig eine zweite Schicht
(7,5 Stunden pro Tag) erforderlich, die dann durch den Personaldienstleister abzudecken
ist, denn nur für das Frühschwimmen, mit Vorbereitung ca. 2 Stunden, wird durch
den Personaldienstleister kein Fachpersonal bereitgestellt.
Innerhalb der
Sommerferien würden täglich 2 Mehrstunden anfallen, die zusätzlich durch den Personaldienstleister
abgedeckt werden müssten.
Wenn das Frühschwimmen,
wie bisher beabsichtigt, ausschließlich im Hallenbad stattfindet und nicht noch
zusätzlich auch im Freibad angeboten wird, können Personalkosten in Höhe von
netto rd. 6.100 € eingespart werden.
Besucherzahlen:
Im Durchschnitt
kommen in der Schwimmhalle über den Zeitraum von 6:30 bis 8:00 Uhr verteilt ca.
40 bis 45 Badegäste zum Frühschwimmen. Nicht alle nutzen den gesamten Zeitraum.
Dabei halten sich einige im Schwimmerbecken (Wassertemperatur ca. 26 °C) auf,
andere gehen auch oder ausschließlich in das Lehrschwimmbecken (Wassertemperatur
ca. 31 °C).
Die
Freibadaußenbecken haben bei mäßiger Witterung eine Wassertemperatur von ca.
20°C bis 22°C. Der Temperaturunterschied zu den Wassertemperaturen in der
Schwimmhalle ist gravierend und quasi nur etwas für „Hartgesottene“.
Erfahrungsgemäß
nutzten in der Vergangenheit 6 bis 8 Badegäste aus diesem Besucherstamm auch
bei mäßigem Wetter das Freibadaußenbecken. Bei Regenwetter waren es noch
deutlich weniger. Ist das Wetter schön und die Außentemperatur angenehm, gehen
bis zu 15 Badegäste aus dem Besucherstamm in das Freibadaußenbecken.
Entsprechend weniger nutzen dann das Schwimmangebot in der Schwimmhalle.
Hinzu kommen 5 bis
8 Badegäste, die, jedoch witterungsbedingt, bisher ausschließlich in der
Freibadsaison das Frühschwimmangebot im Freibadaußenbecken nutzen.
Vorschläge des
Petenten:
Zu den Vorschlägen
des Petenten betreffend des Frühschwimmens wird wie folgt Stellung genommen:
1. Frühschwimmen im
Freibad nur an drei Wochentagen:
Hierdurch entstehen
Personalkosten in Höhe von netto rd. 3.700 €. Eine Umsetzung wird daher nicht
befürwortet.
2. Montag, Mittwoch
und Freitag Frühschwimmen im Freibad, Dienstag und Donnerstag Frühschwimmen im
Hallenbad oder umgekehrt:
Bei dieser Variante
ist folgendes zu bedenken:
-
Es gibt
an jedem Wochentag 6 bis 8 Badegäste im betagten Alter, die sich ausschließlich
im Lehrschwimmbecken (31°C) in der Schwimmhalle aufhalten.
-
Es gibt
mindestens 20 Badegäste, die sich grundsätzlich nur in der Schwimmhalle aufhalten.
-
Es gibt
Badegäste, die jeden Tag zum Frühschwimmen oder nur an bestimmten Wochentagen
kommen.
-
90 %
der Badegäste, die am Frühschwimmen teilnehmen, haben eine Jahreskarte.
-
Bei
schlechtem Wetter ist das Freibad auch für die Frühschwimmer geschlossen.
Es ist davon
auszugehen, dass bei dieser Variante deutlich mehr Beschwerden eingehen werden,
da das Frühschwimmen im Freibad nicht für alle Frühschwimmer eine Alternative
ist.
3. Frühschwimmen im
Freibad in der Zeit von 06:30 – 07:15 Uhr und in der Schwimmhalle von 07:15 –
08:00 Uhr oder umgekehrt:
Dies ist
organisatorisch nicht umsetzbar, da das Aufsichtspersonal den jeweiligen
Bereich nur verlassen darf, wenn sichergestellt ist, dass kein Besucher mehr
die Schwimmbecken nutzen kann. Das heißt, auch der Dusch- und Umkleidebereich
muss verlassen sein. Auf der anderen Seite muss das Aufsichtspersonal bereit
stehen, sobald der Dusch- und Umkleidebereich freigegeben wird.
Zu bedenken ist
auch, dass der größte Anteil der Frühschwimmer ausschließlich das Angebot in
der Schwimmhalle nutzt. Eine zeitliche Einschränkung fände hier sicherlich
keine Zustimmung.
Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass das Freibad bei schlechtem Wetter ganztägig geschlossen bleibt. Somit könnte in diesem Fall auch kein Frühschwimmen stattfinden.
4. Aufteilung des
vorhandenen Aufsichtspersonals (2 Mitarbeiter des SPL) in der Zeit von 06:30
Uhr bis 08:00 Uhr auf die Schwimmhalle und das Freibad:
Aus
Sicherheitsgründen ist dies nicht möglich, da grundsätzlich in der Schwimmhalle
zwei Mitarbeiter in der Aufsicht eingeteilt sein müssen. Sollte ein Mitarbeiter
aufgrund eines Schwimmunfalls oder einer technischen Störung gebunden sein,
muss ein Mitarbeiter weiterhin als Wasseraufsicht bereit stehen.
Bei einer
Aufteilung der beiden Mitarbeiter auf die Schwimmhalle und das Freibad wäre
dies nicht mehr möglich. Hier würde zwangsläufig ein Organisationsverschulden
vorliegen.
Im Kombibetrieb,
Schwimmhalle und Freibad, sind mindestens 3 Personen in der Aufsicht
erforderlich.
Alternativlösung
der Verwaltung:
Um weiterhin ein
Frühschwimmen im Freibad Wiembachtal zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung
folgende Alternative vor:
Das Frühschwimmen im
Freibad wird ausschließlich in den Sommerferien angeboten. Hierdurch fallen
lediglich 2 Mehrstunden pro Tag an, da der Personaldienstleister in den
Sommerferien ohnehin um 08:00 Uhr Personal bereitstellen muss. In diesem Fall
entstehen Mehrkosten für den Personaleinsatz in Höhe von netto rd. 1.250 €.
Hierbei ist zu
beachten, dass das Freibad bei schlechter Witterung auch in den Sommerferien
geschlossen bleibt. Dann würde das Frühschwimmen im Freibad ausfallen.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sitzung am 18.06.15 den Bürgerantrag einstimmig zur Beratung und Entscheidung in den Rat am 22.06.15 verwiesen.
Entsprechend § 2
Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 22.06.15 zu entscheiden,
ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.