Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2015/0613
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.1 Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) als Mitglied ab:

 

Herrn Christoph Kürz

 

 

1.2 Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der TBL als stellvertretendes Mitglied ab:

 

Herrn Ulrich Dreesen

 

 

2.1 Nach Beschlussfassung zu 1.1 und 1.2 bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

Herrn Ulrich Dreesen

 

 

2.2 Nach Beschlussfassung zu 1.1 und 1.2 bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem. § 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:

 

________________

 

 

 

3.    Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der WGL ab:

 

       Herrn Frank Hasivar

 

4.    Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 3. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW und § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der WGL nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der WGL:

 

       Ratsherrn Stefan Baake

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Zu 1. und 2.:

 

Mit Mail vom 07.05.2015 gibt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen u. a. Umbesetzungen im Verwaltungsrat der TBL bekannt. Danach sind Herr Christoph Kürz als Mitglied und Herr Ulrich Dreesen als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der TBL abzuberufen.

 

Gem. § 114 a Abs. 8 GO NRW gilt für die Wahl von Mitgliedern in den Verwaltungsrat § 50 Absatz 4 GO NRW sinngemäß. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

Der Vorschlag für die Vertretungsposition (Ziffer 2.2 des Beschlussentwurfes) wird von der SPD-Fraktion nachgemeldet.

 

 

Zu 3. und 4.:

 

Mit Mail vom 11.06.2015 gibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der WGL bekannt. Danach ist Herr Frank Hasivar als Mitglied abzuberufen.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0613

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen/02171-406-2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.