- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk III
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die
Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung einer Linde im Inneren Schlosspark wird zugestimmt.
Leverkusen, den 18.06.15
gezeichnet:
Frank Schönberger Wolfgang Pockrand
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m.
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet
Buchhorn
Begründung:
Bei der turnusgemäßen Regelkontrolle Ende März 2015 sind an einer Winter-Linde (Baum Nr. 23, Stammdurchmesser: 70 cm, Baumhöhe: 25 m, Alter am Standort: ca. 80 Jahre) mehrere Auffälligkeiten festgestellt worden.
Daher ist als weitere Maßnahme eine „Baumuntersuchung Stufe I“ festgelegt worden, um den Baum eingehender untersuchen zu können.
Die „Baumuntersuchung Stufe I“ und eine Folgebegutachtung erfolgten bis Mitte Juni 2015. Dabei sind folgende Feststellungen gemacht worden:
Der Baum weist einen Pilzbefall (Pilzfruchtkörper) am Stammfuß durch den Brandkrustenpilz auf. Der Pilz verursacht eine erhebliche Fäule im Wurzelbereich und in der Stammbasis. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Der Baum hat einen Schrägstand in Richtung Wassergraben. Die Pilzfruchtkörper sind zwischen den Wurzelanläufen und zum Teil darauf. An der „Druckseite“ sind die Wurzelanläufe schon stark zersetzt und eine Rissbildung am Stamm ist bereits erkennbar. Pilzfruchtkörper sind zum Teil bis in ca. 2 m Höhe erkennbar. Eine zeitnahe Fällung ist zwingend erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Reichwaldt/KSL/4110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Ausführung erfolgt durch das Personal des Regiebetriebs Fachbereich Stadtgrün. Kosten in Höhe von ca. 600 € werden einmal jährlich über eine Sammelrechnung abgerechnet.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Das Schadensbild des Baums macht es erforderlich, die Fällung als vordringlich einzustufen. Das bedeutet, dass der Baum möglichst zeitnah nach der Feststellung des Schadens gefällt werden muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die zeitlichen Restriktionen orientieren sich an der Rechtsprechung. Die Begutachtungen erfolgten in der Zeit Ende März 2015 bis Mitte Juni 2015. Der nächste reguläre Beratungstermin der Bezirksvertretung am 03.09.2015 liegt deutlich außerhalb des noch zu verantwortenden Zeitfensters und kann aus Sicherheitsgründen nicht abgewartet werden.