Jahresabschluss 2014 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 111.222.972,82 € und einem Jahresüberschuss von 2.820.664,98 € (inklusive 1.012.802,06 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 9.600.009,30 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.820.664,98 € und dem Gewinnvortrag von 6.779.344,32 €, wird mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 5.800.009,30 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt
(Anlage 3).
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 55.056,80 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2014 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50% die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 12.06.2015 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche
Ergebnisse / Auswertung
Die Aufwendungen aus den Jahren 2013 und 2014 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:
|
2014 |
2013 |
Veränderung Vorjahr |
Materialaufwand |
53.989 T€ |
52.896 T€ |
+ 1.093 T€ |
Personalaufwand |
6.355 T€ |
5.378 T€ |
+ 977 T€ |
Kapitalaufwand
(Afa und Zinsen) |
9.354 T€ |
8.942 T€ |
+ 412 T€ |
Übrige
Aufwendungen |
6.655 T€ |
6.325 T€ |
+ 330 T€ |
Sonstige
Steuern |
154 T€ |
168 T€ |
-14 T€ |
Summe: |
76.507 T€ |
73.708 T€ |
+ 2.799 T€ |
Das gegenüber dem Vorjahr um 1.636 T€ niedrigere
Jahresergebnis ist insbesondere auf geringere sonstige Erträge, höhere bezogene
Leistungen sowie gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Im Jahr 2013
wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 1.100 T€ ertragswirksam aufgelöst,
insofern ist der Rückgang der sonstigen Erträge um 46% mit diesem Sondereffekt
zu begründen. Die geplanten Umsatzerlöse von 76.000 T€ wurden um 736 T€ übertroffen.
Korrespondierend zu den gestiegenen Umsatzerlösen hat sich auch der
Materialaufwand erhöht.
Finanzkennzahlen zum 31.12.2014
|
|
in T€ |
2014 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
2.821 |
5,96% |
Eigenkapital: |
47.370 |
||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
2.821 |
7,46% |
Zinsaufwand: |
1.755 |
||
Gesamtkapital
(EK + langfr. Fremdkapital) |
47.370 |
||
Anlagendeckungsgrad
II: |
Eigenkapital: |
47.370 |
67% |
Sonderposten: |
0 |
||
Langfr.
Fremdkapital: |
14.000 |
||
Anlagevermögen: |
91.591 |
||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
6.355 |
8,31% |
Gesamtaufwand: |
76.518 |
||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
1755 |
2,29% |
Gesamtaufwand: |
76.518 |
||
Investitionen: |
Anschaffung
AV: |
7.720 |
7.720
T€ |
Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung
Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, so dass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.
Tochtergesellschaften
Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015 gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt.
AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 26.06.2015.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Ratsfrau Heike
Bunde
Ratsherr Dirk
Danlowski
Ratsherr Tim
Feister
Ratsfrau Ingrid
Geisel
Ratsherr
Stefan Hebbel
Ratsherr Peter
Ippolito
Ratsherr
Albrecht Omankowsky
Ratsherr
Oliver Ruß
Ratsherr Karl
Schweiger
Der Jahresabschluss 2014 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der AVEA zur Verfügung.
Abschließende Hinweise
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse des AVEA Konzerns (Anlage 3) sowie der AVEA GmbH & Co. KG (Anlage 5a) und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Anlage 5b) als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts der AVEA GmbH & Co. KG (Anlage 5a) zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0624
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Malek, FB Finanzen/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001
Produkt 111001
Produktgruppe 1110
Betrag: 1.900.000 €
Ertragsteuern: Finanzstelle PN 1110
Produkt 111001
Produktgruppe 1110
Betrag: 472.450 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |