Betreff
Jahresabschluss 2014 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung
Jahresabschluss 2014 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0624
Aktenzeichen
201-01-01-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 111.222.972,82 € und einem Jahresüberschuss von 2.820.664,98 € (inklusive 1.012.802,06 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 9.600.009,30 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.820.664,98 € und dem Gewinnvortrag von 6.779.344,32 €, wird mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 5.800.009,30 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.        

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt

(Anlage 3).

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer Bilanzsumme von 55.056,80 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2014 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                    Stein

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft. Der Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Alleinige Kommanditisten der AVEA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50% die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der AVEA GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 12.06.2015 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.

 

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung

 

Die Aufwendungen aus den Jahren 2013 und 2014 der AVEA GmbH & Co. KG stellen sich wie folgt dar:

 

 

2014

2013

Veränderung Vorjahr

Materialaufwand

53.989 T€

52.896 T€

+ 1.093 T€

Personalaufwand

6.355 T€

5.378 T€

+ 977 T€

Kapitalaufwand (Afa und Zinsen)

9.354 T€

8.942 T€

+ 412 T€

Übrige Aufwendungen

6.655 T€

6.325 T€

+ 330 T€

Sonstige Steuern

154 T€

168 T€

-14 T€

Summe:

76.507 T€

73.708 T€

+ 2.799 T€

 

 

Das gegenüber dem Vorjahr um 1.636 T€ niedrigere Jahresergebnis ist insbesondere auf geringere sonstige Erträge, höhere bezogene Leistungen sowie gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Im Jahr 2013 wurde eine Aufwandsrückstellung in Höhe von 1.100 T€ ertragswirksam aufgelöst, insofern ist der Rückgang der sonstigen Erträge um 46% mit diesem Sondereffekt zu begründen. Die geplanten Umsatzerlöse von 76.000 T€ wurden um 736 T€ übertroffen. Korrespondierend zu den gestiegenen Umsatzerlösen hat sich auch der Materialaufwand erhöht.

 

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2014

 

 

 

in T€

2014

Eigenkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

2.821

5,96%

Eigenkapital:

47.370

Gesamtkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

2.821

7,46%

Zinsaufwand:

1.755

Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital)

47.370

Anlagendeckungsgrad II:

Eigenkapital:

47.370

67%

Sonderposten:

0

Langfr. Fremdkapital:

14.000

Anlagevermögen:

91.591

Personalaufwandsquote:

Personalaufwand:

6.355

8,31%

Gesamtaufwand:

76.518

Zinsaufwandsquote:

Zinsaufwand:

1755

2,29%

Gesamtaufwand:

76.518

Investitionen:

Anschaffung AV:

7.720

7.720 T€

 

 

Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung

 

Die AVEA GmbH & Co. KG ist eine Managementholding. Auf der Grundlage des Subunternehmerkonzeptes werden in der Regel alle externen Umsatzerlöse durch die AVEA GmbH & Co. KG realisiert. Die Umsätze werden im Wesentlichen mit den Gesellschaften erzielt; die Abrechnung erfolgt gemäß der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Die Entsorgung der Abfälle im Gebiet der Gesellschafter war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet, so dass der öffentliche Zweck der Gesellschaft erreicht wurde.

 

 

Tochtergesellschaften

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015 gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

 

Konzernabschluss

 

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt.

 

 

AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 26.06.2015.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Ratsfrau Heike Bunde

Ratsherr Dirk Danlowski

Ratsherr Tim Feister

Ratsfrau Ingrid Geisel

Ratsherr Stefan Hebbel

Ratsherr Peter Ippolito

Ratsherr Albrecht Omankowsky

Ratsherr Oliver Ruß

Ratsherr Karl Schweiger

 

Der Jahresabschluss 2014 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der AVEA zur Verfügung.

 

 

 

 

Abschließende Hinweise

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfberichte der Jahresabschlüsse des AVEA Konzerns (Anlage 3) sowie der  AVEA GmbH & Co. KG (Anlage 5a)  und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Anlage 5b) als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts der AVEA GmbH & Co. KG (Anlage 5a)  zur Verfügung.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0624

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB Finanzen/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 1.900.000 €

 

Ertragsteuern: Finanzstelle PN 1110

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 472.450 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

entfällt.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]