Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 8.220.420,63 € und einem Jahresfehlbetrag von 739.742,06 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2014 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 739.742,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WFL wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Integritas Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2015 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WFL für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten Jahresabschluss 2014 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld am 20.03.2015 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i.V.m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WFL beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung in den Organen der WFL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte war bereits am 16.06.2014 - und damit vor der Sitzung des Rates - von Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen blieben hinter dem Plan zurück.
Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich folgende Veränderungen:
Auch hier bleiben Erträge und Aufwendungen unterhalb der Vergleichszahlen.
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt. Dabei wird langfristiges Fremdkapital als Verbindlichkeit mit einer Frist von > 5 Jahren definiert. Die deutlichen Verschiebungen bei den Werten für die Gesamtkapitalrentabilität sowie dem Anlagendeckungsgrad II ergeben sich nun rein rechnerisch allein durch den Umstand, dass ein Darlehn in Höhe von 5 Mio. € bei der Sparkasse Leverkusen nicht mehr als langfristig definiert ist.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WFL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf in den Handlungsfeldern.
Abschließende Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WFL im Geschäftsjahr 2014 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WFL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der WFL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Herr OB Reinhard Buchhorn
Herr BM Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Uwe Richrath
Rh. Erhard T. Schoofs
Rh. Sven Tahiri
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0625
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen /
2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2014 der WFL
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1505
Produkt 150501
Produktgruppe 1505
Betrag: 750.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im
Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses. Eine entsprechende
Rückstellung wurde im Jahresabschluss 2014 gebildet. Der Verlustausgleich wurde
zwischenzeitlich vorgenommen. Der städtische Anteil beträgt demnach 584.345,19 €.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |