Beschlussentwurf:
Der Planung zum Umbau der Edith-Weyde-Straße und der Herstellung eines Verbindungsweges wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die Edith-Weyde-Straße ist zwischen dem Willy-Brandt-Ring und der
Stadtgrenze Leverkusen/Köln gelegen und besitzt sowohl eine Verbindungsfunktion
als auch eine Erschließungsfunktion für die angrenzenden Gewerbeflächen. Die
Edith-Weyde-Straße war bis 2014 Privatstraße der Bayer AG und wurde im selben
Jahr von der Stadt Leverkusen erworben. An der Edith-Weyde-Straße soll die
zukünftige neue Feuerwache der Stadt Leverkusen errichtet werden.
Der vorhandene Straßenaufbau der Edith-Weyde-Straße ist nicht geeignet,
die zukünftige Verkehrsbelastung mit Schwerlastverkehr und Fahrzeugen der
Feuerwehr aufzunehmen. Eine gesicherte Oberflächenentwässerung der Straße ist
nicht vorhanden; es versickert frei in das beidseitig angrenzende Gelände. Die vorhandene
gemeinsame Rad- und Gehwegführung an der Ostseite ist provisorisch durch eine
auf Lücke gesetzte Bordanlage zur Fahrbahn hin getrennt.
Im nördlichen Abschnitt sind die beiden Wohnstraßen Fontanestraße und
Kurtekottenweg an die Edith-Weyde-Straße durch eine unübersichtliche Verkehrsführung
angebunden. Aufgrund der Verkehrsbeschilderung „unechte Einbahnstraße“ ist die
Einfahrt in die Fontanestraße untersagt. Dennoch erfolgt durch widerrechtliche
Umfahrung der Verkehrsinsel die Einfahrt in die Fontanestraße.
Zurzeit erfolgen in der Edith-Weyde-Straße die Stadtentwässerungsarbeiten
mit Neubau eines Mischwasserkanals und Anbindung an die städtische Vorflut in
Höhe der Fontanestraße.
Planungsrecht
Die Planung zum Umbau der Edith-Weyde-Straße erfolgt auf der Grundlage
der
Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 211/I „Wiesdorf - westlich Edith-Weyde-Straße“.
Planung
Die Planung wurde u. a. mit den Fachbereichen Feuerwehr und Gebäudewirtschaft
als zuständige Fachbereiche für die neue Feuerwache abgestimmt. Die Planung
sieht den Umbau der Straße mit Aufteilung des Straßenraums in eine 6,50 m
Fahrbahn aus Asphaltbeton und eines parallelen Rad- und Gehweges, ebenfalls in
Asphaltbeton, mit 3,50 m Breite an der Ostseite der Fahrbahn vor, der von der
Fahrbahn durch ein Hochbord getrennt wird; es wird sich hierbei wie bisher um
einen benutzungspflichtigen Beidrichtungsradweg/Beidrichtungsgehweg handeln. Die
erforderliche Erneuerung des Fahrbahnaufbaus trägt der zu erwartenden
Verkehrsbelastung durch Schwerlastverkehr Rechnung. Diese Planung schließt an
den vorhandenen Straßenquerschnitt auf dem Stadtgebiet Köln an.
Im südlichen Abschnitt des Plangebietes ist ein 2,50 m Verbindungsweg für
den Rad- und Gehwegverkehr zwischen der Edith-Weyde-Straße und der Bahnunterführung
an der Carl-Rumpff-Straße geplant, der zudem die Schulwegsicherung der
Grundschule Fontanestraße übernimmt. Um eine zusätzliche Versiegelung zu
vermeiden, soll dieser Weg als wassergebundene Decke hergestellt werden. Er bildet
den Ersatz für die entfallende Wegeverbindung am Böschungsfuß der DB-Strecke.
Für die sichere Querung der Fahrbahn der Edith-Weyde-Straße ist in Höhe
des geplanten Verbindungsweges die Neueinrichtung einer Fußgängerlichtsignalanlage
(LSA) geplant. Diese Fußgänger-LSA ist ebenfalls Bestandteil der Alarmausfahrt-LSA
der neuen Feuerwache und steht in Verbindung mit einem Vorsignal, welches sich
in Höhe der geplanten Ausfahrt der Feuerwache befindet. Die weiter nördlich
gelegene vorhandene Fußgänger-LSA verliert ihre Bedeutung und wird somit demontiert.
Darüber hinaus sind Anpassungsarbeiten am Steuergerät der vorhandenen LSA im
Einmündungsbereich des Willy-Brandt-Ring/Edith-Weyde-Straße erforderlich.
Einmündung Fontanestraße und Kurtekottenweg
Die beiden Einmündungen Fontanestraße und Kurtekottenweg werden baulich
getrennt an die Edith-Weyde-Straße angebunden. Hierfür wird die Einmündung des
Kurtekottenweges geringfügig nach Süden verschwenkt. Die vorhandene
Verkehrsbeschilderung „Verbot der Einfahrt“ in die Fontanestraße entfällt. Die
Ausbildung der Kurvenradien ist für Andienungsfahrzeuge der Reinigung, Rettung,
Unterhaltung und der Müllabfuhr dimensioniert. Zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit werden die Stellen der Fahrbahnquerung mit taktilen
Leiteinrichtungen für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung ausgebildet. Der
vorhandene Gehweg an der Ostseite der Edith-Weyde-Straße im Abschnitt zwischen
Willy-Brandt-Ring und der Fontanestraße wird um 1,50 m auf 3,50 m verbreitert.
Durch die Verbreiterung ist die Fällung von vier Bäumen in der Böschungsfläche erforderlich.
Zur Kompensation der versiegelten Flächen sind zusätzliche Grünflächen zwischen
den beiden Einmündungen und Ersatzpflanzungen mit zwei Bäumen geplant.
Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage aus den 70er Jahren wird durch eine
neue Anlage in LED-Technik ersetzt. Die Ausleuchtung des geplanten
Verbindungsweges zwischen der Bahnunterführung der DB-Strecke und der
Edith-Weyde-Straße erfolgt ebenfalls in LED-Technik.
Kosten / Finanzierung
Die Kosten für die Umsetzung der oben beschriebenen Baumaßnahme belaufen
sich auf ca. 975.000 €. Die im Haushalt ab dem Jahr 2015 enthaltende
Haushaltsstelle „Edith-Weyde-Straße“ wird auf diesen Betrag in den Jahren 2016
bis 2018 angepasst. Da es sich um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für
die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke baulich erschlossen werden,
Erschließungsbeiträge gemäß Baugesetzbuch (BauGB) in Höhe von 90 % der
beitragsfähigen Kosten an.
Termine
In Abhängigkeit von den Hochbaumaßnahmen der neuen Feuerwache und vorbehaltlich
der haushaltstechnischen Genehmigung ist der Umbau ab Sommer 2017 geplant. Die
Bauzeit beträgt ca. 5 Monate.
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Planunterlagen können in vergrößerter und farbiger Darstellung im
Ratsinformationssystem Session eingesehen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Wildschütz / 66 / 6613
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Maßnahme : Edith-Weyde-Straße, 66311205021134,
2014: 20.000 €
2015: 10.000 €
2016: 500.000 €
2017: 370.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Erstmalige Herstellung der Straße nach §§ 127 ff BauGB. Erschließungsbeitrag 90% Grundstückseigentümer, 10 % Eigenanteil Stadt Leverkusen
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |