Betreff
Jahresabschluss 2014 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0638
Aktenzeichen
201-01-07-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts

 

c) Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 11.398.312,27 € wie folgt:

 

- Ausschüttung an die Gesellschafter                  2.000.000,00 €

- Vortrag auf neue Rechnung                                9.398.312,27 €.

 

d) Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2014.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

gezeichnet:  

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                Stein

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239 Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG, Krefeld, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2014 vorgelegt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 22. und 26.05.2015 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 23.06.2015 befasst. Eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist in der Hauptversammlung am 21.08.2015 vorgesehen.

 

Gemäß § 12 der Satzung der KWS beschließt die Hauptversammlung nach Beratung durch den Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen der KWS AG gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2014

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2014

* in den Abschreibungen des Jahres 2014 ist eine einmalige Teilwertabschreibung auf Finanzanlagen i.H.v. 2.632 T€ enthalten.

 

Der im Beschlussentwurf ausgewiesene Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie folgt:

 

Gewinnvortrag aus Vorjahr                                                                 12.702.815,22 €

Jahresüberschuss 2014                                                                             45.497,05 €

Ausschüttung an die Gesellschafter in 2014                                ./. 1.350.000,00 €

Bilanzgewinn                                                                                        11.398.312,27 €

 

Die beabsichtigte Ausschüttung resultiert ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei der KWS AG in der Grobgliederung wie folgt:

 

                                                              2014                   2013                    Abweichungen

 

Betriebsleistung                        37.115 T€           36.620 T€                   +495 T€  +1,4 %

Betrieblicher Aufwand            -39.851 T€         -39.179 T€                    -672 T€  +1,7 %

 

Betriebsergebnis                        -2.736 T€            -2.559 T€                    -177 T€  +6,9 %

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der AG sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der KWS AG zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die KWS AG die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des KWS-Konzerns auf.

 

Die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses für AG und Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war das folgende Ratsmitglied im Aufsichtsrat der KWS AG tätig und unterliegt somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Omankowsky

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0638

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2014 der KWS

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN1211

Produkt 121101

Produktgruppe 1211

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]