- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts
c) Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 11.398.312,27 € wie folgt:
- Ausschüttung an die Gesellschafter 2.000.000,00 €
- Vortrag auf neue Rechnung 9.398.312,27 €.
d) Entlastung des Vorstandes für das Wirtschaftsjahr 2014.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an
der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich
rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239
Abs. 1 und 2 HGB ist die KWS zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
verpflichtet.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG,
Krefeld, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2014 vorgelegt.
Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 22. und 26.05.2015
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der KWS hat
sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung
am 23.06.2015 befasst. Eine Beschlussfassung über den Jahresabschluss ist in der
Hauptversammlung am 21.08.2015 vorgesehen.
Gemäß § 12 der Satzung der KWS beschließt die Hauptversammlung nach Beratung durch den Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen der KWS AG gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2014
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2014
* in den Abschreibungen des Jahres 2014 ist eine einmalige Teilwertabschreibung auf Finanzanlagen i.H.v. 2.632 T€ enthalten.
Der im Beschlussentwurf ausgewiesene
Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie folgt:
Gewinnvortrag aus
Vorjahr 12.702.815,22
€
Jahresüberschuss
2014 45.497,05
€
Ausschüttung an
die Gesellschafter in 2014 ./.
1.350.000,00 €
Bilanzgewinn 11.398.312,27
€
Die beabsichtigte Ausschüttung resultiert
ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage
von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese
Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern
vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine
Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.
Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem
Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei
der KWS AG in der Grobgliederung wie folgt:
2014 2013 Abweichungen
Betriebsleistung 37.115
T€ 36.620 T€ +495 T€ +1,4 %
Betrieblicher Aufwand -39.851
T€ -39.179 T€ -672 T€ +1,7 %
Betriebsergebnis -2.736
T€ -2.559 T€ -177 T€ +6,9 %
Die allgemeine wirtschaftliche Situation der AG sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der KWS AG zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die KWS AG die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des KWS-Konzerns auf.
Die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses für AG und Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei
auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder,
die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung
als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS
gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht
(Beschlusspunkt 2).
Über den
Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu
beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr war das folgende Ratsmitglied im Aufsichtsrat der KWS AG tätig
und unterliegt somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh.
Omankowsky
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0638
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2014 der KWS
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle PN1211
Produkt 121101
Produktgruppe 1211
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |